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Pflegeversicherung, Rentenanspruch für pflegende Angehörige

gefragt von FotografinFotografin am 11.05.2008 um 19:09 Uhr

Meine 86jährige Mutter hat die Pflegestufe 1. Nach einem Oberschenkelhalsbruch benötigt sie mehr Pflege und Betreuung von mir. Zu einer Pfegestufe 2 reicht es nicht, da sie sich relativ gut erholt hat. Aber sie benötigt eben mehr Hilfe bei allen Verrichtungen. Nun möchte ich, dass die Pflegeversicherung mir einen Rentenbeitrag zahlt. Wie errechnen sich die 15 Stunden in der Woche nach dem Pflegegutachten? Danke monheide

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Gutachten x 135 Pflegeversicherung x 81 Rentenbeitrag pflegende Angehörige x 1

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anonym
beantwortet von Lissa am 11. Mai 2008 19:34
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Hilfreichste Antwort

Es kommt auf die Höhe der Pflegestufe an und darauf, wie viele Stunden du deine Mutter in der Woche pflegst.

Eine Tabelle findest du hier.

http://www.intakt.info/95-0-rentenversicherungs--beitraege-fuer-pflegepersonen.h...

Der medizinische Dienst hat einen Zeitkatalog, welche Pflegetätigkeit welchen Zeitaufwand benötigen. Und danach wird die Pflegezeit berechnet.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 11. Mai 2008 19:39

Danke für die Tabelle. Das Gutachten meiner Mutter ergibt 97 Minuten. Bei einigen Minuten werde ich Widerspruch einlegen. Aber nur, weil ich den Rentenanspruc möchte. Nicht die Pflegestufe 2. Ich hätte nur gerne gewußt, wie die Pflegekasse von den Minuten über den Wochenbedar von über 14 Atunden kommt. Kannst Du mir das sagen?? Danke monheide

Kommentar von Lissa am 11. Mai 2008 19:42

In diesem Text findest du den Link auf die Begutachtungsrichtlinien. Es handelt sich um ein längeres PDF-Dokument.

http://www.wikimobil.de/Pflegeversicherung.phtml


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elenore
beantwortet von elenore am 10. Juni 2009 14:29
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Geh in Widerspruch und beantrage erneut die Pflegestufe II !! Um die Pflegestufe II zu erhalten sind insgesamt für die Pflege 180 Minuten nötig. Was aber von besonderen Bedeutung für den Erhalt der höheren Pflegestufe ist, dass von den 180 Minuten unbedingt insgesamt 120 Minuten für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

  Grundpflege beinhaltet:
  • Hilfe bei der Körperpflege, z.B. Teilkörperwäsche, Ganzkörperwäsche, Teilbad, Vollbad, Prothesenpflege, Haarwäsche;

  • Sorge für die Körperhygiene und den Wäschewechsel tragen;

  • Hilfe beim An- und Auskleiden;

  • Überwachung und Hilfe bei der Mahlzeiteneinnahme;

  • Lagerung und Betten von Kranken;

  • Beobachtung des allgemeinen Gesundheitszustandes;


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 11. Mai 2008 20:36
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Du mußt Dir mal einen Zeitplan aufstellen, wieviel Zeit Du wofür brauchst, denn um in die nächste Pflegestufe zu kommen, sind eine bestimmte Anzahl von Stunden für die häusliche Pflege erforderlich. Rentenvers. geht erst ab Pflegestufe 2

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 11. Mai 2008 21:26

Wirklich häusliche Pflege? Denn die wird nur mit 45 Minuten anerkannt. Nicht die körperliche Pflege ist der Zeitaufwand, sondern der Hauhalt. Wird aber nicht anerkannt. Ob ich mit Mutter einkaufe oder ohne. Der Kasse ist es egal, obwohl mit Mutter länger dauert


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