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Pflegestufe für Senioren beantragen: Wird Betreutes Wohnen durch Pflegestufe finanziert?

gefragt von dituller am 15.07.2009 um 8:05 Uhr

Meine Eltern wollen gern in eine Einrichtung, wie Betreutes Wohnen der Caritas. Bisher sind sie noch keiner Pflegestufe zugewiesen worden. Mal angenommen, ihnen oder einem der beiden wird eine Pflegestufe anerkannt, könnte die Wohnung dadurch teilfinanziert werden?


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anonym
beantwortet von vlavielle am 20. Juli 2009 20:40
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Also betreutes Wohnen heisst ja ambulantes betreutes Wohnen, Deine Eltern wollen ja nicht in ein Heim. Ein Wohnung im ambulanten betreuten Wohnen hat den Vorteil, sie ist auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten, so gibt es z.B. in jedem Raum eine Klingel mit der man um Hilfe rufen kann. Die Pflege kommt ja nach und nach dazu. So kann man die Mieten durchaus mit den ortsüblichen Mieten vergleichen, am Anfang brauchen einige Hilfe beim einkaufen z.B. von Sprudelkisten und alle paar Wochen vielleicht Hilfe im Haushalt. Meist sind auch Gruppenangebote wie Ausflüge etc. mit einbegriffen. Diese Leistungen können nach und nach dazu gewählt werden, wobei hier gilt, weniger ist mehr. Deine Eltern sollen ja noch so lange wie möglich am akitven Leben teilnehmen. Wenn Pflege anfällt, dann kann man formlos bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen, die schickt dann den MdK vorbei, der ein Gutachten erstellt. Meist schildern dann gerade ältere Leute wieviel mehr an Haushaltsarbeiten sie haben. Das interessiert aber keinen. Interessant ist die Grundpflege, wie waschen, duschen, baden, Hilfe beim reinigen der Zahnprothese,Windelwechsel wenn nötig, anhalten zum Gang auf die Toilette, helfen beim an- und ausziehen, Hilfe zum Erhalt der geistigen Funktionen, Mobilitätstrainig etc. Ich würde für 4 Wochen ein Pflegetagebuch führen und genau die Minuten aufführen, PST 1 sind 46 Minuten tägl. Grundpflege. PST II sind 91 Min. Grundpflege, PST III sind 181 Minuten tägl. Grundpflege. Oder um es einmal genau zu sagen. Bei PST I müssen 1,5 Stunden täglich incl. Haushalt gepflegt werden, davon müssen 46 Minuten Grundpflege sein. Bei PST II sind es 2 Stunden, davon 91 Minuten Grundpflege bei PST III sind es 5 Stunden davon 3 Stunden Grundpflege. LG


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Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 15. Juli 2009 08:08
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Die Wohnundsmiete ist getrennt zum Pflegeaufwand,den müssen sie extra bezahlen!Betreutes Wohnen beinhaltet keine Pflege und med. Betreuung,alles extras!


anonym
beantwortet von tomsmama am 15. Juli 2009 08:09
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Lieber mal bei der Krankenkasse informieren, möchte da nichts falsches schreiben...

Kommentar von Bcce50057213396913d8a1b18fed56b9smallPopeija am 15. Juli 2009 08:17

Krankenkasse hat nichts mit der Pflegekasse zu tun :)

Kommentar von tomsmama am 15. Juli 2009 09:14

Wer denn???


Popeija
beantwortet von Popeija am 15. Juli 2009 08:16
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Die Pflegestufe an sich rechnet sich zuerst wenn es auch um pflegerische Maßnahmen geht. Sprich die älteren Herrschaften können einen Pflegedienst teilfinanziert bekommen, der ihnen z.B. bei der Hygiene hilft. Die Einstufung ist im Endeffekt eine Aufschlüsselung wie lange der ältere oder kranke Mensch länger für die Hygiene braucht gegenüber einem gesunden Menschen seines Alters. Ein Pflegeheim würde so vielleicht eher von der Pflegekasse finanziert werden als ein betreutes Wohnen. Ich denke dass eben solche Verbände wie die Caritas, AWO dir da genauere Antwort geben können, oder den Hausarzt fragen.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 16. Juli 2009 07:59
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Nein, das Pflegegeld dient ausschliesslich zur Deckung der Kosten, die durch die Pflege eines Patienten entstehen. Wird ein Mensch pflegebedürftig, muss er u.U. gewaschen werden, das Essen muss möglicherweise zubereitet gereicht werden, Hilfe beim An- und Auskleiden, Medikamente müssen verabreicht werden usw. Für diese Zwecke ist das Pflegegeld bestimmt und die Pflegekassen überprüfen in regelmässigen Abständen (bei Pflegestuffe 1+2 alle 6 Monate, bei Pfl.-St. 1 alle 3 Monate) ob dies auch so erfolgt.


Kommentar von vlavielle am 20. Juli 2009 20:48

Also liebe Tante Bertha, die Pflegekasse prüft nicht alle 3-12 Monate ob dies so auch erfolgt. Derjenige der pflegt ruft auf z.B. der zuständigen Sozialstation an und macht mit denen einen sogenannten Pflichtpflegetermin aus. Die Dame von der Sozialstation prüft eigentlich nur ob der zu Pflegende noch lebt. In einem 5 Minuten-Gespräch kann nichts überprüft werden. Wie geht es ihm, werde ich immer gefragt, ich sage dann wie es meinem Sohn geht, wenn er sich selbst äussern will, sagt er gut, das wars. Ich unterschreibe ein Formular, das an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Damit ist die Sache für weitere drei Monate erledigt. Was wollen die prüfen in 5 Minuten? Da ich den Termin ausmache, könnte es ja sein, dass er das erste Mal in drei Monaten rasiert, geduscht und ähnliches wird. Der Herr erhalte den meisten die denken, es interessiert die Kassen wie es dem zu Pflegenden geht, Ihren Glauben. Die wollen nur wissen, lebt der noch und müssen wir weiterzahlen, oder weilt der schon nicht mehr unter uns, dann können wir die Zahlungen einstellen. LG


anonym
beantwortet von Sandy77123 am 21. Juli 2009 14:36
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Hier findest Du Iinformationen zu den Pflegestufen und welche Pflegesachleistungen fällig werden könnten.

http://www.actiovita.de/informationen/pflegesachleistungen.php


elenore
beantwortet von elenore am 15. August 2009 13:30
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Betreutes Wohnen: Der Bewohner zieht in eine barrierefreie und altengerechte Wohnung mit Betreuungsservice. Zum Grundservice gehören Beratung, Information und organisatorische Hilfen. Zusätzlich sind Wahlleistungen wie zum Beispiel Essenslieferung und Pflegedienste möglich. Bewohner des betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag sowie einen Betreuungsvertrag. Meist wird auch die Kommunikation unter den Bewohnern gefördert.


Die Finanzierung des Betreuten Wohnens ist abhängig von der finanziellen Situation.

Im Regelfall bestehen Ansprüche auf Leistungen aus der Grundsicherung und auf Fachleistungsstunden.

Das Betreute Wohnen unterscheidet sich in der Finanzierung in der Regel nicht vom Wohnen in einer "normalen" Privatwohnung, wenn das Einkommen relativ hoch ist.

Bei der Caritas gibt es eine Eingliederungshilfe, erkundigt euch vor Ort!!!

Das Betreute Wohnen wird keineswegs durch eine Pflegestufe finanziert, die Pflegestufe garantiert eine finanzielle gesteuerte Pflege. Zum Beispiel bei Pflegestufe III werden 1.470,00 € gezahlt, aber die werden wirklich nur für Pflegeleistungen genutzt.


anonym
beantwortet von lohmar1 am 6. November 2009 14:09
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Entscheidend ist, was will man wann? Unser Ansatz der WG ist hier zu finden: http://www.senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de/

Pflegeleistungen durch ambulante Dienst(e) - frei Wahl. Die Pflegestufe hat keinen Einfluß auf die Mietzahlungen - ist als Sachleistung vom Pflegedienst abzurechnen. Ein Mehr muss der zu Pflegende selbst tragen. Eine Ausnahme: das Betreuungsgeld für Demenz (100/200 mtl.) kann unmittelbar für die Alltagsbetreuung einsetzbar.


Emily28
beantwortet von Emily28 am 25. November 2009 15:30
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Hallo dituller,

falls du noch nicht das Richtige für deine Eltern gefunden hast, schau doch einfach mal auf diese Webseite (http://www.expert-security.de/vitaris-Hausnotruf) Da findest du einiges für Senioren. Dadurch haben deine Eltern die Möglichkeit in ihrem eigenen zu Hause zu wohnen, aber doch "sicher" zu sein. Schon allein durch telefonische Beratung wurde mir hier sehr geholfen, da ich auch nicht einfach irgend etwas bestellen wollte, von dem ich keine Ahnung habe.

Grüße Emily


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