Habe gerade die Frage von Enterich" gelesen (nebengewerbl. Selbständigkeit - lohnenswert). Was wäre, wenn ich versicherungspflichtig teilzeit beschäftigt bin und eine geringfügige Nebentätigkeit auf Provisionsbasis tätigen würde in bezug auf die Krankenversicherung
Dann bist du in der geringfügigen Tätigkeit krankenversicherungsfrei...
Es kommt darauf an (entweder Einkommensseitig oder Stundenzahl ????), in welchem Bereich Du mehr tätig bist. Je nach dem währest Du verpflichtet, Dich selbst zu versichern (privat) oder anders könntest Du pflichtversichert bleiben.
Danke Bibo für Deine Antwort. Die Stundenzahl im Teilzeitbereich wie auch das Einkommen würden überwiegen. Kann ich mich irgendwie absichern, das die Krankenkasse nicht "auf dumme Gedanken" kommt.
bitmap am 26. Februar 2008 21:56 Du könntest dich über die Kriterien informieren, nach denen man als ''hauptberuflkicg selbständig'' eingestuft wird. Z.B. hier http://www.abc-der-krankenkassen.de/hauptberuflich%20selbstaendig.htm Und wenn das mit dem Anteil beider Tätigkeiten ''passt'' dann ists gut.
Super Antwort bitmap