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Pflichteil wenn Enkel geerbt hat zu Lebzeiten...

gefragt von 57wolken am 24.07.2009 um 15:17 Uhr

Hallo, meine Mutter wird 90 und merkt, das ihre Kraft nachläßt. Ich bin die einzige ihrer 4 Kinder, mit der sie zur Zeit "spricht", obwohl wir 4 Geschwister uns verstehn. (Mutter ist sehr schwierig). Nun möchte sie, das nicht alle ihre 4 Kinder das gleiche Erbe bekommen. -Obwohl sie 9 Enkelkinder und 13 Urenkel hat, hat sie nun meiner Tochter, (also einem Enkel) eine für mich größere Geldsumme geschenkt. - Kann dies in der nächsten Zeit, (bei Tod) und es um Pflichtteile geht, irgendwelche Probleme geben?

Schon mal Danke für Eure Anworten.

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Erben x 283 Pflichtteil x 134

Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. Juli 2009 15:19
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Nein wieso denn, das ist doch vor ihrem Tod geschehen, da können die anderen sich drüber aufregen, mehr aber auch nicht....


hajottka
beantwortet von hajottka am 24. Juli 2009 15:22
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wenn sich das nachweisen läßt, ja!


anonym
beantwortet von OhChristi am 24. Juli 2009 15:21
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hey so viel ich weiß ..können schenkungen rückwirkend auf 10 jahre bei der erbschaft mit einbezogen bzw angerechnet werden.

Kommentar von 57wolken am 24. Juli 2009 15:24

ja, so etwas hab ich auch mal gehört, und wie wird das rekonstruiert? Sie hat das Sparbuch aufgelöst und fertig.?


anonym
beantwortet von jimpo am 24. Juli 2009 15:31
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Es stellt sich jetzt dieFrage, wie denken Deine Geschwister darüber.Hast Du nicht Ihnen gegenüber ein schlechtes Gewissen?

Kommentar von 57wolken am 24. Juli 2009 15:35

schwierig zu beantworten. habe zu meiner mutter gesagt, das ich es gerechter finde, wenn jedes "kind" dann sein teil bekommt. NEIN das möchte sie auf keinen fall!!


Manni1986
beantwortet von Manni1986 am 24. Juli 2009 15:22
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§ 1922 BGB

da fängt es an...und mal durchlesen.....

es gibt viele verschiedene Punkte die man beachten muss!!!


uwe8888
beantwortet von uwe8888 am 24. Juli 2009 15:21
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nee , schenkung zu lebzeiten ist kein problem , leider kann man bei un den pflichtteil nicht verweigern , der wird auf alle fälle nach dem erbrecht verteilt, schau mal unter pflichtteil bei google, da gibts auch ein paar urteile


festplatte
beantwortet von festplatte am 24. Juli 2009 15:20
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einem geschenkten gaul guckt man nicht ins maul. also ich glaube nicht dass das zu problemen führen dürfte.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 24. Juli 2009 15:19
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Ihr müsst das schriftlich ausmachen. Sonst bekommst Du wirklich Probleme


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