mein Bekannter meint : alles was nicht ausdrücklich verboten sei, ist erlaubt. In seiner Hausordnung stünde nichts darüber, dass es verboten sei, vom Balkon zu pinkeln. Somit wäre es, seiner Meinung nach, erlaubt. Wie seht ihr das?
Antworten (8)
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10Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Erregung öffentlichen Ärgernisses + Verunreinigung fremdes Eigentums + ggf. Sachbeschädigung
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4Antwort von
curafecurafe
ihhhhhhhhhhhh..... das gehört sich nicht...urinieren in der öffentlichkeit ist verboten
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3Antwort von
Lena101Lena101
Nich alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Vom Balkon zu pinkeln ist mindestens Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und - mit Verlaub - dein Freund ist ein Ferkel.
Kommentar von
pcfuzzipcfuzzi Meinst du, der hat ein Ringelschwänzchen ? ;-)))
Kommentar von
Lena101Lena101 *lach
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2Antwort von
holschholsch
er liegt falsch
Kommentar von
frischlingfrischling hab ich auch gesagt...
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2Antwort von
MarahMarah
Ich denke Erregung öffentlichen Ärgernisses ist verboten und auch niedergeschrieben...
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2Antwort von
badalandabadbadalandabad
nein ist es nicht... den es wäre das selbe wie nen baum anpinkeln. und das ist nicht erlaubt.
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1Antwort von
Pianoman81Pianoman81
ehrlich? in meinem haus hab ich auch schon mal vom balkon gepinkelt, aber auch in den eigenen garten (mit 15 oder so...). weiters: natürlich steht es nicht drin, dass du nicht vom balkon pinkeln kannst, weil du damit auch auf allgemeinfläche urinierst, oder schlimmer noch, in das grundstück anderer mieter. genauso wenig wie du in der öffentlichkeit urinieren darfst, darfst du das in diesem fall tun. und wenn eine hausordnung alles behinhalten müsste, was einem mieter einfallen kann, dann wäre dieses Kompendium mehrere tausend seiten dick... also: benutz dein klo. dafür ist es da... ;) andererseits: wo kein richter, da kein henker....
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frischlingfrischling nicht mein sondern er sein Klo!
DH