gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Pflichtverstoß?

gefragt von KlausMaria am 25.03.2009 um 10:34 Uhr

Hallo aus Krefeld,

meine Chefin hat bei uns was neues eingeführt und zwar den Pflichtverstoß der schriftlich gemeldet wird. Uns zwar handelt es sich dabei um folgendes: sie wird bei grossen Fehlern oder sonstiges nicht mehr ein Einzelgespräch führen wie bisher damit man wußte was man falsch gemacht hatte und dies ändern konnte jetzt direkt einen schriftlichen Pflichtverstoß an die Personalabteilung melden. Man wird über diese Meldung zwar informiert erfährt aber nicht was in diesem Pflichtverstoß steht d.h. man muß unterschreiben das eine Pflichtverstoß gemeldet wurde aber man erfährt nicht was darin steht. Meine Frage ist nun: muß ich diesen sog. Pflichtverstoß unterschreiben obwohl ich nicht weiß was darin steht oder muß ich das nicht? Ich habe Gott sei Dank noch keinen aber eine Kollegin und die ist natürlich mit den Nerven total fertig denn sie weiß nicht was darin steht und hat ihn auch noch nicht unterschrieben. Meine Meinung ist das jeder Fahler machen kann aber diese nur abstellen kann wenn man weiß was man falsch gemacht hat, oder? Danke für die Antworten KlausMaria

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Arbeitsrecht x 2.168

flamingstar
beantwortet von flamingstar am 25. März 2009 10:35
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, das was du nicht lesen kannst oder darfst, brauchst du nicht unterschreiben! Ich denke, diese Methode ist sogar illegal! Ein Fehler ist kein Pflichtverstoß!

Kommentar von 740d3a1667a8757b49150f2f8b038c9esmallSahaki am 25. März 2009 12:03

Hinterfrage dies mal bei eurem Betriebsrat


anonym
beantwortet von Auskunft am 25. März 2009 10:35
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nicht blanko unterschreiben.

Habt Ihr keinen Betriebsrat ?


anonym
beantwortet von Antica am 25. März 2009 10:41
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man muss nichts unterschreiben wenn man den Inhalt nicht kennt! Habt Ihr keinen Betriebsrat? Schließ Dich mit Deinen Kolleg/innen zusammen, fragt evtl. bei der Innung nach.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. März 2009 10:39
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Niemals etwas unterschreiben, was man nicht gelesen hat!!!
Zuletzt würdest Du noch deine eigene Kündigung unterschreiben.
Die Vorgehensweise wäre akzeptabel, wenn die Chefin mit der Mitarbeiterin diesen "Pflichtverstoß" durchsprechen würde.


ehlers
beantwortet von ehlers am 25. März 2009 10:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke jeder hat ein recht darauf zu erfahren was er falsch gemacht hat und kann darauf bestehen es zu wissen.manchmal macht man ja auch fehler die einem nicht bewußt sind.fragt doch einfach mal in der personalabteilung nach,die werden euch dann sagen ob ihr ohne wissen unterschreiben müsst


Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 25. März 2009 10:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Über einen gemeldeten "Pflichtverstoß" (eigentlich ja eine Abmahnung) muss die Kollegin ein Schreiben bekommen, in dem der Grund der Abmahnung deklariert wird. Nur das Schreiben, dass etwas gemeldet wurde, aber nicht was, ist nicht zulässig. Die Abmahnung kann nach 2 Jahren auf Antrag des Arbeitnehmers aus der Personalakte gelöscht werden.


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 25. März 2009 10:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. wo arbeitest du? gehe zum Betriebsrat. Oder rede mit der Personalabteilung, die wissen, dass das nicht rechtens ist. Un übrigens: Deine Chefin weiss nicht, was Mitarbeiterführung bedeutet


finchen012
beantwortet von finchen012 am 25. März 2009 10:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde sowas auch nicht unterschreiben,wenn nicht drin steht was ich gemacht habe!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. März 2009 10:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich unterschreibe doch nicht, was mir nicht zum Lesen vorgelegt wurde....


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 25. März 2009 10:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde diesen zettel nicht unterschreiben und mir rechtlichen rat einholen oder zum Betriebsrat gehen .


anonym
beantwortet von antjez am 25. März 2009 10:36
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also es kann ja nicht sein, dass man als Arbeitnehmer was unterschreiben muss, dessen Inhalt man nicht kennt. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, hol dir da Hilfe/Informationen. Ansonsten würd ich mich da mal anwaltlich beraten lassen. Das ist ja schon ein starkes Stück.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 25. März 2009 10:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist ja der grösste Nonsens den ich seit langen gehört habe!!Du wirst den Teufel tun und soetwas unterschreiben,da kannst du dir gleich Abmahnungen geben und dich entlassen.Ist absolut sittenwidrig,was für ne Firma ist das,sollte man offenlegen,deren Machenschaften.Beschwer dich und wehr dich!!


frami
beantwortet von frami am 25. März 2009 10:40
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

...ist ja unglaublich, was sich vermeintlich verantwortungsbewußte Chefs heutzutage einfallen lassen, um Mitarbeiter gängeln zu können...natürlich unterschreibst Du NICHT und NICHTS blind! Machste ja im privaten Breich etwa bei Kaufverträgen etc auch nicht oder doch?


galix
beantwortet von galix am 25. März 2009 10:39
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest diese Vorgänge beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft melden. Ich würde auf keinen Fall etwas unterschreiben, von dem ich nicht genau weiß, was drin steht.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 25. März 2009 10:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sei hat ein Recht auf Auskunft, was für ein Verstoß da gemeint war. Direkt mit der chefin reden, wenn das konsequent jede rmacht, der eine derartige Meldung bekommt, wird die chefin einsehen, daß sie mit Menschen und nciht mit Maschinen zu tun hat.

ggf. an den Betriebsrat wenden!


Wuhki
beantwortet von Wuhki am 25. März 2009 10:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da dieser Pflichtverstoß in deine Personalakte gelegt wird, und du diese JEDERZEIT einsehen darfst, siehst du doch so oder so was drin steht, einfach mal die Cheffin drauf ansprechen!


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 25. März 2009 10:37
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was sagen deine anderen Kollegen dazu? Sprecht euch ab und geht gescvhlossen zu eurer Cheffin und lehnt es ab.


hattemathe
beantwortet von hattemathe am 25. März 2009 10:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Musst du nicht unterschreiben.
Das ist so ziehmlich der größte Bullshit, den sich deine Cheffin da ausgedacht hat.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 26. März 2009 10:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ja ganz was neues.Habt ihr denn eine Erläuterung zu diesem Vorgehen erhalten? Zunächst zum Betriebsrat gehen,sofern einer vorhanden ist(auch hier sieht man wieder,wie wichtig er ist),und sonst durch die zuständige Gewerkschaft beraten lassen. Vor allem nichts unterschreiben,dessen Inhalt man nicht kennt.

Und die Kollegin soll ins Personalbüro und Einsicht in ihre Personalakte beantragen,damit sie prüfen kann,was dort hinterlegt wurde.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.