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Pferde in der Einbahnstraße

gefragt von susemisusemi am 12.02.2009 um 8:25 Uhr

Schönen guten morgen!

Gestern fuhr ich zur Abkürzung eine Einbahnstraße. Da kamen mir zwei Reiter entgegen. Ich muße abbremsen, da der Weg sehr eng war.

Dürfen die das denn??

Lg Susemi

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Pferde x 1.793 Reiter x 16 Einbahnstraße x 15

Nellina
beantwortet von Nellina am 12. Februar 2009 08:29
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Nein, auch Pferde duerfen nicht verkehrt in die Einbahnstrasse.

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:30

jetzt kenn ich mich echt nicht mehr aus! Aber DANKE!


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 12. Februar 2009 08:31
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Nein,Reiter müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Wenn sie mit dem Pferd öffentliche Verkehrswege nutzen, dann müssen sie sogar eine dafür vorgesehene Plakette an ihrem Pferd befestigen. Außnahmen bestehen nur. wenn diese auch durch Straßenschilder ausgewiesen sind.

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:34

SUPER! DANKE!


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 12. Februar 2009 08:27
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Nein, dürfen sie nicht! Die Schilder gelten für alle Verkehrsteilnehmer, und wenn man auf öffentlichen Straßen reitet, ist man ein solcher. Obwohl dieses Wissen auch vielen Radfahrern zu fehlen scheint...

Kommentar von 1a5693caf0679141c4afd1db7695066esmallWebaholic am 12. Februar 2009 08:28

Unter bestimmten Umständen dürfen Radfahrer.
Fußgänger dürfen immer - obwohl sie auch Verkehrsteilnehmer sind.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. Februar 2009 08:30

Der einzige rechtfertigende Umstand wäre eine entsprechende Beschilderung!

Kommentar von 1a5693caf0679141c4afd1db7695066esmallWebaholic am 12. Februar 2009 08:36

Stimmt - na und - deswegen ist ein fettes für alle trotzdem falsch, vor allem weil Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer sind und die Einbahnstraße sie nicht betrifft (außer sie führen ein Fahrzeug mit sich)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. Februar 2009 08:44

Fangen wir jetzt mit Korinthenkackerei an? Grundsätzlich haben Fußgänger ja auch nichts auf der Fahrbahn verloren...


princAss
beantwortet von princAss am 12. Februar 2009 08:25
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in die falsche richtung? - nein! http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteilnehmer

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:26

ja, die kamen mir entgegen!


Webaholic
beantwortet von Webaholic am 12. Februar 2009 08:28
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Stell dir vor, Fußgänger und Fahrradfahrer (unter bestimmten Umständen) auch... Die Einbahnstrasse gilt hauptsächlich für motorisiertes Gefährt

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:28

ok! Danke!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. Februar 2009 08:31

Das ist hanebüchener Unsinn! Die Einbahnstraße gilt grundsätzlich für alle!

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:33

Danke Mike!

Kommentar von 1a5693caf0679141c4afd1db7695066esmallWebaholic am 12. Februar 2009 08:35

Ok - nochmal genauer gelesen:
Sie gilt für:
Fußgänger nicht solange diese kein Fahrzeug bei sich führen (ein Pferd ist kein Fahrzeug oder?) - kommt jetzt also drauf an, ob die Reiter auf dem Pferd saßen oder nicht.
Radfahrer nicht, wenn ein entsprechendes Zeichen vorhanden ist (was ich mit den Umständen meinte).
Ansonsten immer.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Februar 2009 08:27
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Pferde, Radfahrer und Fußgänger dürfen das..

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 12. Februar 2009 08:28

fußgänger auf dem gehweg - klar. wer sich auf der straße bewegt, darf das NICHT gegen die einbahnstrasse tun.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. Februar 2009 08:28

Das wünschen sich die radfahrenden Verkehrsanarchisten vielleicht, es ist aber nicht so!


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 12. Februar 2009 08:29
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denke mal schon, fahrradfahrer müssen sich an einbahnstrasse halten und entgegengesetzt schieben. Müssten Reiter dann ihre Pferde führen??

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:29

;-D

Kommentar von Cadefb46a792227195064816c686bd12smallsaskia1201 am 12. Februar 2009 08:30

;o)


UllaM
beantwortet von UllaM am 12. Februar 2009 08:26
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Ja, sie dürfen. Nicht motorisiert!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 12. Februar 2009 08:33

Wer verbreitet immer solche Gerüchte? Einbahnstraßen gelten grundsätzlich auch für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer!


Figther
beantwortet von Figther am 12. Februar 2009 08:26
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Ja, dürfen sie..

Kommentar von 62ec009bca7a4b3913326615bf5e317fsmallsusemi am 12. Februar 2009 08:27

doch die Straße war sehr eng. Musste wirklich abbremsen!


Maultier
beantwortet von Maultier am 13. Februar 2009 07:36
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Sitzen die Menschen AUF dem Pferd, gelten sie wie Fahrzeuge vom Verkehrsrecht gesehen; werden die Pferde geführt; also laufen die Reiter neben den Pferden her, gelten sie als Fußgänger.
LG Muli


grada13
beantwortet von grada13 am 12. Februar 2009 16:25
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in dem augenblick wo mann reitet ist man auch ein Fahrbahneuntersatz und somit müssen reiter die strassenwerkehr befolgen und sind gleichgestellt wie autos.


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