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Pkw: Anhänger-Gewicht => Warum?

gefragt von MaCr0 am 07.09.2009 um 23:30 Uhr

Hallo!

Warum darf ich mit ... - Leermasse: 1900kg - zulässige Gesamtmasse: 2400kg - zulässige Anhängelast: 1500kg ... nur 1000kg als Anhänger ziehen?

http://i27.tinypic.com/33278t5.jpg

Danke!


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anonym
beantwortet von MoTala am 7. September 2009 23:42
3x
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Hilfreichste Antwort

Hi!
.
Das Auto darf natürlich soviel ziehen, wie im KFZ-Schein angegeben ist.
Aber dann ist das Gespann schwerer, als man mit dem Führerschein B fahren darf. Eventuell reicht ein BE, oder es ist ein C nötig.
.
MoTala


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wallyherz
beantwortet von wallyherz am 7. September 2009 23:37
1x
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tolle frage bei führerschein klasse B, falschen führerschein, du darfst nur 1000kg als Anhänger ziehen? bei klasse B

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 8. September 2009 01:27

Was ist das für eine seltsame falsche Antwort?


Franticek
beantwortet von Franticek am 8. September 2009 01:34
1x
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Bei Klasse B darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Das trifft noch für alle drei zu.
Die zulässige Anhängelast wird ebenfalls nicht überschritten.
Aber ..... bei allem darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges (d.h. zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus zul. Gesamtgewicht des Anhängers) die 3,5 t nicht überschreiten. Und da die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges 2400 kg ist, ist der Gesamtzug mit den beiden größten Anhängern über 3,5 t und damit für Klasse B zu schwer.


anonym
beantwortet von hundini am 7. September 2009 23:35
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Das Zugfahrzeug muß schwerer wie der Anhänger sein.

Kommentar von MaCr0 am 7. September 2009 23:38

Das wäre doch bei 1200kg oder 1500kg auch der Fall. Ist aber beides falsch (siehe Bild).


anonym
beantwortet von grislyyyy am 7. September 2009 23:37
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das auto muss mehr wiegen als der wagn dahinter


Kommentar von MaCr0 am 7. September 2009 23:38

Das wäre doch bei 1200kg oder 1500kg auch der Fall. Ist aber beides falsch (siehe Bild).


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