Die Situation ist, wir haben erst heute durch Zufall vom Tod des Vaters meines Mannes erfahren. Meine Schwiegermutter hat weder gesagt wann er gestorben ist, bzw. ob ein Testament vorhanden ist.Besteht nun Anspruch auf den Pflichtteil und wie kann ich an die Infos überhaupt kommen. Dazu leben wir in einer anderen Stadt, kann also nicht mal eben selber zu den Behörden gehen. Vielen Dank für Eure Bemühungen im voraus,Gruss Wurzel

Bitte frage beim Zuständigen Amtsgericht nach. Die haben alle Sterbeurkunden und testament, wenn vorhanden. Wenn ein Testament vorhanden war und ein Generalerbe eingestzt wurde, gibt es kein Pflichtteil. Wenn die Frau des Verstorbenen lebt, ist sie die Erbin. Sonst hättet Ihr schon Nachricht bekommen. Erben müssen gesucht werden! Das alles muß geprüft werden.

Dein Mann hat Anspruch auf seinen Pflichtteil
oppa02 am 25. Februar 2009 18:32 leider gottes.manchmal gehen gesetze am leben vorbei
Igitta am 25. Februar 2009 18:32 Ich auch. DH
Da gibt's viele Infos zum Pflichtteil: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php
immer an das geld denken .....tzztzz
Igitta am 25. Februar 2009 18:27 DH
Die 2. Hälfte wird unter den Kindern verteilt. Das Amtsgericht hat sogenannte Rechtspfleger, da gibt Beratungsscheine. Beratung, Przeß,... für mittellose. Ausweiß und Bescheid mitnehmen.
Wenn etwas hinterlassen wurde, dann bekommt man das schriftlich mitgeteilt. Aber die Frage ist schon krass. Daran würde ich gar nicht denken
ich verstehe Dich, aber zum Glück haben nicht viele Menschen so eine Kindheit und Jugend gehabt wie mein Mann.
bibi8888 am 25. Februar 2009 18:32 ich versteh dich!
Mehr, als wie Du annimmst. Aber ich würde von meiner FAmilie nichts habnen wollen, halt weil sie waren ,wie sie waren
Am besten sprichst Du mit der Witwe. Möglicherweise haben die Eheleute ein sog. Berliner Testament gemacht. Dann wäre jetzt noch garnichts zu erben, sondern erst, wenn die Schwiegermutter ebenfalls verstorben ist. Für den Fall, dass es anders ist, kann erstmal nur die Witwe helfen.
die Ehefrau ansprechen - was für ein Verhältnis habt ihr denn?
kein gutes, danke an alle erstmal
Nun,ein Pflichtteil steht deinem Mann zu,er muß verständigt werden,weil der Nachlassverwalter das alles erledigen.

Es gibt doch bestimmt auch ein Notar, der das Testament vergibt. Informier dich doch mal bei der Gemeinde und dann beim zustaendigen Notar. Der Notar muss dir auf alle Faelle die richtige Aufteilung geben.

Zunächst sollte der Sohn mal mit seiner Mutter darüber reden und bei fruchtlosem Verlauf seinen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Falls Sie unsicher sind, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Ein solcher Hinweis kann als letztes Mittel auch nochmals außergerichtlich gegen über der Mutter/Schwiegermutter angedeutet werden. Hüten Sie sich nur als mißliebige Schwiegertochter dort ohne einen eigenen Anspruch die Sprecherrolle zu übernehmen. Das kann nur Streit geben und schadet mit Sicherheit dem Mutter/Sohnverhältnis!

Wende dich an die Vormundschaftsbehörde deiner Gemeinde!!! Die können dir den Erbschaftsanspruch kostenlos eruieren!!!!
Super!!!!

Mit Erbschleicherei meine ich euch nicht persöhnlich,sondern allgemein,habe schon die gruseligsten Geschichten gehört.

Schrecklich diese Erbschleicherei und den Pflichtteilsanspruch finde ich garnicht gut.Mir(uns)steht das auch noch bevor.5Kinder haben wir,drei sind erwachsen und ausgezogen.Ausser uns zwei hat noch keiner hier 1Cent investiert.Ist ermal einer von uns tot,wird wohl die große Schlacht losgehn.Man weiss auch garnicht wie das alles geregelt werden soll.