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polizei anhaltekontrolle?

gefragt von Baby11 am 05.06.2009 um 1:53 Uhr

darf mich die polizei überall und jederzeit anhalten und kontrollieren?


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polizei (1926)
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anonym
beantwortet von Platin am 5. Juni 2009 01:56
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ja klar, gründe haben die ja immer....egal ob alkohol oder personenkontrolle...von daher kannste nichts gegen machen...

und woher will man wissen ob sie ein scharfen körper hat, oder denkst du sie geht nackt raus. man kann vllt sogar sagen er, weil der nick sagt nichts über das geschlecht aus.

Kommentar von Baby11 am 5. Juni 2009 01:57

danke...sehr objektiv geantwortet...

Kommentar von Platin am 5. Juni 2009 01:58

so sieht es aus, bin ja kein dummerchen...danke auch


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 5. Juni 2009 09:07
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Ja darf sie! Hierzu gibt es versch. Ermächtigungsgrundlagen für die versch. Arten von Kontrollen.

§36 Abs. 5 StVO - sog. allgemeine Verkehrskontrolle. Kontrolle von Fahrzeugführer und Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit.

§163b StPO - Identitätsfeststellung im Rahmen der Strafverfolgung.

§18 HSOG (in Hessen, in anderen Bundesländern gibt es einen identischen Paragraph im jeweiligen Polizeigesetz). Kontrolle zur Gefahrenabwehr, auch Einrichtung von Kontrollstellen. Hier darf die Identität aller Fahrzeuginsassen überprüft werden, Personen und mitgeführte Gegenstände (auch Fahrzeug) dürfen durchsucht werden (gem. §§ 36,37 HSOG).


Kiomi
beantwortet von Kiomi am 5. Juni 2009 01:53
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ja, darf sie


cyd0g
beantwortet von cyd0g am 5. Juni 2009 01:54
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nur wenn du einen scharfen körper hast

Kommentar von Baby11 am 5. Juni 2009 01:54

echt..? nur dann?

Kommentar von 6d962cfded1d7252736fd827b0ef0e9bsmallcyd0g am 5. Juni 2009 01:55

nur dann lohnt es zu kontrolieren

Kommentar von Baby11 am 5. Juni 2009 01:56

dir ist wohl langweilig?

Kommentar von 6d962cfded1d7252736fd827b0ef0e9bsmallcyd0g am 5. Juni 2009 01:58

wenn jemand mitten in der nacht auf GF rumsurft, kann man das durchaus so sagen ;)

Kommentar von Baby11 am 5. Juni 2009 02:02

dann geh doch auf seiten die deinem nieveau entsprechen...nick.de...comedy central oder you porn....da läuft jetzt auch bestimmt noch was für deine libido...glaube ich...

Kommentar von 6d962cfded1d7252736fd827b0ef0e9bsmallcyd0g am 5. Juni 2009 02:05

das ist keine gute idee, von der youporn soundkulisse wird sonst meine freundin wach...


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 5. Juni 2009 01:54
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why not, hast du drogen dabei?

Kommentar von Baby11 am 5. Juni 2009 01:55

grade nicht..


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 5. Juni 2009 02:02
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"überall" wohl nein - im rahmen der StVZO oder PAG ja


EkiZz
beantwortet von EkiZz am 5. Juni 2009 02:11
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ja aber nur mit gründe.


MarcBr
beantwortet von MarcBr am 5. Juni 2009 02:30
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klar !


Raller
beantwortet von Raller am 5. Juni 2009 04:52
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Natürlich darf sie es.


anonym
beantwortet von koekoe am 5. Juni 2009 14:19
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ja.ende der ansage


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 5. Juni 2009 22:14
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Ja, das ist erlaubt.


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