hallo,
habe aus luxemburg ein auto erworben ohne kfz brief und möchte es un deutschland auf meinen namen zulassen und versichern ! geht das ohne kfz brief nur mit dem kaufvertrag ? und was benötige ich für die zulassung ?
danke gruss dony
Der Kfz-Brief ist doch das Wichtigste,was man braucht.Ich glaube,daß Du ohne Kfz-Brief nichts machen kannst.
ohne KfZ Brief kannst kein Auto zu lassen! Musst erst mal den Brief Beantragen und dann kannst erst das auto Versichern und zu lassen.
danke...
wer erwirbt denn ein Auto ohne kfz-Brief? Das ist doch höchstens bei einem Oldtimer aus dem Schuppen oder bei einer städtischen Versteigerung sinnvoll! Du brauchst dann eine komplette TÜVabnahme, eine Bescheinigung vom Hersteller usw. das wird relativ teuer und dauert sicher einige Wochen. Danach wird erstmal überprüft ob das Fahrzeug nicht irgendwo in Europa gestohlen wurde. Der Vorbesitzer hätte vor dem Verkauf eine Verlustmeldung machen müssen. ich denke es ist ein gestohlenes Fahrzeug
Im Rest der Welt kennt man vielleicht keinen Kfz-Brief? Schon mal daran gedacht? Kann ja schließlich nicht jeder so auf Perfektionismus stehen wie die Deutschland ;-)
Questor am 28. Dezember 2008 23:24 Luxemburg stellt keine PKW her, und überall sonst werden Fahrzeuge vom Werk nur mit dazu gehörigen Unterlagen und Papieren ausgeliefert. Selbst wenn man diese nicht braucht, wo sind die jetzt??
Quatsch! Es gibt überall einen KFZ-Brief auch in Luxemburg. Wer was anderes sagt, wollte dich verarschen!
Geh mal in Ausland! Dort ist die Bürokratie oft 100 mal größer als in Deutschland
Ich lebe im Ausland und hier gibt es keinen Kfz-Brief. In den Nachbarländern auch nicht. Also erzähl nicht so einen Quark......
das ist aber europäische Norm! Du hast wahrscheinlich kein Auto und kennst dich nicht aus
Ich fahre einen Nissan Mistral und habe keinen Kfz.-Brief. Ach ja, ich wohne allerdings auch nicht innerhalb von Europa. Ein Glück!
Den Euro Kfz.-Brief gibt es aber erst seit Oktober 2005. Und es wird erst ein neuer ausgestellt, wenn es erforderlich ist. Das heißt, wenn der alte vollgeschrieben ist. Im neuen Kfz.-Brief können auch nur noch zwei Besitzer eingetragen werden, dann wird ein neuer fällig.