ich pflege meine mutter seit vier jahren in spanien. auf antrag wurde sie vor einigen monaten in die pflegeklasse 2 eingestuft.in dem schreiben stand, das die kasse,in diesem fall die deutsche BKK eine pflegevertretung bezahlt, bis zu einer hoehe von 1400EU.damit die pflegeperson auch urlaub oder pause machen kann. nach antrag teilte mir die BKKmit, auf grund des auslandsaufenthaltes wuerde sie nicht zahlen.und wo koennte ich hin schreiben?der pflegekasse habe ich mitgeteilt,das ich nicht ihrer meinung bin und gegen die entscheidung einspruch einlege.wer kennt sich aus?

Da das Sozialrecht ist, sollte sich ein Anwalt für Sozialrecht damit auskennen.