frischling am 30.01.2009 um 0:07 Uhr
mein Bekannter meint : alles was nicht ausdrücklich verboten sei, ist erlaubt. In seiner Hausordnung stünde nichts darüber, dass es verboten sei, vom Balkon zu pinkeln. Somit wäre es, seiner Meinung nach, erlaubt. Wie seht ihr das?

Erregung öffentlichen Ärgernisses + Verunreinigung fremdes Eigentums + ggf. Sachbeschädigung

ihhhhhhhhhhhh..... das gehört sich nicht...urinieren in der öffentlichkeit ist verboten

Nich alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Vom Balkon zu pinkeln ist mindestens Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und - mit Verlaub - dein Freund ist ein Ferkel.

nein ist es nicht... den es wäre das selbe wie nen baum anpinkeln. und das ist nicht erlaubt.

Ich denke Erregung öffentlichen Ärgernisses ist verboten und auch niedergeschrieben...

er liegt falsch
frischling am 30. Januar 2009 00:10 hab ich auch gesagt...

ehrlich? in meinem haus hab ich auch schon mal vom balkon gepinkelt, aber auch in den eigenen garten (mit 15 oder so...). weiters: natürlich steht es nicht drin, dass du nicht vom balkon pinkeln kannst, weil du damit auch auf allgemeinfläche urinierst, oder schlimmer noch, in das grundstück anderer mieter. genauso wenig wie du in der öffentlichkeit urinieren darfst, darfst du das in diesem fall tun. und wenn eine hausordnung alles behinhalten müsste, was einem mieter einfallen kann, dann wäre dieses Kompendium mehrere tausend seiten dick... also: benutz dein klo. dafür ist es da... ;) andererseits: wo kein richter, da kein henker....
frischling am 30. Januar 2009 00:12 nicht mein sondern er sein Klo!
Schon allein der blödsinnige Gedanke sollte bestraft werden!
DH