Politesse will aufgrund von Beobachtungen Anzeige erstatten
Guten Abend,
Ich bin heute durch einen Verkehrsberuhigten Bereich gefahren. Nachdem ich mein KfZ abgestellt habe, stand eine Politesse neben mir und schreibt mein Kennzeichen auf. Auf die Frage, wieso sie dies tut, erklärt sie mir,sie wolle mich wegen überhöhter Geschwindigkeit in eben diesem VBB anzeigen. Ich kann nicht genau sagen wie schnell ich gefahren bin, da ich mich nach dem Anfahren ausrollen lassen hab. ( schätzungsweise 10-15km/h)
Meine Fragen:
Ist es überhaupt möglich mich aufgrund von der Beobachtung der jungen Dame anzuzeigen ohne geeichte Messgeräte?
Und was würde im Schlimmsten Fall auf mich zukommen?
Vielen Dank
7 Antworten
Da steht Aussage gegen Aussage, auch als Beamtin gilt ihre Aussage nicht mehr als deine. Wird wohl zu keiner Entscheidung kommen.
Auch die Einstellung des Verfahrens wäre eine Entscheidung.
das ist falsch. da steht die aussage eines zeugen gegen die eines beschuldigten. und die werden sehr wohl unterschiedlich gewichtet.
Natürlich darf sie Dich anzeigen. Das dürfte ich auch. Die Frage ist halt nur, ob die zuständige Verwaltungsbehörde (und später das Gericht) die entsprechende Zeigenaussage als ausreichend erachtet.
Jedenfalls wird als Folge der Anzeige ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet.
Ihre Zeugenaussage ist ein Beweismittel. Die Frage ist halt nur, ob dieses Beweismittel ausreichend ist.
Ich merk schon, das kann noch interessant werden, also werde ich wohl meinen Anwalt einschalten müssen.
aber vielen Dank
Ja das ist durchaus möglich, gerade in einer verkehrsberuhigten Zone in der Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muß. Die hast Du mit 10-15 km/h ja deutlich überschritten. Da Du dich, wie Du schreibst, nach dem Anfahren hast ausrollen lassen, wirst Du wohl auch noch etwas schneller gewesen sein.
Die Höh des Bußgeldes hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ab. Da bleibt abzuwarten auf wieviel die Dame dich eingeschätzt hat.
man kann doch aber nicht nach geschätzten Geschwindigkeiten richten
Ohne Beweise darf sie nichts machen
Sie hat Beweise, ihre Augenzeugenaussage und die Einschätzung der Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit. Dies ist durchaus zulässig wenn ein deutliches Überschreiten erkennbar ist und nirgendwo ist das einfacher als in einem verkehrsberuhigten Bereich.
eher nicht hatt sie beweise das du zu schnell gefahren bist ? wen nicht dan passiert nicht wen doch muss du mit einer geldstrafe rechnen aber ichglaube nicht das es passieren wird ausage gegen ausage da wird nix schlimmen schon passieren
Aber da sie meine Geschwindigkeit nicht messen konnte, gibt es doch folglich keinerlei Beweise. oder?