Pflichten von Mietern - Fotos zulassen?
Moin moin, vielleicht ist zufällig jemand da, der mir die folgende Frage beantworten kann.
Ich wohne in einer Mietwohnung, die umgewandelt wurde und nun als Eigentumswohnung verkauft werden soll. Dass die Wohnung nach Anmeldung besichtigt werden kann, ist soweit klar.
Wie ist es aber nun mit der Absicht des Besitzers, Fotos zu machen? Er läuft heute unangemeldet durchs Haus und möchte fotografieren.
Muss ich zustimmen, kann ich das zurückweisen oder was sollte ich wissen? Es wäre mir z.B. unangenehm, meine Privatsphäre im Internet wiederzufinden.
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Der Verkäufer bzw. Vermieter MUSS deine Privatspäre respektieren.
Er kann den Grundriss zeigen, aber keine Fotos, denen du nicht zugestimmt hast.
Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1)[2] abzuleiten. Dem Menschen soll dadurch ein spezifischer Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert.
Quelle; wikipedia
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Du musst nicht zulassen, dass der Vermieter Fotos von Deiner Einrichtung macht.
Lediglich Verkaufsrelevante Einrichtungsgegenstände, wie z.B.die Heiztherme darf er Fotografieren.
Kommentar von eresteereste 15.12.2010Ja, das ist plausibel, gerade auch im Zusammenhang mit Raimunds Antwort
(kann leider keine 2 Sternchen verteilen). Vielen Dank in Richtung NRW, Gerd!
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Im Haus darf er fotografieren. In der Wohnung nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis. Du bist Besitzer und hast das Hausrecht.
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In der Wohnung dürfen keine Fotos ohne Zustimmung des Mieters angefertigt werden. In den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten (Treppenhaus, Trockenboden, allg. Keller usw) kann der Eigentümer Fotos anfertigen, im Übrigen auch von der Hausansicht. MfG
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Wenn aus dem Fotos Dritte schließen können, um welcher Wohnung es sich handelt, darf der VM keine Fotos ohne Ziustimmung des Mieters anfertigen.
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Ich denke nicht das du Fotos zulassen mußt.
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Er muss sich rechtzeitig schriftlich ankündigen.
Kommentar von Raimund1Raimund1 15.12.2010aber Fotos ohne Zustimmung geht nicht!
Kommentar von JuppTravallaJuppTravalla 15.12.2010denke ich auch!!
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Antwort von JASSY87 15.12.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
er muss sich ersten vorher anmelden und dann dich um erlaubnis fragen ob er fotos machen darf.
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Antwort von JASSY87 15.12.2010
er muss sich ersten vorher anmelden und dann dich um erlaubnis fragen ob er fotos machen darf.
Danke!