susemi am 12.02.2009 um 8:25 Uhr
Schönen guten morgen!
Gestern fuhr ich zur Abkürzung eine Einbahnstraße. Da kamen mir zwei Reiter entgegen. Ich muße abbremsen, da der Weg sehr eng war.
Dürfen die das denn??
Lg Susemi

Nein, auch Pferde duerfen nicht verkehrt in die Einbahnstrasse.

Nein,Reiter müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Wenn sie mit dem Pferd öffentliche Verkehrswege nutzen, dann müssen sie sogar eine dafür vorgesehene Plakette an ihrem Pferd befestigen. Außnahmen bestehen nur. wenn diese auch durch Straßenschilder ausgewiesen sind.
susemi am 12. Februar 2009 08:34 SUPER! DANKE!

Nein, dürfen sie nicht! Die Schilder gelten für alle Verkehrsteilnehmer, und wenn man auf öffentlichen Straßen reitet, ist man ein solcher. Obwohl dieses Wissen auch vielen Radfahrern zu fehlen scheint...
Webaholic am 12. Februar 2009 08:28 Unter bestimmten Umständen dürfen Radfahrer.
Fußgänger dürfen immer - obwohl sie auch Verkehrsteilnehmer sind.
MikeFFM am 12. Februar 2009 08:30 Der einzige rechtfertigende Umstand wäre eine entsprechende Beschilderung!
Webaholic am 12. Februar 2009 08:36 Stimmt - na und - deswegen ist ein fettes für alle trotzdem falsch, vor allem weil Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer sind und die Einbahnstraße sie nicht betrifft (außer sie führen ein Fahrzeug mit sich)
MikeFFM am 12. Februar 2009 08:44 Fangen wir jetzt mit Korinthenkackerei an? Grundsätzlich haben Fußgänger ja auch nichts auf der Fahrbahn verloren...

in die falsche richtung? - nein! http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteilnehmer
susemi am 12. Februar 2009 08:26 ja, die kamen mir entgegen!

Stell dir vor, Fußgänger und Fahrradfahrer (unter bestimmten Umständen) auch... Die Einbahnstrasse gilt hauptsächlich für motorisiertes Gefährt
susemi am 12. Februar 2009 08:28 ok! Danke!
MikeFFM am 12. Februar 2009 08:31 Das ist hanebüchener Unsinn! Die Einbahnstraße gilt grundsätzlich für alle!
susemi am 12. Februar 2009 08:33 Danke Mike!
Webaholic am 12. Februar 2009 08:35 Ok - nochmal genauer gelesen:
Sie gilt für:
Fußgänger nicht solange diese kein Fahrzeug bei sich führen (ein Pferd ist kein Fahrzeug oder?) - kommt jetzt also drauf an, ob die Reiter auf dem Pferd saßen oder nicht.
Radfahrer nicht, wenn ein entsprechendes Zeichen vorhanden ist (was ich mit den Umständen meinte).
Ansonsten immer.

denke mal schon, fahrradfahrer müssen sich an einbahnstrasse halten und entgegengesetzt schieben. Müssten Reiter dann ihre Pferde führen??
susemi am 12. Februar 2009 08:29 ;-D
saskia1201 am 12. Februar 2009 08:30 ;o)

Ja, sie dürfen. Nicht motorisiert!
MikeFFM am 12. Februar 2009 08:33 Wer verbreitet immer solche Gerüchte? Einbahnstraßen gelten grundsätzlich auch für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer!

Ja, dürfen sie..
susemi am 12. Februar 2009 08:27 doch die Straße war sehr eng. Musste wirklich abbremsen!

Sitzen die Menschen AUF dem Pferd, gelten sie wie Fahrzeuge vom Verkehrsrecht gesehen; werden die Pferde geführt; also laufen die Reiter neben den Pferden her, gelten sie als Fußgänger.
LG Muli

in dem augenblick wo mann reitet ist man auch ein Fahrbahneuntersatz und somit müssen reiter die strassenwerkehr befolgen und sind gleichgestellt wie autos.
jetzt kenn ich mich echt nicht mehr aus! Aber DANKE!