Pferd beschädigt Fahrzeug welches zu nah an Weide parkte, wer haftet?

17 Antworten

na, das lasst doch einfach mal die Versicherungen untereinander auskaspern. Eine Haftpflichtversicherung (ganz gleich ob vom Pferd oder vom Auto) ist nämlich nicht nur dafür zuständig, den Schaden eines anderen auszugleichen, sondern auch dafür, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ich kann mir vorstellen, dass euer Nachbar auf seinem Schaden sitzen bleibt, ganz einfach deshalb, weil es seine freiwillige Entscheidung war, dort so nahe am Zaun zu parken - eine gewisse Gefahr besteht dort immer.

Falls es darauf hinausläuft, dass die Pferdeversicherung für den Schaden aufkommt, wäre es sehr nett zu erfahren, wo genau dieser Parkplatz ist - ich kenne etliche Leute, die gerne mal ihr angeschrammeltes Auto auf Kosten einer anderen Versicherung wieder aufarbeiten lassen würden.

Wie meinst du das: "...Versicherungen untereinander..." !?

Kfz lehnt ab - da gibts kein AUSKASPERN!

@FreierBerater

jepp - dass sich die KFZ-Haftpflicht hier nicht zuständig fühlen wird, nehme ich auch mal an. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass deswegen automatisch die Pferdehaftpflicht bezahlt. Wenn diese zum Schluss kommt, dass ausgerechnet dort und darüber hinaus so nah am Zaun zu parken ein Fall "persönlicher Doofheit" ist, dann wird sie sich ebenfalls querstellen. Wenn mich draußen ein freilaufender verschmutzter Hund anspringt, dann sind die Kosten für die Reinigung der Klamotten sehr wohl ein Fall für die Tierhalterhaftpflicht, rufe ich den Hund dagegen selber und streichle ihn, dann sind die verdreckten Klamotten alleine mein Problem..

@FreierBerater

Die KFZ-Haftpflicht wäre hier höchstens involviert, wenn das Pferd sich einen Zahn ausgebissen hätte.

Denkst du ein Sachvertändiger kann keine Altschäden erkennen?

Nun soll unser Pferd angeblich von ihrer Weide aus mit ihren Zähnen seinen Lack beschädigt haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Pferd ein Auto als Nahrungsquelle betrachtet. Scheinbar hat der Nachbar sehr viel Phantasie. Wie der Schaden entstanden ist, kann ein Kfz-Sachverständiger sicherlich feststellen.

Ein Tipp: melde diesen Schaden deiner Tierhalterhaftpflicht. Diese wird diesen Schaden dann entweder zahlen oder abwehren.

Gruß Apolon

Er hat Pech, man muss ja wohl wissen, dass Pferde alles anknabbern in der Nähe.

Unter anderem braucht man genau deswegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Wenn Dein Pferd auf Eurer Weide innerhalb des Zaunes war, hast du keinerlei Schuld. Den Schaden soll der liebe Nachbar, er hätte ja da nicht parken müssen, bei seiner eigenen Versicherung melden. Ich würde mich da auch nicht auf Kompromisse einlassen - wie hättest Du das denn verhindern sollen? Außerdem frage ich mich ernsthaft, wie das passiert sein soll? Selbst ein Pferdegebiß kann doch keinen Autolack abknabbbern, wie soll das denn rein technisch funktionieren? lg Lilo

Sorry, aber in der Gefährdungshaftung nach Paragr. 833 BGB gilt nicht nur die Umkehr der Beweislast, sondern um SCHULD geht es eben im Gegensatz zum Paragr. 823 BGB auch nicht!

@FreierBerater

§ 833 BGB setzt aber eine "typische Tiergefahr" voraus. Das hat der Geschädigte glaubhaft zu machen.

Befinden sich die Kratzspuren auf einer ebene Fläche des Autos, dann können sie aus anatomischen Gründen nicht vom Pferd stammen. Ein typisches Verhalten von Pferde könnte das Anknabbern sein, dies aber nur was das Pferd ins Maul bekommen kann. Der Rahmen wäre möglich. Dann wäre noch der Abstand des geparkten Autos zur Pferdkoppel zu prüfen, denn auch das Pferd ist keine Giraffe mit einem langen Hals.

Hallo,

entscheidend ist, aus welchem Grund das Pferd gehalten wird (Regelungen laut BGB):

1) Hobby

Der Tierhalter haftet unabhängig von einem Verschulden (Gefährdungshaftung)

2) Nutztier

Das Pferd wird aus wirtscaftlichen Gründen gehalten (Betrieb der Pferdezucht oder täglicher Einsatz als Rückepferd oder ...). Dann gilt die Haftung nur, wenn den Halter ein Verschulden trifft.

Bei der Versicherung anrufen und den Fall melden. Wenn man den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt hat, prüft die Tierhalterversicherung den Fall (u.a. auch, ob die Schilderung des Nachbarn plausibel ist).

Gruß

RHW