gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
37 

Pflanzen und Nippes auf dem Flur

gefragt von twentimes am 02.12.2007 um 23:01 Uhr

Darf der Nachbar neben seiner Tür (Mietshaus) eine Grünpflanze stellen, oder Nippes? Wo kann man es nachlesen, bzw. welche Urteile gibt es da?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Pflanzen x 4.499 Mietrecht x 3.878 Ratschlag x 125 Flur x 24

tradaix
beantwortet von tradaix am 2. Dezember 2007 23:12
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gemeinschaftsräume: Gegenstände im Treppenhaus sind zulässig

Um Kinderwagen in Treppenhäusern gibt es immer mal wieder Streit - dabei ist es in Mietshäusern grundsätzlich erlaubt, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen. Das heisst jedoch nicht, dass man seine Wohnung in das Treppenhaus erweitern dürfte. Weil Treppenhaus und Flur als Gemeinschaftsräume gelten, dürfen Mieter dort grundsätzlich Gegenstände abstellen. Voraussetzung ist aber, dass die Belange der Mitbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. So dürfen Mieter Fussmatten vor ihrer Haustür auslegen und bei schlechtem Wetter vorübergehend Schuhe dort abstellen. (...)

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/ratgeber/mieten/3252...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 2. Dezember 2007 23:03
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es niemanden am Durchgehen hindert, wen stört es dann? Wenn es behindert, dann muss es natürlich weg. Ansonsten ist ein Miteinander immer besser als ein Gegeneinander. Für sowas brauche ich kein Gesetz und keine Urteile.


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Dezember 2007 23:03
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sollte in der Hausordnung geregelt sein. Wenn dort nichts darüber steht, darf er das wohl. Aber was ist denn daran so schlimm, es ist doch seine Haustür.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 3. Dezember 2007 14:57

Selbst wenn es in der Hausordnung verboten ist, darf der Mieter Nippes in den Flur stellen, solange man daran in Panik vorbeirennen kann. Der Flur ist nämlich Teil des Mietobjekts, den der Mieter mit gebrauchen darf. Nur der Fluchtweg darf nicht verstellt werden.


anonym
beantwortet von Mehamm123 am 2. Dezember 2007 23:02
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn keine Fluchtwege behindert werden, J A .


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. Dezember 2007 23:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wüßte nicht das es da gerichtsurteile gibt.

so etwas kann der vermieter höchstens im mietvertrag untersagen.

ansonsten, was stört dich dran, ist es etwa ein nackter gartenzwerg :o))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 23:04

Huch, Du bist ja plötzlich weihnachtlich? ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. Dezember 2007 23:05

ja, herrlich, hab meine winterkappe ausgegraben :o))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 23:06

HerrLich bitte, möchte nicht verwechselt werden. Steht Dir aber gut ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. Dezember 2007 23:09

dir steht ja dein neues weihnachtsgewand auch recht gut, HerrLich. einfach herrlich, sag ich ja :o))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 23:13

Hab ich auch den ganzen Sonntag dran genäht.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 2. Dezember 2007 23:28

echt gut gelungen ,ich bin grad dabei mir ein höschen zu klöppeln :o))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 23:31

LOL


anonym
beantwortet von Rogald am 3. Dezember 2007 00:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In jeder guten deutschen Hausordnung steht, dass nix im Treppenhaus abgestellt werden darf. Ausnahme: Kinderwagen.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 2. Dezember 2007 23:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, in der Hausordnung ist es bei mir nicht festgehalten. Ich habe so schöne Kupferkännchen und Kupferchesseli in den Ferien gekauft und in den Schrank eingeschlossen. Dann dachte ich, das kann es doch nicht sein. Nun habe ich meine schönen Kännchen und Chesseli, mit Grünbepflanzung, ins Treppenhaus gestellt. Meine Nachbarin und Hauswartin hatte so eine grosse Freude daran. Die haben mich nur gelobt.


anonym
beantwortet von susannehares am 28. Oktober 2009 13:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, ich bin neu hier und möchte zu dem Thema "Hausordnung etwas sagen. Es geht um das Ehepaar A, sie haben letztes Jahr eine Wohnung in dem Mietshaus gekauft in dem Familie B wohnt. Ehepaar A hat eine Parterrenwohnung. Familie B hat einen Hund. Ehepaar A aus der Eigentumswohnung hatte seit dem sie in dem Mietshaus wohnt indem auch Familie B wohnt vor der Wohnungstüre immer Blumen stehen auch Blumensäulen und dann auch so, das jeder ca. 50 cm. Platz hat, um daran vorbei zugehen. Eine Blumensäule hatte der Hund von Familie B letztes Jahr mit seiner Rute umgeschmissen. Familie B hat sich auch sofort bei ihnen entschuldigt und angeboten, eine neue Säule mit Inhalt zu Kaufen. Gut, das war das. Nun hat Frau A einen Kaktus etwa 20 neben ihrer Wohnungstüre stehen, der auch ebenso weit davor steht. Es ist ein Schwiegermutterstuhl. er ist schon ca. 30 cm. breit. Es wohnen auch kleine Kinder im Haus, also, wenn eines der Kinder da hinein fällt oder auch die 88 jährige Dame die auf meinem Stockwerk wohnt, dann stelle ich mir das sehr schlimm vor. Und falls mein Hund sich daran verletzt, muss Frau A dann nicht die Tierarztrechnungen tragen? Also ich finde das geht nicht so. Frage, Ehepaar A sind zwar Eigentümer eine Eigentumswohnung in unserem Mietshaus, das heisst aber doch nicht, das sie das Treppenhaus nutzen dürfen, wie es ihnen passt oder?! Ganz dringend bitte ich um einen rechtlichen Rat. Hinzu kommt noch, Ehepaar A absolut keine Kinder und keine Tiere leiden können.:( Was haltet Ihr davon? Susanne


anonym
beantwortet von twentimes am 2. Dezember 2007 23:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Problem liegt darin, dass der Nippes, kleine Weihnachtsmännchen sind, und Häuschen, aber beim Putzen hinderlich sind. Die Nachbarn haben schon gedroht, sollte eines davon kaputt gehen, habe ich es zu ersetzen. Habe mit der Vermieterin gesprochen, der Nippes ist zwar vom Boden verschwunden, liegen nun auf dem Rand des Kübels von der Pflanze. Hier tut sich die nächste Hürde auf, wenn man diese verrückt, werden die Nippes in jedem Falle kaputt gehen. Zudem, sofern ich informiert bin, sind Fluchtwege freizuhalten. Da der Absatz mit zum Fluchtweg gehört, so denke ich, müsste die Pflanze nebst Nippes verschwinden. Also...was tun?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. Dezember 2007 23:24

Den Nachbarn vor dem Putzen um kurzzeitige Entfernung bitten, oder nicht putzen in der Nähe oder einfach etwas toleranter sein. Mein Gott, Ihr seid Nachbarn, und der Fluchtweg reicht doch hoffentlich. Benutze bitte die Kommentierfunktion bei Deinen eigenen Fragen.

Kommentar von support am 3. Dezember 2007 10:52

Liebe/r twentimes,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.