Guten Tag,
ein Sozialhilfeempfänger kokettiert in unserer Nachbarschaft regelmäßig mit der Aussage "Geh' doch zur Polizei, da kommst du auch nicht weiter, bei mir ist nix zu holen. Ich kann hier machen was ich will...!"
Hierzu habe ich mehrere Fragen:
Kann mir jemand diese Fragen beantworten oder einen konkreten Link vermitteln, wo diese konkreten Fragen konkret beantwortet werden.
Ich bin jetzt nach langer Google-Recherche nicht wirklich zu einer Beantwortung meiner Fragen gekommen, deshalb wende ich mich an das Forum...
Eine Pflicht zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung gibt es nicht. Jedoch sollte die Person bedenken, dass eine titulierte Forderung 30 Jahre Gültigkeit besitzt, und er sich somit den Rest seines Lebens ruiniert - und er zusätzlich in das Gefängis wandert. Eine PHV zahlt nicht bei Vorsatz.
konkret: was will er von dir oder was willst du von ihm? Wenn der Typ was kaputtmacht dann ist er dafür auch haftbar zu machen. Falls er nicht zahlen kann, kann es dafür auch Knast geben. Und die Schuld verjährt auch nicht so schnell - sobald er wieder zu Geld kommt kann man ihn pfänden.
Unter Google ist doch was zu deiner Frage zu finden!!:)
Sozialhilfeempfänger kokettiert unter Google eingeben!!
http://www.google.fr/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&rlz=1T...
Danke für den Hinweis. Wenn du den Ergebnissen folgst, die Google zeigt, wirst du feststellen, daß in keinem der Links meine Fragen beantwortet werden.
Wie man Google bedient ist mir bekannt. Ich kann allerdings die Antworten auch auswerten - hättest du dir diese Mühe gemacht, hättest du niemals diese Antwort geschrieben.
Macht aber nichts - bin jeden Hinweis, den ich verwenden kann, dankbar...
Danke für die Antwort! Wie darf ich das mit dem Gefängnis verstehen?
Ist nichts zu holen bis zu dem Tag, an dem Geld wäre - demnach würde greifen, daß der Titel nicht verjährt ist. Oder muß er ins Gefängnis, WEIL nichts zu holen ist, und der Schädiger deshalb den Schaden "absitzen" muß?
Korrekt; sobald er irgendwann zu Geld kommt oberhalb der Pfändungsfreigrenzen müsste er blechen. Und in das Gefängnis käme er möglicherweise zusätzlich, wegen vorsätzlichen Begehens einer Straftat (mit Sach- oder Personenschaden).
Aha, o.k., das hat mir geholfen. Danke.