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Pkh

Frage von pepitotv pepitotv

Fall: Die Mutter eines Kindes hat gegen jemanden im Namen Ihres Kindes geklagt. Die Mutter besitzt eine Prozesskostenhilfe. Das Kind hat ein Konto mit 2000 € Guthaben. Wie viel Geld darf das Kind maximal auf seinem Konto haben, so dass die Prozesskostenhilfe immer noch in Kraft tritt? Meine Frage ist also, ob die Höhe des Guthabens (genau:welche Höhe) auf dem Konto des Kindes einen Einfluss auf das Inkrafttreten der Hilfe hat.

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Für die Bewilligung der PKH ist die Höhe des Einkommens maßgeblich, nicht das Sparguthaben. Und Kinder haben normalerweise kein regelmäßiges Einkommen, welches die Bemessungsgrenzen überschreitet.

    Des weiteren muss die Mutter im Auftrag des Kindes handeln und somit wird das Einkommen der Mutter gerechnet.

    Kommentar von raGGman raGGmanraGGman

    stimmt nicht, auch das Vermögen zählt natürlich.

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    Antwort von raGGman raGGman

    Auch das Vermögen zählt. Soll der Staat jemandem einen Prozess zu z.B. 1000 Euro finanzieren, wenn der 10.000 Euro auf dem Konto liegen hat? Es gibt also eine Grenze, die meines Wissens so bei 2600 Euro Notgroschen liegt. Kann auch erhöht werden, wenn Geld für was bestimmtes benötigt wird oder Vermögen nicht verwertbar ist, z.B. weil man Versicherung auflösen müsste oder die Eigentumswohnung selbst bewohnt.

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    Antwort von pepitotv pepitotv

    super!!! hast du vielleicht ein oder mehrere Paragraphen wo ich das lesen könnte? bitte

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