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Pflichtverteidiger wurde abgelhnt

gefragt von recht55recht55 am 05.11.2009 um 10:16 Uhr

Was kann man da jetzt noch machen der Pflichtverteidiger wurde abgelehnt und selbst kann ich mir keinen leisten?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Vagabundo
beantwortet von Vagabundo am 5. November 2009 10:23
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Einen Pflichtverteidiger bekommst Du nur dann, wenn Du ein Verbrechen begangen hast, das explizit voraussetzt, dass Du Dich vor Gericht nicht selbst verteidigen darfst UND Du Dir einen Verteidiger nicht selbst leisten kannst. In allen anderen Fällen bist Du auf Dich selbst angewiesen oder musst eben einen suchen, den Du bezahlen kannst (Ratenzahlung ?).


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anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 10:17
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Dann bekommst Du einen anderen Pflichtverteidiger, warum und von wem auch immer der Andere abgelehnt wurde.


eva130254
beantwortet von eva130254 am 5. November 2009 10:16
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Von wem abgelehnt ?


anonym
beantwortet von Babygirl20 am 5. November 2009 10:16
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wegen was wurde der antrag auf pflichtverteidiger dann abgelehnt?


Manfred58
beantwortet von Manfred58 am 5. November 2009 10:17
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normalerweiße bekommt man in Deutschland einen Pflichtverteidiger ... Wer hat ihn abgelehnt?


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 5. November 2009 10:17
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Das ist ein Recht das du hast, es kann höchstens sein, dass du zu spät beantragt hast, aber sonst muss dir ein Pflichtverteidiger gestellt werden!


recht55
beantwortet von recht55 am 5. November 2009 10:18
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Von der Sta wurde er abgelehnt wegen Betrug in 7 Fällen und Unterschlagung

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 5. November 2009 10:18

dann bekommst du einen neuen

Kommentar von F4548d2188bdc62881df22b7c0b4fba9smalljessi2009 am 5. November 2009 10:18

dann bekommst du sicherlich einen anderen pflichtverteidiger zugewiesen

Kommentar von Fa5f91b91f6edb2d757a85dfac95279dsmallManfred58 am 5. November 2009 10:18

dann bekommst du einen anderen http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger

Kommentar von 6efd414d35d2cdb48ea62abd305ea88csmalleva130254 am 5. November 2009 10:19

Dann sollten die dir auch einen anderen benennen können.

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 10:19

Seufz! Einen Anwalt, der im Verdacht steht, Betrügereien und Unterschlagungen begangen zu haben, würde ich als Verteidiger gar nicht wollen.

Da muss eben ein anderer her. Wo ist da ein Problem?


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 10:18
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Einen Pflichtverteidiger kann es nur in einer Strafrechtssache geben, und da hast Du auf jeden Fall das Recht auf einen Verteidiger.

Wer hat den Pflichtverteidiger abgelehnt?


cortijero
beantwortet von cortijero am 5. November 2009 10:18
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dann bekommst du einen anderen zugeteilt


anonym
beantwortet von wissen78 am 5. November 2009 10:19
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häää? wie geht das? von wem? wenn du einen Pflichtverteidiger brauchst, bekommste den vom gericht gestellt. ruf da an

Kommentar von B1901e2a7f05bcba4ef1baa3cfe2ed85smallrecht55 am 5. November 2009 10:21

habe ich gemacht und die haben gesagt das es ein Vergehen ist und kein Verbrechen

Kommentar von Eisblume2009 am 5. November 2009 10:24

bekommst Du Hartz IV? Dann geh zum Amtsgericht fordere einen Berechtigungsschein an und geh damit zum Anwalt Deiner Wahl. Dann müsste es klappen, dann kannst Du Dir den auch leisten.

Kommentar von B1901e2a7f05bcba4ef1baa3cfe2ed85smallrecht55 am 5. November 2009 10:42

das habe ich gemacht und der Ra hat das Gericht angeschrieben


akademikus
beantwortet von akademikus am 5. November 2009 10:19
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nun, einen pflichtverteidiger bekommt man auch nur unter bestimmten voraussetzungen. siehe hier: http://www.spormann.de/beiordnung.htm


anonym
beantwortet von MGMGMG am 5. November 2009 18:20
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Vielleicht solltest Du zu Deinen Taten stehen??? Wäre ja schlimm, wenn jeder eine Straftat begehen könnte und dafür auf Staatskosten noch einen Anwalt bekommt.


anonym
beantwortet von willonoack am 6. November 2009 12:28
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Nach der Ablehnung, schwänze die Strafverhandlung und benehme Dich nach einer Zwangsvorführung mit Geschrei und Beleidigungen gegen den Strafrichter daneben, damit er Dich ausschließt von der Sitzung. Verurteilt er Dich dann ohne Pflichtveretidiger gehe in die Berufung wegen Missachtung des Art. 103 GG. Dann muss erneut mit einem Pflichtverteidiger verhandelt werden. Achtung: Wirst Du erneut verurteilt trotz Pflichtverteidigers, musst Du auch für dessen Kosten mit Deinem Vermögen aufkommen und zahlen. Das wird dann ganz besonders teuer für Dich. Wenn Dein Fall aussichtslos ist und Dir eine Veruretilung sicher ist, solltest Du brav erscheinen und um Gnade mit eigenen Worten winseln. Am besten heultst Du dazu wegen Deiner schweren Jugend und der harten Gegenwart und versprichst Besserung. Das kommt billiger un d besser für Dich als jeder noch so tolle Strafverteidiger. Du kannst Dich dafür auch kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten lassen, nachdem Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt hast. Am besten ist es,Du kaufst Dir ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozessordnung sowie Kommentare und Lehrbücher dazu.Du kannst Dir das auch in den städtischen Bibliotheken ausleihen. Das ist billiger als jeder Anwaltsrat. Und eigene Rechtskenntnisse sind zehn Mal besser als jeder Rat vom Starjuristen mit Doktor- und Professorentitel schon wegen des Grundes für den Richter-Jagdschein des § 839 Abs. 2 BGB.


anonym
beantwortet von willonoack am 6. November 2009 12:28
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Nach der Ablehnung, schwänze die Strafverhandlung und benehme Dich nach einer Zwangsvorführung mit Geschrei und Beleidigungen gegen den Strafrichter daneben, damit er Dich ausschließt von der Sitzung. Verurteilt er Dich dann ohne Pflichtveretidiger gehe in die Berufung wegen Missachtung des Art. 103 GG. Dann muss erneut mit einem Pflichtverteidiger verhandelt werden. Achtung: Wirst Du erneut verurteilt trotz Pflichtverteidigers, musst Du auch für dessen Kosten mit Deinem Vermögen aufkommen und zahlen. Das wird dann ganz besonders teuer für Dich. Wenn Dein Fall aussichtslos ist und Dir eine Veruretilung sicher ist, solltest Du brav erscheinen und um Gnade mit eigenen Worten winseln. Am besten heultst Du dazu wegen Deiner schweren Jugend und der harten Gegenwart und versprichst Besserung. Das kommt billiger un d besser für Dich als jeder noch so tolle Strafverteidiger. Du kannst Dich dafür auch kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten lassen, nachdem Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt hast. Am besten ist es,Du kaufst Dir ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozessordnung sowie Kommentare und Lehrbücher dazu.Du kannst Dir das auch in den städtischen Bibliotheken ausleihen. Das ist billiger als jeder Anwaltsrat. Und eigene Rechtskenntnisse sind zehn Mal besser als jeder Rat vom Starjuristen mit Doktor- und Professorentitel schon wegen des Grundes für den Richter-Jagdschein des § 839 Abs. 2 BGB.


anonym
beantwortet von willonoack am 6. November 2009 12:28
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Nach der Ablehnung, schwänze die Strafverhandlung und benehme Dich nach einer Zwangsvorführung mit Geschrei und Beleidigungen gegen den Strafrichter daneben, damit er Dich ausschließt von der Sitzung. Verurteilt er Dich dann ohne Pflichtveretidiger gehe in die Berufung wegen Missachtung des Art. 103 GG. Dann muss erneut mit einem Pflichtverteidiger verhandelt werden. Achtung: Wirst Du erneut verurteilt trotz Pflichtverteidigers, musst Du auch für dessen Kosten mit Deinem Vermögen aufkommen und zahlen. Das wird dann ganz besonders teuer für Dich. Wenn Dein Fall aussichtslos ist und Dir eine Veruretilung sicher ist, solltest Du brav erscheinen und um Gnade mit eigenen Worten winseln. Am besten heultst Du dazu wegen Deiner schweren Jugend und der harten Gegenwart und versprichst Besserung. Das kommt billiger un d besser für Dich als jeder noch so tolle Strafverteidiger. Du kannst Dich dafür auch kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten lassen, nachdem Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein geholt hast. Am besten ist es,Du kaufst Dir ein Strafgesetzbuch und eine Strafprozessordnung sowie Kommentare und Lehrbücher dazu.Du kannst Dir das auch in den städtischen Bibliotheken ausleihen. Das ist billiger als jeder Anwaltsrat. Und eigene Rechtskenntnisse sind zehn Mal besser als jeder Rat vom Starjuristen mit Doktor- und Professorentitel schon wegen des Grundes für den Richter-Jagdschein des § 839 Abs. 2 BGB.


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