Meine Mutter ist Witwe, mein Vater bezog eine kleine Kriegerrente, wenn das Amt für Familie und Soziales prüft ,ob meine Mutter ein Anrecht auf eine Leistung hat, ist es soweit ich weiss, verpflichtet so zu prüfen, das meine Mutter das 'Optimum' erhalten kann. So hat z.B. ein Arbeitgeber eine Aufsichts, Fürsorge- und Sorgfaltsplicht ...
Wie nennt man diese Pflicht richtig? In welchem Paragraphen ist sie geregelt? Wo finde ich Auskünfte dazu? Und gilt diese'Sorgfalts- und Prüfungspflicht' auch für das Sozialgericht?
Herzlichen Dank für Informationen!
Wie diese pflicht heißt, weiß ich nicht. Aber hier kannst du alles über die Rechte und Pflichten bei der Rentenberechnung sehen: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0610901
Vielleicht hilft dir das weiter.

Welche Leistung hat sie denn beantragt? LG hermann
Danke für die Antwort -Siehe oben - Ein Amt ist meines Wissens nach verpflichtet zu Gunsten des Berechtigten zu prüfen, zu handeln etc. Wenn nun dieses Amt wissentlich Infos ignoriert oder gar falsche Sachverhalte zu Grunde legt, so verletzt es diese ???-Pflicht.
Danke für den Link! Mir geht es nicht um Berechnungen und Leistungsansprüche, sondern um die Verletzung dieser'Sorgfaltsplicht', die das Amt begangen hat.