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Planung schwerer Bombenanschläge - Strafmass?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 30.04.2007 um 19:30 Uhr

Eben wurde berichtet, dass in England fünf Männer wegen der Planung schwerer Bombenanschäge zu jeweils "lebenslänglich" verurteilt wurden.

Wie wäre das eigentlich in Deutschland?

Bestünde hier überhaupt die Möglichkeit, lebenslänglich zu verhängen oder wäre die mögliche Maximalstrafe deutlich geringer, weil sie zu blöd waren und sich vorher haben erwischen lassen?


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anonym
beantwortet von kbra01 am 30. April 2007 19:59
2x
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Es kommt auf die Klageerhebung und den nachgewiesenen Tatbestand an. So wurde in Deutschland mal jemand wegen Mordes zu lebenslänglich verurteilt, obwohl der "Ermordete" nicht starb, sondern noch gerettet werden konnte. Zu Tötungsdelikten gehören einmal "Affekttaten", also Körperverletzung mit Todesfolge, kurz Totschlag. Zu Mord gehört immer die Heimtücke und die Planung. Also ist das Urteil von England oben richtig einzuschätzen, da die exakte und umfangreiche Vorbereitung und Planung ja bewußt auf Mord in mehreren Fällen gerichtet war, lediglich durch das Einschreiten der Behörden die Durchführung der Tat verhindert wurde. In Amerika gibt es den in Deutschland (noch) nicht geltenden Tatbestand des "after the fact of murder" mit gleicher Bestrafung wie Mord selbst. "Beihilfe zum Mord" nennt man das bei uns. Wenn jemand es der Polizei nicht meldet, der von einer Planung einer derartigen Straftat weiß, kann er in Amerika bereits auf dem elektrischen Stuhl landen. Soweit sind wir in Deutschland noch nicht. Aber es gibt dann je nach Schwere der Straftat, und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. Terrorismus ist eine solche, schwerste Sanktionierungen. Das sollte man der deutschen Justiz nicht vorwerfen können, daß sie zu lasch wäre.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 30. April 2007 20:19

Danke für die umfangreiche Antwort!


anonym
beantwortet von georgyellow am 1. Mai 2007 02:25
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ob die Attentäter zu Blöd waren und haben sich vorher Erwischen lassen? Diese Fragestellung ist eigentlich pervers. Personen die geplant haben Menschen zu töten oder zu verstümmeln, können nicht hart genug Bestraft werden. Die Gesellschaft sollte derartige Personen für immer wegschließen und ggf. zur Zwangsarbeit heranziehen. Die Attentäter in spe zeigten bei ihrer Planung "kein" Erbarmen, warum soll dann die Gesellschaft erbarmen zeigen? MfG

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 2. Mai 2007 11:28

In Deutschland wird Mord hart bestraft, versuchter Mord - alles getan, das Opfer hat aber überlebt - deutlich leichter und die Vorbereitung eines Mordes, der nur dank der Wachsamkeit der Polizei oder dank eigener Blödheit verhindert wurde, "vermutlich" noch viel leichter.

Aber da bin ich mir eben nicht sicher - deshalb die Frage.



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