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PKW in der GARAGE ohne Benutzung ....

gefragt von Uebersee am 07.02.2008 um 16:21 Uhr

Was ratet ihr mir, habe einen aelteren PKW Mazda 2.0 i, Bj. 1994 und in der letzten Zeit steht der Wagen nur noch in der Garage. (Kein Schrott (fast) schoener als neu.) Was muss ich machen damit er durch das STEHEN keinen Schaden nimmt.


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Stimbi
beantwortet von Stimbi am 7. Februar 2008 16:27
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hi als erstes würde ich dir raten bei längeren standzeiten auf alle fälle alle flüssigkeiten entvernen auch batterie abklemmen und für eine gute durchlüftung des innenraums sorgen so bleibt dein auto 100% in schuss es sei denn deine garage fällt drauf^^


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Februar 2008 16:23
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Regelmäßig bewegen würde ich vorschlagen.

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 7. Februar 2008 16:26

@Wolfgang Joost: Aber das ist doch eben ihr Problem - dass er in der Garage steht.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 7. Februar 2008 16:26
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Erstmal gründlich reinigen und trocknen (Schmutz speichert Wasser und führt zu Rost), alle vier Räder entlasten (Fahrzeug aufbocken), Tank randvoll machen (verhindert Rostansatz im Tank), Ölwechsel machen (altes Öl enthält Säuren), Dann dürfte er sich einige Zeit halten, wenn die Garage gut belüftet ist.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 7. Februar 2008 16:30
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Professionell einmotten, soll heißen den Lack und Unterboden mit einem leicht öligen Film zu überziehen (damit die Luftfeuchtigkeit nicht ran kommt und auch kein Sauerstoff der für das Rosten notwendig wäre), das Auto hochbocken (damit die Räder sich durch einseitige Belastung nicht verformen (passiert, wenn Autos sehr lange in exakt der gleichen Lage stehen bleiben), Batterie ausbauen. Ideal wäre natürlich noch, wenn du (wie auch immer) für konstante Temperaturen und geringe Luftfeuchtigkeit sorgen könntest (ok, ist in einer normalen Garage nicht so einfach, aber zumindest im Winter kann man dafür sorgen, dass z.B. keine extremen Frostgrade entstehen).

Ansonsten (so rein aus Geldgründen) würde ich ihn noch abmelden, damit keine laufenden Kosten entstehen (allerdings ist bei einer Wiederanmeldung die später als 2 Jahre Stillstand erfolgt ein Sondergutachten durch den TÜV erforderlich, was u.U. mehr kostet als eine durchgängige Anmeldung, kommt auf den Zeitraum an).


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 7. Februar 2008 16:23
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Wie lange meinst Du mit "In letzter zeit". Wenn es wirklich sehr lange (so über n halbes Jahr) ist, dann auf jeden Fall mal Batterie abklemmen, schauen, dass er sauber ist.



Thubauville
beantwortet von Thubauville am 7. Februar 2008 16:25
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Batterie abklemmen, wenn er wirklich lange nicht bewegt wird kann es auch zu einem "Standplatten" (Reifen) kommen, dann das Fahrzeug aufbocken und eventuell auch alle Betriebsflüssigkeiten entfernen.

Kommentar von B4ddce52b946383de4496f75dee7ce04smallcopiler am 7. Februar 2008 19:11

alle Betriebsflüssigkeiten zu entfernen ist aus meiner Sicht völlig falsch. Die Ratschläge weiter unten sind in Ordnung

Kommentar von Simple_avatar2smallThubauville am 8. Februar 2008 13:46

So falsch ist es nicht, wird von vielen Autowerkstätten empfohlen. Wir hatten mal ein Fahrzeug hier was 4 Jahre gestanden hat, als erstes mussten erstmal alle Füssigkeiten getauscht werden, hätte man sie direkt entfernt wären auch nicht so viele Leitungen in denen das Zeug vor sich hingegammelt hat beschädigt gewesen. Der Austausch war denn doch recht kostspielig!


Stimbi
beantwortet von Stimbi am 7. Februar 2008 16:27
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hi als erstes würde ich dir raten bei längeren standzeiten auf alle fälle alle flüssigkeiten entvernen auch batterie abklemmen und für eine gute durchlüftung des innenraums sorgen so bleibt dein auto 100% in schuss es sei denn deine garage fällt drauf^^


anonym
beantwortet von VolvoFH12 am 10. Februar 2008 11:43
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Also,wie es benutzer27 beschrieben hat ist es völlig richtig. Mit einer einschränkung. Seit dem 1.April 2007 hat sich das mit dem TÜV Gutachten geändert. Auch bei einer Abmeldung von mehr als 2 Jahren ist es nicht mehr notwendig eine sogenannte Bauratabnahme machen zu lassen. Man muss nur noch zum TÜV oder einer ähnlichen Instituition zu fahren und dsa KFZ vorzuführen. Gruß Holger


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