Hallo aus Krefeld,
meine Chefin hat bei uns was neues eingeführt und zwar den Pflichtverstoß der schriftlich gemeldet wird. Uns zwar handelt es sich dabei um folgendes: sie wird bei grossen Fehlern oder sonstiges nicht mehr ein Einzelgespräch führen wie bisher damit man wußte was man falsch gemacht hatte und dies ändern konnte jetzt direkt einen schriftlichen Pflichtverstoß an die Personalabteilung melden. Man wird über diese Meldung zwar informiert erfährt aber nicht was in diesem Pflichtverstoß steht d.h. man muß unterschreiben das eine Pflichtverstoß gemeldet wurde aber man erfährt nicht was darin steht. Meine Frage ist nun: muß ich diesen sog. Pflichtverstoß unterschreiben obwohl ich nicht weiß was darin steht oder muß ich das nicht? Ich habe Gott sei Dank noch keinen aber eine Kollegin und die ist natürlich mit den Nerven total fertig denn sie weiß nicht was darin steht und hat ihn auch noch nicht unterschrieben. Meine Meinung ist das jeder Fahler machen kann aber diese nur abstellen kann wenn man weiß was man falsch gemacht hat, oder? Danke für die Antworten KlausMaria
Nein, das was du nicht lesen kannst oder darfst, brauchst du nicht unterschreiben! Ich denke, diese Methode ist sogar illegal! Ein Fehler ist kein Pflichtverstoß!
Nicht blanko unterschreiben.
Habt Ihr keinen Betriebsrat ?
Man muss nichts unterschreiben wenn man den Inhalt nicht kennt! Habt Ihr keinen Betriebsrat? Schließ Dich mit Deinen Kolleg/innen zusammen, fragt evtl. bei der Innung nach.

Niemals etwas unterschreiben, was man nicht gelesen hat!!!
Zuletzt würdest Du noch deine eigene Kündigung unterschreiben.
Die Vorgehensweise wäre akzeptabel, wenn die Chefin mit der Mitarbeiterin diesen "Pflichtverstoß" durchsprechen würde.
ich denke jeder hat ein recht darauf zu erfahren was er falsch gemacht hat und kann darauf bestehen es zu wissen.manchmal macht man ja auch fehler die einem nicht bewußt sind.fragt doch einfach mal in der personalabteilung nach,die werden euch dann sagen ob ihr ohne wissen unterschreiben müsst

Über einen gemeldeten "Pflichtverstoß" (eigentlich ja eine Abmahnung) muss die Kollegin ein Schreiben bekommen, in dem der Grund der Abmahnung deklariert wird. Nur das Schreiben, dass etwas gemeldet wurde, aber nicht was, ist nicht zulässig. Die Abmahnung kann nach 2 Jahren auf Antrag des Arbeitnehmers aus der Personalakte gelöscht werden.

Nein. wo arbeitest du? gehe zum Betriebsrat. Oder rede mit der Personalabteilung, die wissen, dass das nicht rechtens ist. Un übrigens: Deine Chefin weiss nicht, was Mitarbeiterführung bedeutet

ich würde sowas auch nicht unterschreiben,wenn nicht drin steht was ich gemacht habe!

ich unterschreibe doch nicht, was mir nicht zum Lesen vorgelegt wurde....

Ich würde diesen zettel nicht unterschreiben und mir rechtlichen rat einholen oder zum Betriebsrat gehen .
Also es kann ja nicht sein, dass man als Arbeitnehmer was unterschreiben muss, dessen Inhalt man nicht kennt. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, hol dir da Hilfe/Informationen. Ansonsten würd ich mich da mal anwaltlich beraten lassen. Das ist ja schon ein starkes Stück.

das ist ja der grösste Nonsens den ich seit langen gehört habe!!Du wirst den Teufel tun und soetwas unterschreiben,da kannst du dir gleich Abmahnungen geben und dich entlassen.Ist absolut sittenwidrig,was für ne Firma ist das,sollte man offenlegen,deren Machenschaften.Beschwer dich und wehr dich!!

...ist ja unglaublich, was sich vermeintlich verantwortungsbewußte Chefs heutzutage einfallen lassen, um Mitarbeiter gängeln zu können...natürlich unterschreibst Du NICHT und NICHTS blind! Machste ja im privaten Breich etwa bei Kaufverträgen etc auch nicht oder doch?

Du solltest diese Vorgänge beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft melden. Ich würde auf keinen Fall etwas unterschreiben, von dem ich nicht genau weiß, was drin steht.
Sei hat ein Recht auf Auskunft, was für ein Verstoß da gemeint war. Direkt mit der chefin reden, wenn das konsequent jede rmacht, der eine derartige Meldung bekommt, wird die chefin einsehen, daß sie mit Menschen und nciht mit Maschinen zu tun hat.
ggf. an den Betriebsrat wenden!

da dieser Pflichtverstoß in deine Personalakte gelegt wird, und du diese JEDERZEIT einsehen darfst, siehst du doch so oder so was drin steht, einfach mal die Cheffin drauf ansprechen!

Was sagen deine anderen Kollegen dazu? Sprecht euch ab und geht gescvhlossen zu eurer Cheffin und lehnt es ab.

Musst du nicht unterschreiben.
Das ist so ziehmlich der größte Bullshit, den sich deine Cheffin da ausgedacht hat.

Das ist ja ganz was neues.Habt ihr denn eine Erläuterung zu diesem Vorgehen erhalten? Zunächst zum Betriebsrat gehen,sofern einer vorhanden ist(auch hier sieht man wieder,wie wichtig er ist),und sonst durch die zuständige Gewerkschaft beraten lassen. Vor allem nichts unterschreiben,dessen Inhalt man nicht kennt.
Und die Kollegin soll ins Personalbüro und Einsicht in ihre Personalakte beantragen,damit sie prüfen kann,was dort hinterlegt wurde.
Hinterfrage dies mal bei eurem Betriebsrat