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PKW Schaden durch Werkstatt

gefragt von WinniePooh2009 am 15.04.2009 um 19:13 Uhr

Nach einer Panne auf der Autobahn wurde mein PKW vom ADAC in die nächste Werkstatt geschlept. Durch Feiertag und Wochenende konnte er nicht gleich repariert werden. Nun erfuhr ich, dass mein Fahrzeug ausgebrannt ist, nachdem man es in der Werkstatt auf der Bühne hatte. Der Chef ist im urlaub und keiner konnte mir etwas sagen wie es nun weitergeht. Womit habe ich nun zu rechnen. Es handelt sich um ein älteres Fahrzeug, was ich aber schon noch nutzen wollte.

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PKW-Schaden durch Werkstatt x 1

alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 15. April 2009 19:17
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na die Werkstatt muß ja eine Versicherung für evtl. Schäden haben; also wird dies über diese VErsicherung laufen; nur bekommst halt nur noch den Zeitwert. schade nur für dich, da du nicht nur den Schaden hast, sondern dir auch noch ein neues Auto besorgen mußt. (evtl. über Abwrackprämie? Hab ja gehört, das es egal ist, ob das Auto läuft oder defekt ist)


GustavG
beantwortet von GustavG am 15. April 2009 19:16
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Ich würde an deiner Stelle erstmal ganz frech ein Schreiben aufsetzen und um Ausgleich des Schadens bitten.

Schreib auf was dass Auto etwa noch Wert ist.. allerdings nicht zu hart übertreiben.

Wenn die irgendetwas dafür konnten, dass das Kfz kaputt gegangen ist, müssen sie dir den Schaden natürlich ersetzen.

Da hilft evtl. eine Rechtsschutzversicherung / ein Anwalt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. April 2009 19:14
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die Werkstatt muss den Schaden ihrer Versicherung melden und dann wird das Schaden zum Zeitwert reguliert..

aber das ist nur der ganz große Rahmen...

du kannst nur hoffen, dass sie eine entsprechende Versicheurng für zeitweilig abgestellte Fahrzeuge haben..ansonsten wirst du wohl einen Anwalt brauchen..


zj1000
beantwortet von zj1000 am 15. April 2009 19:14
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Teilkasko ?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. April 2009 19:15

was hat denn diese damit zu tun?

Kommentar von Simple_avatar5smallGustavG am 15. April 2009 19:18

"Brand" ist damit versichert. Gemeint ist damit bei den meisten Versicherungen allerdings nur der einfache Kabelbrand + Folgeschäden.

Bei der Versicherung erkundigen kan nnicht schaden, eventuell hat man einen sehr alten Tarif (bei älterem Auto) wo der begriff noch sehr allgemein formuliert wurde.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. April 2009 19:30

in der Teilkasko sind Brände durch schadhafte elektrische Anlage versichert und in dem Falle hat ja die Werkstatt gebrannt..

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 15. April 2009 19:35

Wieso soll die Werkstatt gebrannt haben ? Meist ist ein Kabelbrand die Ursache wenn ein Auto abfackelt.


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