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Pokern verboten oder erlaubt?

gefragt von NibelheimNibelheim am 20.05.2008 um 22:13 Uhr

In Rheinland-Pfalz wurden dieser Tage Poker-Turniere verboten. Wie ist das bei privaten Pokerrunden ? Sind die erlaubt und darf da um Geld gespielt werden ?

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anonym
beantwortet von juwelenlucy am 20. Mai 2008 22:17
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genau weiß ich das jetz nich, habs vorhi nur im fernsehen gesehen, öffentlich wirds wenn spieler gehen dürfen und neue dazukommen. ab 15€ einsatz und 40€ gewinn könnte es eine freiheitstrafe bis zu 2 jahren geben.

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 20. Mai 2008 22:57

DH, es dürfen keine Freunde gehen und neue dazu kommen...wie´s mit´m Geld ist, hab ich nicht genau aufgepasst.


tradaix
beantwortet von tradaix am 20. Mai 2008 22:40
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§ 284 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmässig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

gewerbsmässig oder

als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 285 StGB - Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


anonym
beantwortet von konkeydonkey am 20. Mai 2008 22:16
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öffentliche spiele sind nur verboten wenn es um geld geht;-) aber wann gehts nicht ums geld beim pokern...

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 20. Mai 2008 22:19

Stimmt. Mit wertlosen Chips zu spielen ist wie Autofahren im Autoscooter.


anonym
beantwortet von dynagfx am 24. Mai 2009 17:51
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Alles was Öffentlich ist muss angemeldet werden, z.B. im Casino. Die Zahlen dann auch Glückspielsteuer, glaube ich... Mit freundlichen Gruessen, Dyna - http://www.freepokermoney.net


pokerocean
beantwortet von pokerocean am 7. Februar 2009 16:28
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Meinst du online?

Viel Erfolg! Robert - http://www.dizzypoker.com


Melville
beantwortet von Melville am 22. Mai 2008 11:56
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Ich glaube, "öffentlich" und "gewohnheitsmässig" sind hier die Stichworte.


kimmo
beantwortet von kimmo am 20. Mai 2008 22:41
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Öffentliche Spiele hat das Bundesland verboten aber privat kann darf man natürlich spielen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 20. Mai 2008 22:15
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Verboten sind nur die öffentlichen Spiele. Private Spielrunden kann niemand verbieten.


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