tina1960 am 07.06.2009 um 18:15 Uhr
wer weiß, wie hoch der Pflichtanteil einer Tochter und einer Enkeltochter ist. Hat die Enkeltochter überhaupt einen Anspruch? Es wurde der Enkelsohn als Alleinerbe eingesetzt...
25 % die Tochter, Enkeltochter hat keinen Anspruch wenn deren Mutter noch lebt.

Da brauch ich schon mehr Details. Also als Einzelkind ohne überlebenden Ehepartner des/der Verstorbenen ist man Alleinerbe. Natürliche Erbfolge. Der besagte Enkelsohn (dein Sohn?) hat nur zu 1/2 Erbrecht, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast und die andere 1/2 ginge an Deine Tochter. Aber Du merkst, ohne genaue Details gehts nicht.