darf mich die polizei überall und jederzeit anhalten und kontrollieren?
ja klar, gründe haben die ja immer....egal ob alkohol oder personenkontrolle...von daher kannste nichts gegen machen...
und woher will man wissen ob sie ein scharfen körper hat, oder denkst du sie geht nackt raus. man kann vllt sogar sagen er, weil der nick sagt nichts über das geschlecht aus.

Ja darf sie! Hierzu gibt es versch. Ermächtigungsgrundlagen für die versch. Arten von Kontrollen.
§36 Abs. 5 StVO - sog. allgemeine Verkehrskontrolle. Kontrolle von Fahrzeugführer und Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit.
§163b StPO - Identitätsfeststellung im Rahmen der Strafverfolgung.
§18 HSOG (in Hessen, in anderen Bundesländern gibt es einen identischen Paragraph im jeweiligen Polizeigesetz). Kontrolle zur Gefahrenabwehr, auch Einrichtung von Kontrollstellen. Hier darf die Identität aller Fahrzeuginsassen überprüft werden, Personen und mitgeführte Gegenstände (auch Fahrzeug) dürfen durchsucht werden (gem. §§ 36,37 HSOG).

nur wenn du einen scharfen körper hast
echt..? nur dann?
cyd0g am 5. Juni 2009 01:55 nur dann lohnt es zu kontrolieren
dir ist wohl langweilig?
cyd0g am 5. Juni 2009 01:58 wenn jemand mitten in der nacht auf GF rumsurft, kann man das durchaus so sagen ;)
dann geh doch auf seiten die deinem nieveau entsprechen...nick.de...comedy central oder you porn....da läuft jetzt auch bestimmt noch was für deine libido...glaube ich...
cyd0g am 5. Juni 2009 02:05 das ist keine gute idee, von der youporn soundkulisse wird sonst meine freundin wach...

why not, hast du drogen dabei?
grade nicht..

"überall" wohl nein - im rahmen der StVZO oder PAG ja
danke...sehr objektiv geantwortet...
so sieht es aus, bin ja kein dummerchen...danke auch