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Pflichtteil oder nicht?

gefragt von Wurzel50 am 25.02.2009 um 18:24 Uhr

Die Situation ist, wir haben erst heute durch Zufall vom Tod des Vaters meines Mannes erfahren. Meine Schwiegermutter hat weder gesagt wann er gestorben ist, bzw. ob ein Testament vorhanden ist.Besteht nun Anspruch auf den Pflichtteil und wie kann ich an die Infos überhaupt kommen. Dazu leben wir in einer anderen Stadt, kann also nicht mal eben selber zu den Behörden gehen. Vielen Dank für Eure Bemühungen im voraus,Gruss Wurzel


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JoScho
beantwortet von JoScho am 25. Februar 2009 18:29
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Hilfreichste Antwort

Bitte frage beim Zuständigen Amtsgericht nach. Die haben alle Sterbeurkunden und testament, wenn vorhanden. Wenn ein Testament vorhanden war und ein Generalerbe eingestzt wurde, gibt es kein Pflichtteil. Wenn die Frau des Verstorbenen lebt, ist sie die Erbin. Sonst hättet Ihr schon Nachricht bekommen. Erben müssen gesucht werden! Das alles muß geprüft werden.


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bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 25. Februar 2009 18:25
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Dein Mann hat Anspruch auf seinen Pflichtteil

Kommentar von 307b6ad72381534118650f6a659e4a6dsmalloppa02 am 25. Februar 2009 18:32

leider gottes.manchmal gehen gesetze am leben vorbei

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 25. Februar 2009 18:32

Ich auch. DH

Kommentar von MickT63 am 26. Februar 2009 17:30

Da gibt's viele Infos zum Pflichtteil: http://www.pflichtteilrechner.de/fragen.php


anonym
beantwortet von dogville96 am 25. Februar 2009 18:26
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immer an das geld denken .....tzztzz

Kommentar von C742c15dd1dd4418b9dca0d4b0c3e8c8smallIgitta am 25. Februar 2009 18:27

DH


ellenna
beantwortet von ellenna am 25. Februar 2009 18:27
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Die 2. Hälfte wird unter den Kindern verteilt. Das Amtsgericht hat sogenannte Rechtspfleger, da gibt Beratungsscheine. Beratung, Przeß,... für mittellose. Ausweiß und Bescheid mitnehmen.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 25. Februar 2009 18:25
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Wenn etwas hinterlassen wurde, dann bekommt man das schriftlich mitgeteilt. Aber die Frage ist schon krass. Daran würde ich gar nicht denken


Kommentar von Wurzel50 am 25. Februar 2009 18:31

ich verstehe Dich, aber zum Glück haben nicht viele Menschen so eine Kindheit und Jugend gehabt wie mein Mann.

Kommentar von Be90c4d3540fc2eca4668e7ff1e557dcsmallbibi8888 am 25. Februar 2009 18:32

ich versteh dich!

Kommentar von Ludmilla81 am 25. Februar 2009 18:32

Mehr, als wie Du annimmst. Aber ich würde von meiner FAmilie nichts habnen wollen, halt weil sie waren ,wie sie waren


anonym
beantwortet von TanteBertha am 25. Februar 2009 18:26
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Am besten sprichst Du mit der Witwe. Möglicherweise haben die Eheleute ein sog. Berliner Testament gemacht. Dann wäre jetzt noch garnichts zu erben, sondern erst, wenn die Schwiegermutter ebenfalls verstorben ist. Für den Fall, dass es anders ist, kann erstmal nur die Witwe helfen.


anonym
beantwortet von zickenfred am 25. Februar 2009 18:26
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die Ehefrau ansprechen - was für ein Verhältnis habt ihr denn?

Kommentar von Wurzel50 am 25. Februar 2009 18:32

kein gutes, danke an alle erstmal


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Februar 2009 18:26
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Nun,ein Pflichtteil steht deinem Mann zu,er muß verständigt werden,weil der Nachlassverwalter das alles erledigen.


Rocca
beantwortet von Rocca am 25. Februar 2009 18:28
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Es gibt doch bestimmt auch ein Notar, der das Testament vergibt. Informier dich doch mal bei der Gemeinde und dann beim zustaendigen Notar. Der Notar muss dir auf alle Faelle die richtige Aufteilung geben.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. Februar 2009 18:31
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Zunächst sollte der Sohn mal mit seiner Mutter darüber reden und bei fruchtlosem Verlauf seinen Anspruch beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Falls Sie unsicher sind, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Ein solcher Hinweis kann als letztes Mittel auch nochmals außergerichtlich gegen über der Mutter/Schwiegermutter angedeutet werden. Hüten Sie sich nur als mißliebige Schwiegertochter dort ohne einen eigenen Anspruch die Sprecherrolle zu übernehmen. Das kann nur Streit geben und schadet mit Sicherheit dem Mutter/Sohnverhältnis!


Igitta
beantwortet von Igitta am 25. Februar 2009 18:31
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Wende dich an die Vormundschaftsbehörde deiner Gemeinde!!! Die können dir den Erbschaftsanspruch kostenlos eruieren!!!!

Super!!!!


Maja99
beantwortet von Maja99 am 25. Februar 2009 18:54
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Mit Erbschleicherei meine ich euch nicht persöhnlich,sondern allgemein,habe schon die gruseligsten Geschichten gehört.


Maja99
beantwortet von Maja99 am 25. Februar 2009 18:47
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Schrecklich diese Erbschleicherei und den Pflichtteilsanspruch finde ich garnicht gut.Mir(uns)steht das auch noch bevor.5Kinder haben wir,drei sind erwachsen und ausgezogen.Ausser uns zwei hat noch keiner hier 1Cent investiert.Ist ermal einer von uns tot,wird wohl die große Schlacht losgehn.Man weiss auch garnicht wie das alles geregelt werden soll.


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