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PKW Führeschein abgenommen-zählt das auch für Mofa und Rollerführerscheine???

gefragt von TanjaschatzTanjaschatz am 28.03.2009 um 14:06 Uhr

Einem Bekannten wurde der PKW Führeschein abgenommen und da er noch extra Führerscheine für Mofa und Roller hat,will er damit fahren und das Auto stehen lassen.Das kann doch nicht richtig sein,oder??? Ich denke ja mal,das er garnichts fahren darf.Bitte um Eure Antworten.Danke und schönes Wochenende.

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janemaus72
beantwortet von janemaus72 am 28. März 2009 14:24
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Doch, er darf Mofa fahren. Jedoch ist es abhängig davon wann er geboren ist. Für nach 1968 geborene gilt, das er eine Prüfbescheinigung braucht. Das heißt, er müßte den "Mafaführerschein" machen. Kostet zwischen 150 und 200 Euro.Das ganze liegt an der Geschwindigkeit. Mofa darf jeder fahren ab 15 Jahren ob mit oder ohne Autoführerschein. Jedoch Prüfbeschinigung muß vorliegen oder gemacht werden. Mit dem PKW-Führerschein dürfte er ja auch Mofa fahren. Aber da dieser ihm entzogen worden ist, muß er eine Prüfbescheinigung machen.

Kommentar von 769b8a30b3d2bef99548525eebfa07d0smallTanjaschatz am 29. März 2009 20:12

Danke!Wenigstens mal eine richtig vernünftige Antwort, womit ich auch etwas anfangen kann. Man sollte wirklich alle dummen Kommentare und themenabweichende Antworten von GF löschen. LG Tanja


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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 28. März 2009 14:07
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Führerschein weg = Fahrverbot für alles (außer Fahrrad)


anonym
beantwortet von Druide am 28. März 2009 14:07
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soviel ich weiß darf er bei einem Führerscheinentzug kein Fahrzeug benutzen für das ein Führerschein erforderlich ist

Kommentar von pekole am 28. März 2009 14:14

Richtig, aber für ein Mofa benötigt man eben keinen Führerschein, sondern nur eine Fahrerlaubnis.

Kommentar von Ruedi am 28. März 2009 14:51

Nicht ganz richtig. Er dürfte mit einem Mofa fahren, wenn er denn eine so genannte "Prüfbescheinigung" besitzt. Hat er eine solche nicht, darf er auch kein Mofa fahren. Es sei denn, er macht in der Zeit die Prüfbescheinigung nach.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 28. März 2009 14:07
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Inlineskat und Skateboard darf er fahren!


anonym
beantwortet von pekole am 28. März 2009 14:07
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Mofa schon, Roller nicht.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 28. März 2009 14:07
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natürlich, haste gedacht du könntest jetzt besoffen Roller fahren...

Kommentar von 769b8a30b3d2bef99548525eebfa07d0smallTanjaschatz am 28. März 2009 14:10

Erst richtig lesen-sonst bitte garnichts schreiben.Danke!!! LG Tanja

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoschy0907 am 28. März 2009 14:14

da steht doch PKW Führerschein abgenommen...

Kommentar von 769b8a30b3d2bef99548525eebfa07d0smallTanjaschatz am 28. März 2009 14:20

Aber ja nicht mir.Also kann Deine Antwort ja nicht so ganz stimmen....Haste gedacht Du könntest jetzt besoffen Roller fahren?Außerdem gibt es auch noch andere Gründe für den Entzug des PKW Führerscheins.Ist ja nicht böse gemeint,aber bitte nicht immer gleich so´nen quatsch schreiben.Es saufen ja nicht alle und fahren dann .Das verurteile ich nämlich auch auf´s allerschärfste und da gibt es auch keinen Grund für,oder gar ne Entschuldigung!!!

Kommentar von 769b8a30b3d2bef99548525eebfa07d0smallTanjaschatz am 17. Juli 2009 21:39

Hallo richtig lesen!!!Nicht ich.


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