gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Pinkel Verbot...

gefragt von frischlingfrischling am 30.01.2009 um 0:07 Uhr

mein Bekannter meint : alles was nicht ausdrücklich verboten sei, ist erlaubt. In seiner Hausordnung stünde nichts darüber, dass es verboten sei, vom Balkon zu pinkeln. Somit wäre es, seiner Meinung nach, erlaubt. Wie seht ihr das?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

haushalt (16774)
pipi (29)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Djinndrache
beantwortet von Djinndrache am 30. Januar 2009 00:08
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Erregung öffentlichen Ärgernisses + Verunreinigung fremdes Eigentums + ggf. Sachbeschädigung

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 30. Januar 2009 00:09

DH


Weitere gute Antworten


curafe
beantwortet von curafe am 30. Januar 2009 00:08
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ihhhhhhhhhhhh..... das gehört sich nicht...urinieren in der öffentlichkeit ist verboten


Lena101
beantwortet von Lena101 am 30. Januar 2009 00:08
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nich alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Vom Balkon zu pinkeln ist mindestens Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und - mit Verlaub - dein Freund ist ein Ferkel.

Kommentar von 2d106a7fadda5d10f85ec9b4c2c80ec5smallpcfuzzi am 30. Januar 2009 00:11

Meinst du, der hat ein Ringelschwänzchen ? ;-)))

Kommentar von F2486ef9af6e143b91b54e741e494a05smallLena101 am 30. Januar 2009 00:25

*lach


badalandabad
beantwortet von badalandabad am 30. Januar 2009 00:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein ist es nicht... den es wäre das selbe wie nen baum anpinkeln. und das ist nicht erlaubt.


Marah
beantwortet von Marah am 30. Januar 2009 00:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke Erregung öffentlichen Ärgernisses ist verboten und auch niedergeschrieben...



holsch
beantwortet von holsch am 30. Januar 2009 00:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er liegt falsch

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 30. Januar 2009 00:10

hab ich auch gesagt...


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 30. Januar 2009 00:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ehrlich? in meinem haus hab ich auch schon mal vom balkon gepinkelt, aber auch in den eigenen garten (mit 15 oder so...). weiters: natürlich steht es nicht drin, dass du nicht vom balkon pinkeln kannst, weil du damit auch auf allgemeinfläche urinierst, oder schlimmer noch, in das grundstück anderer mieter. genauso wenig wie du in der öffentlichkeit urinieren darfst, darfst du das in diesem fall tun. und wenn eine hausordnung alles behinhalten müsste, was einem mieter einfallen kann, dann wäre dieses Kompendium mehrere tausend seiten dick... also: benutz dein klo. dafür ist es da... ;) andererseits: wo kein richter, da kein henker....

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 30. Januar 2009 00:12

nicht mein sondern er sein Klo!


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 30. Januar 2009 00:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schon allein der blödsinnige Gedanke sollte bestraft werden!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.