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Pflegegeld beantragen

gefragt von AngelflightAngelflight am 28.10.2008 um 15:16 Uhr

Ich kümmere mich um meine 81jährige Mutter, nur im kleinen Rahmen, da sie doch noch recht fit ist. Also ich kaufe ein, pflege die Wohnung und den Garten, wasche die Wäsche,etc. Das mache ich auch gerne, aber meine Tante sagte zu mir, wenn ich das schon mache, dann sollte ich Pflegegeld bekommen. Von meiner Mutter nehme ich aber kein Geld! Nun hörte ich, ich sollte auf dem Amt nachfragen, ob ich Pflegegeld bekommen kann. Ich kenne mich da gar nicht aus, und bevor ich alle Amtszimmer abklappere möchte ich lieber hier fragen. Kann ich so ein Pflegegeld beantragen? Und welches Amt ist dafür zuständig?

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Recht x 35.320 Finanzen x 23.773 aemter x 116 pflegegeld x 59

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 28. Oktober 2008 15:17
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Deine Mutter ist offensichtlich nicht pflegebedürftig und würde gar kein Pflegegeld bekommen.

Deine Tätigkeiten fallen unter die Rubrik "moralische Verpflichtung der Kinder".


anonym
beantwortet von HEXE28 am 28. Oktober 2008 15:36
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Pflegestufe 1: 90 min Pflegeaufwand täglich, Körperpflege,Ernährung,Mobilität gehört dazu. dann ist was möglich.Ausserdem sie hat irgendwelche Krankheiten was sie daran hindert es selbst zu tun, nur das Alter ist egal. Formel:Pflegebedürftig sind Personen, die wegen körperlichen,geistigen,seelischen krankheiten oder behinderungen für die gewöhnlichen oder regelmäßigen wiederkehrenden verrichtungen im ablauf des täglichen lebens auf dauer, vorraussichtlich für min 6 monate in erheblichen maß der hilfe bedürfen.

Kommentar von D987caf9014a26fc1e12ca594a12f2c3smalldonnerunddoria am 29. Oktober 2008 00:21

für die kompetente Antwort von mir ein ---> DH


moon73
beantwortet von moon73 am 28. Oktober 2008 15:22
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Wenn deine Mutter eine anerkannte Pflegestufe hat, dann kannst du auch Pflegegeld beantragen:

http://www.gesetzliche-krankenkassen.eu/pflegegeld.htm

Kommentar von froscheee am 28. Oktober 2008 15:47

Falsch, wenn Pflegegeld zugesprochen wird, erfolgt die Einordnung in eine Pflegestufe.


mikael
beantwortet von mikael am 28. Oktober 2008 15:30
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Mein Schwiegervater hat Probleme mit den Augen den Ohren (fast taub) Augen 20%, jedenfalls macht meine Frau bei ihm sauber, geht Einkaufen. Es wird fast alles für ihm erledigt, Post, kann er nicht mehr lesen. Für ihn wurde mit den Bestätigungen der Ärzte die Pflegestufe I beantragt und die bekommt er auch. Die moralische Verpflichtun, damit ist irgend wann Schluß, der alterne Mensch brauch hilfe.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 28. Oktober 2008 15:19
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Ein Amt wäre hier nicht zuständig, sondern die Krankenkasse. Aber wenn deine Mutter so weit gesund ist, nur eben alt, sind deine Leistungen einfach Nächstenliebe. So wie man sich halt zwischen Mutter und Tochter verhält. Sei froh, daß es deiner Mutter gut geht.

Kommentar von E481c053e00768da476a0b835c183012smallTrudel1402 am 28. Oktober 2008 15:20

Das seh ich auch so.

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 28. Oktober 2008 15:22

Das bin ich auch, und hoffe das es auch so bleibt, solange es halt geht


cwsbln
beantwortet von cwsbln am 12. August 2009 15:23
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Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, dann bekommst Du von der Pflegeversicherung Leistungen. Allerdings, und da liegt das Problem, sind alle die von Dir genannten Tätigkeiten nicht maßgeblich für die Feststellung einer Pflegestufe, die Voraussetzung für die meisten Leistungen ist. Der entscheidende Maßstab ist die so genannte Grundpflege. Deren zeitlicher Aufwand bestimmt das Maß der Pflegebedürftigkeit. Alles was Du aufgeführt hast sind "hauswirtschaftliche Leistungen, die eine Pflegebedürftigkeit nicht begründen. Grundpflege sind Tätigkeiten aus dem Bereichen. Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Im Grunde sind es Tätigkeiten wie Körperpflege/Waschen, Ankleiden, Essen reichen (nicht die Zubereitung) etc. Das ist so noch recht allgemein, und es gibt auch genaue Vorschriften welche Tätigkeit mit welchem Zeitaufwand berücksichtigt wird. Das führt hier aber zu weit. Du findest das alles aber an den schon genannten Quellen oder auch hier: http://www.pflegeverantwortung.de


anonym
beantwortet von froscheee am 28. Oktober 2008 15:43
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Also wie hier schon gesagt wurde, zuständig währe die Krankenkasse Deiner Mutter. Einkaufen, Wäsche waschen und Reinigen der Wohnung gehöhren auch zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Ausschlaggebend ist, ob Deine Mutter diese Tätigkeiten noch allein ausführen kann. Das wird vom medizinischen Dienst geprüft. Außerdem spielt die Zeit eine Rolle, die Du für diese Tätigkeiten aufbringst. Es müßten mindestens 1,5 h pro Tag sein.


Aniza
beantwortet von Aniza am 28. Oktober 2008 15:25
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Hier kannst Du dich genauer informieren: http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_0.html


anonym
beantwortet von Wicket am 28. Oktober 2008 15:23
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Da muß ich Dich enttäuschen. Deine Hilfsbereitschaft für Deine Mutter wird nicht bezahlt. Pflegegeld bekommt nur Deine Mutter wenn sie zum Beispiel den Sozialdienst in Anspruch nehmen müsste beim Baden, essen, Duschen und so. Und die wollen dann auch Geld, welches von der Rente Deiner Mutter bezahlt wird.


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