Mein Vater möchte meinem Bruder bereits zu Lebzeiten seinen Pflichtteil auszahlen. Nun wird mir gegenüber erklärt damit habe er später keine weiteren Ansprüche mehr. Stimmt das???

Das läßt sich schon machen. Dein Bruder muss allerdings, damit die Sache auch wirklich hält, einen Erb- und Pflichtteilsverzicht in notariell zu beurkundender Erklärung abgeben.

Es stimmt schon, wenn jemand sein Pflichtteil bekommt, dass dann keine weiteren Ansprüche bestehen. Der Pflichtteil beträgt aber nur 10% von der Erbmasse, wenn ich mich recht erinner. Das finde ich aber persönlich nicht in Ordnung, wenn Dein Bruder nicht von sich aus auf die vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils besteht. Er wird dann ja benachteiligt von Deinem Vater. Ist Dein Vater sich dessen bewusst? LG TawaGirl
vollyhn am 10. April 2008 22:29 Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils :-)
Soweit mir das erklärt wurde wiurde das so zwiscchen meinem Vater und meinem Bruder besprochen. Denke aber, mein Vater ist sich dessen nicht ganz im Klaren was das bedeutet.
Für so eine Regelung kann man einen Erbverzichtsvertrag beim Notar gemacht.

Wenn Er bei einer Vorzeitigen Erbauseinandersetzung für sich ,und seine Rechtsnachfolger auf weitere Ansprüche verzichtet, sich als abgefunden erklärt,kann davon ausgegangen werden das es stimmt !
Ich kann dir die folgende Seite zur Erbschaftssteuerreform inkl. Beispielen empfehlen. Auch wenn es deine Pflichtteilfrage nicht direkt beantwortet, ist es mit Freibetragsgrenzen, Schenkungen usw. sehr anschaulich erklärt, finde ich:
https://www.ing-diba.de/main/ks/newsletter/wissenswert/erben/index.html
Vielen Dank für den Tipp.
Dein Vater ist ein kluger Mann, wenn er das schon vor seinem Tode mit dem Pflichtteil klärt, alleine wegen der Erbschaftssteuer.
Denke mal das kann man weniger von dieser Seite sehen. Sohnemann braucht Kohle und da muß jetzt Papa herhalten.

Wenn er jetzt seinen Pflichtteil bekommt, kann er nur noch was bekommen wenn mehr hinterlassen wird als der Pflichtteil, aber ich würde mich an Deiner Stelle mal von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen!
cyberoma am 10. April 2008 22:37 und wenn weniger hinterlassen wird? Dann wäre Sophia ja im Nachteil.
...auch das sehe ich so kommen. Mir widerstrebt jegliche Einforderung meiner Erbteilen zu Lebzeiten meiner Eltern. Kann ich moralisch fast nicht vertreten. Sehe mich aber gezwungen hier zu handeln. Werde um den Anwalt woh nicht rumkommen.
so eine angelegenheit nur mit einem anwalt oder notar klären und alles notarisch festhalten.
nicht , dass der bruder dann doch noch kommt und erben will.
...genau damit rechne ich wenn die Sache nicht anständig beglaubigt wird.

Hat meine Oma auch mit uns gemacht! Ansprüche hat er dann keine mehr wenn er sich früher auszahlen lässt... Ein Notar hällt das dann fest!

das funktioniert nur, wenn es vor einem Notar gemacht wird. Und der klärt und erklärt alle Fragen