Computermagic am 26.04.2007 um 18:02 Uhr
.. wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dem Vordermann beim Bezahlen an der Kasse bei der Eingabe seiner PIN-Nummer über die Schulter schaue. Strafbar oder nicht? Die Frage bezieht sich nur auf das neugierige Gucken und natürlich nicht etwa die spätere Nutzung der Daten..

Glaube nicht dass es wirklich strafbar ist. Ich mein, man ist selbst schuld, wenn man andere draufschaun lässt. Fahrlässig eben. dann lieber nochmal umdrehen und schaun, dass keiner draufkuckt :)

Das Schauen ist garantiert nicht strafbar. Wo wären wir denn, wenn es strafbar wäre!

Das Ausspähen von Daten ist prinzipiell strafbar. Nur wie würde man es Dir in diesem Fall nachweisen?

Es ist bestimmt nicht strafbar aber unhöflich. Wenn du im hinterher natürlich eins über die Birne haust und seine EC Karte benutzt ist das auf jeden Fall strafbar. LG Detlef

Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 202a StGB
Man nennt mich nicht umsonst SdHuQaW.
"gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" ...wie sieht sowas bei einer Schulter aus?
Poindexter am 27. April 2007 00:49 Im konkreten Fall müsstest Du dem Gericht glaubhaft machen, dass Du die PIN rein zufällig über die Schulter und aus dem Sicherheitsabstand heraus erspäht hast und daraufhin rein zufällig die Karte geklaut hast. Anderenfalls, wenn Du belegen kannst dass Dir das Opfer die PIN freiwillig verraten hat, kommst Du um den Anklagepunkt "Datenausspähung" herum.