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Pflichtanteil beim Erbe

gefragt von tina1960tina1960 am 07.06.2009 um 18:15 Uhr

wer weiß, wie hoch der Pflichtanteil einer Tochter und einer Enkeltochter ist. Hat die Enkeltochter überhaupt einen Anspruch? Es wurde der Enkelsohn als Alleinerbe eingesetzt...

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Erbe x 775 Pflichtteil x 134

anonym
beantwortet von nexus77 am 7. Juni 2009 18:16
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25 % die Tochter, Enkeltochter hat keinen Anspruch wenn deren Mutter noch lebt.


Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 7. Juni 2009 18:19
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Da brauch ich schon mehr Details. Also als Einzelkind ohne überlebenden Ehepartner des/der Verstorbenen ist man Alleinerbe. Natürliche Erbfolge. Der besagte Enkelsohn (dein Sohn?) hat nur zu 1/2 Erbrecht, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast und die andere 1/2 ginge an Deine Tochter. Aber Du merkst, ohne genaue Details gehts nicht.


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