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PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzkonform?

gefragt von wetterfrosch987 am 26.05.2009 um 23:56 Uhr

Ich fahre einen VW Polo SDI von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 2008 Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette. Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen. Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht. Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...) Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz. Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrte vertragen. I


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 26. Mai 2009 23:59
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Hilfreichste Antwort

Es ist in der Tat eine fragwürdige Regelung. Ich glaube, es geht eher ein bisschen um Profilierung von einigen Politikern und darum, dem Volk vorzugaukeln, dass man was tut. Also auf Deutsch: Eine Alibiübung.


Weitere gute Antworten


nsx280
beantwortet von nsx280 am 26. Mai 2009 23:59
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willkommen in der realität, und das beste daran ist es ist dein auto und du musst dafür noch steuern zahlen :-)



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