Photovoltaik, Brandschutz, Doppelhaushälte

2 Antworten

Nach allen Landesbauordnungen sind zwischen zwei aneinandergebauten Gebäuden Brandwände zu errichten, die mindestens 0,50m über die Dachhaut hinausragen oder unter der nichtbrennbaren Dachhaut eine mind. 1,00 m breite Betonschürze haben müssen.

PV-Anlagen brennen sehr gut, tropfend brennend ab und behindern Löscharbeiten. Wenn die Brandwand nicht über die Dachhaut geführt ist müssen sie von der Grenzwand mindestens 2,50m Abstand einhalten.

Das gilt auch, wenn die PV-Anlagen baugenehmigungsfrei sein sollten; dann meint der Gesetzgerber, dass die Bauherrschaft diese Vorschriften kennen muss.

Das ist eine Fachfrage für TGA-Planer, die wirst Du hier wohl nicht finden. Du solltest einfach mal "Brandschutzexperten Baden-Württemberg" googlen. Dann findest Du, so wie ich auch, die folgende Information:

http://www.tga-fachplaner.de/Fuenf-Brandschutzexperten,L0FSVFZJRVdERVRBSUw_QUlEPTIwNjEzMyZSTlI9NyZSQ09VTlQ9MjQmU1RZTEVJRD0yOTI2MTMmRklMVEVSPTEwMDQwNCwxMDA0MDMsMTAwNDA4LDEwNDc0NCZGSUxURVI1PTEwNDIyMyZTT1JUPTAxJk1JRD0xMDc5NTk.html

Damit solltest Du weiter kommen. Dort sollte Deine Frage dann auch eine passende Antwort finden.

Das ist keine Fachfrage für TGA-Planer, sondern Vollzug der Landesbauordnung!