PKK Private Kankenversicherung im Angestellten verhältniss

4 Antworten

Im Angestelltenverhältnis hast du wieder ein Anrecht auf gesetzliche Krankenversicherung.

Hallo, da du unter 55 Jahre bist und nun eine Versicherungspflichtige Tätigkeit ausübst wirst du wieder Pflichtversichert in der GKV, es sein denn, dein Bruttoeinkommen liegt über 49500€ p.a. dann kannst du weiter privat versichert bleiben. Du hast nun zwei Möglichkeiten, entweder du suchst dir selber eine Krankenkasse, oder der Arbeitgeber versichert dich in einer. Um die private KV kündigen zu können benötigst du die Mitgliedsbescheinigung der GKV, die schickst du mit dem Kündigungsschreiben zur PKV.

doch du mußt sogar in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, es sei denn du liegst über der Beitragbemessungsgrundlage. dann kannst du frei wählen. Wenn du privat versichert bleibst bekommst du ca. die Hälfte des gesetzlichen Beitrags ausgezahlt

Wenn du weiter Privat versichert bleibst, bekommst du den AG-Anteil (50%) ausbezahlt. Die Beiträge mußt du dann an deine Versicherung weiter leiten.