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Pinkel Verbot...

Frage von frischling frischling

mein Bekannter meint : alles was nicht ausdrücklich verboten sei, ist erlaubt. In seiner Hausordnung stünde nichts darüber, dass es verboten sei, vom Balkon zu pinkeln. Somit wäre es, seiner Meinung nach, erlaubt. Wie seht ihr das?

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Antworten (8)

  • 10
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Djinndrache Djinndrache

    Erregung öffentlichen Ärgernisses + Verunreinigung fremdes Eigentums + ggf. Sachbeschädigung

    Kommentar von jobo22 jobo22jobo22

    DH

  • 4
    Antwort von curafe curafe

    ihhhhhhhhhhhh..... das gehört sich nicht...urinieren in der öffentlichkeit ist verboten

  • 3
    Antwort von Lena101 Lena101

    Nich alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Vom Balkon zu pinkeln ist mindestens Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und - mit Verlaub - dein Freund ist ein Ferkel.

    Kommentar von pcfuzzi pcfuzzipcfuzzi

    Meinst du, der hat ein Ringelschwänzchen ? ;-)))

    Kommentar von Lena101 Lena101Lena101

    *lach

  • 2
    Antwort von holsch holsch

    er liegt falsch

    Kommentar von frischling frischlingfrischling

    hab ich auch gesagt...

  • 2
    Antwort von Marah Marah

    Ich denke Erregung öffentlichen Ärgernisses ist verboten und auch niedergeschrieben...

  • 2
    Antwort von badalandabad badalandabad

    nein ist es nicht... den es wäre das selbe wie nen baum anpinkeln. und das ist nicht erlaubt.

  • 1
    Antwort von Sofabaer Sofabaer

    Schon allein der blödsinnige Gedanke sollte bestraft werden!

  • 1
    Antwort von Pianoman81 Pianoman81

    ehrlich? in meinem haus hab ich auch schon mal vom balkon gepinkelt, aber auch in den eigenen garten (mit 15 oder so...). weiters: natürlich steht es nicht drin, dass du nicht vom balkon pinkeln kannst, weil du damit auch auf allgemeinfläche urinierst, oder schlimmer noch, in das grundstück anderer mieter. genauso wenig wie du in der öffentlichkeit urinieren darfst, darfst du das in diesem fall tun. und wenn eine hausordnung alles behinhalten müsste, was einem mieter einfallen kann, dann wäre dieses Kompendium mehrere tausend seiten dick... also: benutz dein klo. dafür ist es da... ;) andererseits: wo kein richter, da kein henker....

    Kommentar von frischling frischlingfrischling

    nicht mein sondern er sein Klo!

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