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???-Pflicht, Sorgfaltspflicht, Amt für Familie und Soziales, Pflicht zur Prüfung der besten Leistungen?

gefragt von BRHF08 am 29.01.2008 um 10:50 Uhr

Meine Mutter ist Witwe, mein Vater bezog eine kleine Kriegerrente, wenn das Amt für Familie und Soziales prüft ,ob meine Mutter ein Anrecht auf eine Leistung hat, ist es soweit ich weiss, verpflichtet so zu prüfen, das meine Mutter das 'Optimum' erhalten kann. So hat z.B. ein Arbeitgeber eine Aufsichts, Fürsorge- und Sorgfaltsplicht ...

Wie nennt man diese Pflicht richtig? In welchem Paragraphen ist sie geregelt? Wo finde ich Auskünfte dazu? Und gilt diese'Sorgfalts- und Prüfungspflicht' auch für das Sozialgericht?

Herzlichen Dank für Informationen!

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Recht x 34.933 Sozialrecht x 135 Sorgfalt x 3

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. Januar 2008 11:08
1x
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Wie diese pflicht heißt, weiß ich nicht. Aber hier kannst du alles über die Rechte und Pflichten bei der Rentenberechnung sehen: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0610901

Vielleicht hilft dir das weiter.

Kommentar von BRHF08 am 29. Januar 2008 12:20

Danke für den Link! Mir geht es nicht um Berechnungen und Leistungsansprüche, sondern um die Verletzung dieser'Sorgfaltsplicht', die das Amt begangen hat.


Bherka
beantwortet von Bherka am 29. Januar 2008 11:46
0x
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Welche Leistung hat sie denn beantragt? LG hermann

Kommentar von BRHF08 am 29. Januar 2008 12:22

Danke für die Antwort -Siehe oben - Ein Amt ist meines Wissens nach verpflichtet zu Gunsten des Berechtigten zu prüfen, zu handeln etc. Wenn nun dieses Amt wissentlich Infos ignoriert oder gar falsche Sachverhalte zu Grunde legt, so verletzt es diese ???-Pflicht.



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