Hallo!
Ich habe 26.4. diesen Jahres ein älteres Pferd verkauft. Bis jetzt war auch alles in Ordnung und sie w´sind sehr glücklich mit dem Pferd. Das Pferd wurde von den Käufern beim Pferdezahnartz vorgestellt und dieser hat im die Zähne geraspelt und meinte, der eine Zahn müsste man vielleicht irgendwann mal entfernen. Nun am Montag (19.10.) rief sie mich an, das Pferd müsse operiert werden, denn der Zahn muss raus. Da sie nicht wie im Vertrag zum vereinbarten Termin dan gesamten Kaufpreis gezahlt hatte ist noch ein Betrag offen. Nun wollte sie, dass ich mich an den Op-Kosten beteilige oder sie den Rest vom KP nicht mehr zahlen muss. Was kann ich da nun tun?? Im KV haben wir festgehalten, dass die äußere und gesundheitliche Beschaffenheit i.O. ist. Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs des Pferdes sowie Lasten und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages auf den Käufer über. Der KV wird, wenn keine tierärztliche Untersuchung vorgesehen ist ( wollte die Käuferin nicht) sofort wirksam. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie o sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungen des Pferde, welche eine bestimmte Dauer aufweist oder behält. Etwaige Mängelansprüche des Käufers verjähren nach 3 Monaten nach Ablieferung des Pferdes. Was nun mit den KP? und OP-Kosten?
Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings hatte ich das Pferd gekauft und nicht verkauft. Nach 1,5 Monaten traten einige Probleme auf, allerdings wurden diese meiner Meinung nach beim Verkauf verschwiegen. Letztendlich habe ich diesen Prozess verloren, unter dem Motto "wie gesehen so gekauft" um es abzukürzen und nicht in einzelheiten auszuschweifen. Es war schwer nachzuweisen dass vorsätzlich Dinge verschwiegen wurden. Ich gehe also mal davon aus dass es sich für Dich lohnt stur zu bleiben und auf Dein Geld zu bestehen. Ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt lohnt auf jeden Fall, privater Rechstschutz übernimmt in der Regel die Kosten dafür.
Wenn du am 26.04. ein Pferd verkauft hast und bis jetzt immer noch nicht den ganzen Kaufbetrag erhalten hast, würde ich mal zum Anwalt gehen. Ansonsten glaube ich nicht das du dich an den OP-Kosten beteiligen mußt. Es sei denn du hast etwas verheimlicht oder besser nicht mitgeteilt. Laß dich von einem Anwalt beraten, was du machen kannst. Da bist du auf der sicheren Seite.
Ich habe alles was ich wusste gesagt und nichts arglistig verschwiegen oder die Käufer getäuscht.
Dann bist du doch auf der sicheren Seite. Die Käufer haben gewußt das es ein älteres Pferd ist, da muß man schon damit Rechnen das mal Tierarztkosten auf einem zukommen. Ich würde mir da keinen großen Stress machen, der Weg zum Anwalt bleibt dir immer. Aber den überfälligen Kaufbetrag würde ich trotz allem einklagen.