Pflichtbewerbung an Zeitarbeitsfirma: muss ich deren Angebot annehmen?

4 Antworten

Wenn du eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen hast,dann musst du diese auch wahrnehmen,wenn du nicht durch einen wichtigen Grund daran gehindert würdest,denn wenn das Angebot vom Jobcenter kommt,dann ist der AG - in der Regel zur Rückantwort verpflichtet !

Als ALG - 2 Empfänger hast du ohne wichtigen Grund jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen,die deinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht und deine Bedürftigkeit senkt oder ganz beendet.

Annehmen musst du diese Beschäftigung dann natürlich nicht,aber dann wird es Sanktionen geben,wenn du keinen wichtigen Grund für die Ablehnung vorbringen kannst.

Diese kann dann von 30 % - 100 % reichen,käme dann ggf.darauf an wie alt du bist.

Wenn du absichtlich Bewerbungen verschickst, die nicht dem Zweck entsprechen, musst du dich nicht wundern, wenn du demnächst mal wieder eine Bewerbungsmaßnahme absolvieren darfst.

Als Leistungsempfänger bist du selbstverständlich verpflichtet, dich bei vorgeschlagenen Firmen zu bewerben und auch persönlich vorzustellen.

Eine Arbeit ablehnen darfst du nur mit wichtigem Grund.

Wer hindert dich denn daran, eine solche Stelle anzutreten und dich trotzdem weiter auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben?

Das gefällt einem Personalchef auf jeden Fall zu 100 % besser, als wenn du mehrere Monate oder Jahre einfach zu Hause rumgesessen hast.

Ist zu erwarten, dass das Arbeitsamt informiert wird, wenn ich das Vorstellungsgespräch absage? 

Wenn Du die Bewerbung beim Jobcenter nicht angegeben hast, ist das nicht zu erwarten.

Und wenn ich zum Vorstellungsgespräch erscheine: muss ich das Angebot der Zeitarbeitsfirma annehmen, wenn ich keine andere Stelle in Aussicht habe? 

Du musst jede zumutbbare Arbeit annehmen.

Oder werden aufgrund meiner Absage die bekannten Sanktionen verhängt?

Auch das ist möglich.

Ich befinde mich im ALG2-Bezug und habe eine Pflichtbewerbung an eine Zeitarbeitsfirma geschickt, für eine Stelle, die ich ungern annehmen möchte. Meine schriftliche Bewerbung habe ich entsprechend gestaltet, trotzdem habe ich per E-mail eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen.

Warum willst Du dort nicht arbeiten?

Ich werde Zeitarbeitsfirmen und die Löhne nicht schön reden, aber bevor man Hartz IV bezieht ist das besser zumal dadurch an eine gute Firma kommen kann.

Dann ist es besser wenn man sich aus der Arbeit heraus auf eine andere Stelle bewirbt als wenn man lange arbeitsuchend ist.

Du bist als ALG2 Bezieher verpflichtet jede Arbeit anzunehmen die dir zuzumuten ist .. Ob du die knorke findest oder nicht ist egal. Du sollst Arbeiten, da musst kein Spaß bei haben ..