Plötzliche Kündigung in der Probezeit!

12 Antworten

Es ist leider so, dass während der Probezeit ohne Begründung eine Kündigung ausgesprochen werden kann.

Sofern im Vertrag keine Sonderregelungen vereinbart waren, ja!

Es ist ungewöhnlich von Seiten des Betriebes derart hoch zu investieren und dann alles den Bach runter gehen zu lassen.

Aber in den ersten sechs Monaten besteht kein Kündigungsschutz. Der Betrieb kann das machen und brauch es auch nicht zu begründen. Eine Klage würde nicht einmal angenommen werden.

Mit Probezeit hat das nix zu tun, die fällt nur zufällig in die ersten sechs Monate und ist auch meistens genauso lang.

Dürfen die das alles?

Ja, die dürfen - das ist der Sinn und Zweck einer Probezeit.

Aber dass das nicht von Anfang an so geplant war, sollte auch klar sein. Von daher würde ich schon noch mal nachhaken, woran es letztendlich gelegen hat. Irgendeinen Grund muss es ja geben, dass das Unternehmen trotz all dieser Investitionen noch rasch die Notbremse zieht.

das ist der Sinn und Zweck einer Probezeit.

Der Sinn und Zweck der Probezeit und der Wartefrist für den Kündigungsschutz ist es, dass man sich (arbeitgeberseitig) von Mitarbeitern, die offensichtlich nicht zu den Anforderungen passen, schnell und einfach wieder trennen kann.

Hier scheint mir eher ein betriebsbedingter Grund vorzuliegen, wenn man gerade noch Büro und Auto bestellt hat und den Vortrag lobt und am nächsten Tag die Kündigung überreicht.

So etwas ist nicht direkt im Sinne der Probezeit - aber machen kann man dagegen natürlich trotzdem nichts.

@Ratirat

So etwas ist nicht direkt im Sinne der Probezeit

Da hast Du mich ein bisschen falsch verstanden. Oder - wahrscheinlicher - ich habe mich etwas ungeschickt ausgedrückt. ;-)

Dürfen die das alles? kann man was machen - oder kann die Firma in der Probezeit machen, was sie will??

Während der Probezeit darf die Firma ohne Angabe eines Grundes relativ kurzfristig kündigen, wie aber umgekehrt der Arbeitnehmer auch.

Das ist ja auch der Sinn einer PROBEzeit.