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Pflichtanmeldung Krankenkasse

gefragt von Arapie am 26.02.2008 um 21:19 Uhr

Habe gerade die Frage von Enterich" gelesen (nebengewerbl. Selbständigkeit - lohnenswert). Was wäre, wenn ich versicherungspflichtig teilzeit beschäftigt bin und eine geringfügige Nebentätigkeit auf Provisionsbasis tätigen würde in bezug auf die Krankenversicherung


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Reply


anonym
beantwortet von Jupheidi am 26. Februar 2008 21:26
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Dann bist du in der geringfügigen Tätigkeit krankenversicherungsfrei...


Bibo1527
beantwortet von Bibo1527 am 26. Februar 2008 21:29
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Es kommt darauf an (entweder Einkommensseitig oder Stundenzahl ????), in welchem Bereich Du mehr tätig bist. Je nach dem währest Du verpflichtet, Dich selbst zu versichern (privat) oder anders könntest Du pflichtversichert bleiben.

Kommentar von Arapie am 26. Februar 2008 21:46

Danke Bibo für Deine Antwort. Die Stundenzahl im Teilzeitbereich wie auch das Einkommen würden überwiegen. Kann ich mich irgendwie absichern, das die Krankenkasse nicht "auf dumme Gedanken" kommt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 26. Februar 2008 21:56

Du könntest dich über die Kriterien informieren, nach denen man als ''hauptberuflkicg selbständig'' eingestuft wird. Z.B. hier http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%20selbstaendig.htm Und wenn das mit dem Anteil beider Tätigkeiten ''passt'' dann ists gut.

Kommentar von Arapie am 26. Februar 2008 22:13

Super Antwort bitmap


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