gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

61 

PIN-Nummer über Schulter erspähen strafbar?

gefragt von ComputermagicComputermagic am 26.04.2007 um 18:02 Uhr

.. wie sieht das eigentlich aus, wenn ich dem Vordermann beim Bezahlen an der Kasse bei der Eingabe seiner PIN-Nummer über die Schulter schaue. Strafbar oder nicht? Die Frage bezieht sich nur auf das neugierige Gucken und natürlich nicht etwa die spätere Nutzung der Daten..


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

PIN-Nummer (2)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Nusss
beantwortet von Nusss am 26. April 2007 18:15
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glaube nicht dass es wirklich strafbar ist. Ich mein, man ist selbst schuld, wenn man andere draufschaun lässt. Fahrlässig eben. dann lieber nochmal umdrehen und schaun, dass keiner draufkuckt :)


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 26. April 2007 18:26
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Schauen ist garantiert nicht strafbar. Wo wären wir denn, wenn es strafbar wäre!


Poindexter
beantwortet von Poindexter am 26. April 2007 18:41
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Ausspähen von Daten ist prinzipiell strafbar. Nur wie würde man es Dir in diesem Fall nachweisen?


Delot
beantwortet von Delot am 26. April 2007 19:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es ist bestimmt nicht strafbar aber unhöflich. Wenn du im hinterher natürlich eins über die Birne haust und seine EC Karte benutzt ist das auf jeden Fall strafbar. LG Detlef


Poindexter
beantwortet von Poindexter am 26. April 2007 19:29
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 202a StGB

Man nennt mich nicht umsonst SdHuQaW.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 26. April 2007 20:19

"gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind" ...wie sieht sowas bei einer Schulter aus?

Kommentar von Ca0bb5821f4133243ce158091ac478b6smallPoindexter am 27. April 2007 00:49

Im konkreten Fall müsstest Du dem Gericht glaubhaft machen, dass Du die PIN rein zufällig über die Schulter und aus dem Sicherheitsabstand heraus erspäht hast und daraufhin rein zufällig die Karte geklaut hast. Anderenfalls, wenn Du belegen kannst dass Dir das Opfer die PIN freiwillig verraten hat, kommst Du um den Anklagepunkt "Datenausspähung" herum.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.