Playstation 3 bei Saturn gekauft (vor einer Woche) Rückgabe
Hallo,
wollte fragen, ob ich meine PS3 (habe 350€) gezahlt zurückgeben kann, da selbst nach einer Woche einfach keinen Spaß daran finde?
Welche Ansprüche habe ich und was habe ich zu erwarten?
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du hast ein 2-wöchiges Rückgaberecht auf alle Elektroartikel, soweit du es nicht geschrottet hast oder ähnliches :D
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch gibt es im Ladengeschäft nicht - das isr reine Kulanz des Verkäufers.
Einfach mal fragen - fragen kostet nichts.
Je weniger Gebrauchsspuren das Gerät hat, desto besser stehen Deine Chancen, das mal vorneweg.
Kommentar von renex33 04.06.2011Danke für deine Antwort.
Genau das wusste ich, dass ich keinen ges. Anspruch darauf habe, jedoch hat Saturn eine extra Service-Leistung, die besagt, dass sie alles zurücknehmen wenn es komplett und eig. "unbenutzt" ist.
Habe gerade jemanden bei Saturn erreicht, dieser teilte mir mit, solange sie ohne Gebrauchsspuren ist, könnte ich auch 2 Wochen lang spielen und sie dann umtauschen.
Man zahlt zwar etwas mehr, jedoch hat man tollen Service.
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eigentlich hast du keine anspruch das die playstation zurückgenohmen wird.
sie ist ja nicht kaputt!
das spiel wirst du auf jeden fall behalten müssen, da nur orginalvepackte spiele zurückgenohmen werden.
Kommentar von renex33 04.06.2011Mh, vllt sollte ich vorher mal anrufen?
Naja das Spiel, war halt im Paket inkl.
(Little Big Planet 2 + 320 GB Ps3)
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Danke für deine Antwort, ja davon habe ich auch schon gehört.
Sie wurde nur ein wenig gespielt, keine Gebrauchsspuren o.Ä.
Will mir nur sicher sein, nicht, dass ich dann in den Laden gehe und vor den Kopf gestoßen werde.
Da ich ja eig. selbst schuld bin, wenn ich etwas kaufe, was mir nicht gefällt. :p
Will nur vorbereitet sein. :)
Was sagt man denn am besten?
Muss die Verpackung auch in 1A Zustand sein? Diese hat einen kleinen Riss, da ich sie nicht aufbekommen habe. xD
ne muss nicht in 1a Zustand sein. Wenn du dir gaaaaanz sicher sein willst kanns ja einfach mal da anrufen.
Okay danke.
Ja hab grade schon versucht anzurufen, jedoch dauert es ewig bis man durch kommt, beschwert sich wahrscheinlich wer anders :P
hast mir sehr weitergeholfen, Kann man die Frage iwo closen?
nein =)
Diese Aussage ist - vor allem in dieser Allgemeinheit - schlicht Unfug.
Es gibt KEINEN RECHTSANSPRUCH auf Umtausch. Und das generelle Rückgaberecht gibt es nur für Fernabsatzverträge.
Wo um Himmels Willen hast du den diesen Unsinn her :-O
Viele Käufer sind der Ansicht, dass sie mangelfreie Waren innerhalb einer bestimmten Frist auch bei bloßem Nichtgefallen zurückgeben können.
Das ist blanker Unsinn!
Dies rührt daher, dass viele Läden aus reiner Kulanz und um Kundenzufriedenheit bemüht, Ware freiwillig zurücknehmen.
Vielmehr gilt hier der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind und der Kunde seine Entscheidung nicht mehr rückgängig machen kann.
Reut den Kunden seine Entscheidung, so geht das zu seinen Lasten.
Allenfalls bei Fernabsatzgeschäften (Internethandel) gibt es ein Widerrufsrecht, um dem Kunden die gleiche physische Prüfung der Ware zu ermöglichen, die er auch im Laden hat.
kopfschüttel
imager761
Es ist aber bezeichnend, dass mal wieder die Antwort, die dem Fragesteller am besten in den Kram passt, als hilfreichste Antwort ausgezeichnet wird...
Nochmal DH - ich finde, bei gf sollte man erstens eine Daumen-Runter-Funktion einführen und zweitens die HA sollten die fraganten, nicht Fragesteller vergeben dürfen :-)
Was hier für ein Müll als Gesetz verbreitet wird, grenzt an Gemeingefährlichkeit! Schau mal bei Wohnrecht, Erbrecht oder Arbeitsrecht nach, da wird dir teilweise schlecht vor lauter Ignoranz und Klugscheißerei:-)
Und: je kompetenter der eigene nick, umso dümmlicher die Antworten :-))
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
MediaMarkt etc. haben meißt ein Widerrufsrecht eingebunde ~.~