gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Pflegepersonal im Pflegeheim nicht ausreichend

gefragt von Stephan7Stephan7 am 10.04.2008 um 7:05 Uhr

Da ja Pflegestufen den Pflegeaufwand in Stunden beschreiben muß es doch möglich sein daraus den Personalaufwand abzuleiten wen z.B. 18 Pflegebedürftige mit der gleichen Pflegestufe gepflegt werden müssen.

Weiß jemand ob es da Regeln und oder Gesetze gibt? Und, wo ich mich darüber persönlich informieren kann wie bei einer Aufsichtsbehörde?


Reply


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 10. April 2008 07:16
2x
Thumb_up

Hier kannst du etwas darüber erfahren: http://www.weka.de/altenpflege/6586-Y29udGVudF9pZD01MjEwOTQ3-~aktuelles~news~new...

Es werden auch entsprechende Paragraphen und Gerichtsurteile genannt. Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter.


moon73
beantwortet von moon73 am 10. April 2008 08:03
2x
Thumb_up

Es gibt eine Möglichkeit , an wen ihr euch wenden könnt: Macht eine Meldung an den MDK, Medizinscher Dienst der Krankenversicherung, die kommen doch auch regelmäßig zur Qualitätskontrollen in die Pflegeheime. Der MDK gibt Informationen zur Pflegebegutachtung, zu den Qualitätsprüfungen nach § 112 SGB XI und zur internen Qualitätssicherung des MDK.

Kommentar von Cc63b80c78f059dc5cf0d25a1d4c21c1smallStephan7 am 10. April 2008 16:40

BestenDan für die Antwort. Doch wenn sich der MDK angemeldet hat kann man das merken wie die Normalität aussehen müste. Alle Pleger sind dann ganz emsig und lieb zu ihren Kunden.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 10. April 2008 07:07
1x
Thumb_up

Regeln wird es geben, aber es gibt Geschäftführer, die Altenheime und Krankenhäuser leiten und die setzten sich häufig bewußt darüber hinweg!

Kommentar von Cc63b80c78f059dc5cf0d25a1d4c21c1smallStephan7 am 10. April 2008 16:45

War schon dort! Die haben auch entsetzt geschaut als ich denen sagte das es sich nicht gehöhrt ihre Kunden aufzufordern in Windeln abzuführen. Aber getan hat sich nur wenig.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 10. April 2008 07:35
1x
Thumb_up

Lese das Buch von Markus Breidtscheitel "Abgezockt und todgepflegt". Da ist nichts mit ausreichender Besetzung und wenigstens einer Grundpflege!

Kommentar von Cc63b80c78f059dc5cf0d25a1d4c21c1smallStephan7 am 10. April 2008 16:41

Ja! Das habe ich auch schon ohne das Buch zu lesen erkannt.


anonym
beantwortet von drakrub am 10. April 2008 10:00
1x
Thumb_up

Hallo, selbstverständlich gibt es Personalanhaltswerte, die je nach Pflegestufen die Personalsollstellen erfassen. So sind zum Beispiel für vier Pflegebedürftige der Pflegestufe I eine Pflegeperson zu stellen. Jetzt rechne mal aus wie das über 24 stunden funktionieren soll, das geht gar nicht und wird wird vor allem von den Pflegekassen nicht bezahlt! Echte Pflege ist eigentlich nicht bezahlbar, wenn Urlaubs- und Krankheitstage des Personals in den obigen Sollstellen mitgerechnet sind weiß man das es einen gefühlten Personalmangel geben muß!




Kommentar von Cc63b80c78f059dc5cf0d25a1d4c21c1smallStephan7 am 10. April 2008 16:42

Kann mann den dagegen was machen?? Selbst bin ich 44 und wenn alles gut geht bin ich in ca 25 Jahren auch in solch einer Totpflegeeinrichtung. Da soll es dann aber besser sein.


Stephan7
beantwortet von Stephan7 am 10. April 2008 16:50
0x
Thumb_up

Wie würde es denn sein wenn ein Feuer ausbricht und für 36 Personen (alle haben mindestens einen Rollator oder sitzen im Rollstuhl und benötigen hilfe für die Treppe hinunter) nur 3 schwächelnde Pflegedamen da sind?

Kommentar von Gutefrage.net Support am 11. April 2008 09:50

Liebe/r Stephan7,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.