gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Pflichtteil zu Lebzeiten auszahlen

gefragt von sophia2001 am 10.04.2008 um 22:08 Uhr

Mein Vater möchte meinem Bruder bereits zu Lebzeiten seinen Pflichtteil auszahlen. Nun wird mir gegenüber erklärt damit habe er später keine weiteren Ansprüche mehr. Stimmt das???

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Erbrecht x 571 Pflichtteil auszahlen lassen x 1

freefree
beantwortet von freefree am 11. April 2008 02:05
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja - wenn vom Notar Beglaubigt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 10. April 2008 22:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das läßt sich schon machen. Dein Bruder muss allerdings, damit die Sache auch wirklich hält, einen Erb- und Pflichtteilsverzicht in notariell zu beurkundender Erklärung abgeben.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 10. April 2008 22:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es stimmt schon, wenn jemand sein Pflichtteil bekommt, dass dann keine weiteren Ansprüche bestehen. Der Pflichtteil beträgt aber nur 10% von der Erbmasse, wenn ich mich recht erinner. Das finde ich aber persönlich nicht in Ordnung, wenn Dein Bruder nicht von sich aus auf die vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils besteht. Er wird dann ja benachteiligt von Deinem Vater. Ist Dein Vater sich dessen bewusst? LG TawaGirl

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 10. April 2008 22:29

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils :-)

Kommentar von sophia2001 am 11. April 2008 22:30

Soweit mir das erklärt wurde wiurde das so zwiscchen meinem Vater und meinem Bruder besprochen. Denke aber, mein Vater ist sich dessen nicht ganz im Klaren was das bedeutet.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 10. April 2008 22:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Für so eine Regelung kann man einen Erbverzichtsvertrag beim Notar gemacht.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 5. August 2008 07:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Er bei einer Vorzeitigen Erbauseinandersetzung für sich ,und seine Rechtsnachfolger auf weitere Ansprüche verzichtet, sich als abgefunden erklärt,kann davon ausgegangen werden das es stimmt !


anonym
beantwortet von CorBu am 10. April 2008 23:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich kann dir die folgende Seite zur Erbschaftssteuerreform inkl. Beispielen empfehlen. Auch wenn es deine Pflichtteilfrage nicht direkt beantwortet, ist es mit Freibetragsgrenzen, Schenkungen usw. sehr anschaulich erklärt, finde ich:

https://www.ing-diba.de/main/ks/newsletter/wissenswert/erben/index.html

Kommentar von sophia2001 am 11. April 2008 22:45

Vielen Dank für den Tipp.


CandyA
beantwortet von CandyA am 10. April 2008 22:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Vater ist ein kluger Mann, wenn er das schon vor seinem Tode mit dem Pflichtteil klärt, alleine wegen der Erbschaftssteuer.

Kommentar von sophia2001 am 11. April 2008 22:40

Denke mal das kann man weniger von dieser Seite sehen. Sohnemann braucht Kohle und da muß jetzt Papa herhalten.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 10. April 2008 22:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er jetzt seinen Pflichtteil bekommt, kann er nur noch was bekommen wenn mehr hinterlassen wird als der Pflichtteil, aber ich würde mich an Deiner Stelle mal von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen!

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 10. April 2008 22:37

und wenn weniger hinterlassen wird? Dann wäre Sophia ja im Nachteil.

Kommentar von sophia2001 am 11. April 2008 22:37

...auch das sehe ich so kommen. Mir widerstrebt jegliche Einforderung meiner Erbteilen zu Lebzeiten meiner Eltern. Kann ich moralisch fast nicht vertreten. Sehe mich aber gezwungen hier zu handeln. Werde um den Anwalt woh nicht rumkommen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. April 2008 22:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

so eine angelegenheit nur mit einem anwalt oder notar klären und alles notarisch festhalten.

nicht , dass der bruder dann doch noch kommt und erben will.

Kommentar von sophia2001 am 11. April 2008 22:32

...genau damit rechne ich wenn die Sache nicht anständig beglaubigt wird.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 10. April 2008 22:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hat meine Oma auch mit uns gemacht! Ansprüche hat er dann keine mehr wenn er sich früher auszahlen lässt... Ein Notar hällt das dann fest!


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 10. April 2008 22:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das funktioniert nur, wenn es vor einem Notar gemacht wird. Und der klärt und erklärt alle Fragen


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.