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Pfefferspray verboten?

gefragt von Butterkeks12Butterkeks12 am 01.05.2009 um 20:13 Uhr

Ein Kumpel meinte vor 4 Jahren mal das seine Mutter Pfefferspray bei NP gekauft hat. Ich kann mir das nicht vorstellen. Ist Pfefferspray nicht verboten zu kaufen, bei sich mit rumzutragen, es Anzuwenden?


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AltecLancing
beantwortet von AltecLancing am 1. Mai 2009 20:14
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Is total legal. Solange er nur zur Verteidigung eingesetzt wird

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 1. Mai 2009 20:24

Falsch. Es ist nicht generell erlaubt. Wenn nur drauf steht Pfefferspray ist es verboten.

Kommentar von Benjamin am 1. Mai 2009 20:46

Wo steht das ??

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 1. Mai 2009 20:52

Im WaffG. Und in jedem guten Juraforum.

Kommentar von Drachentoeter am 1. Mai 2009 22:02

Pefferspray das ich ganz normal im Laden kaufen kann darf ich zur Tierabwehr mit mir führen, das kannst du in den selben Quelle die du angegeben nachlesen. Es geht hier wohl eher nicht um ein Produkt das auf dem Schwarzmark erworben wurde.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 09:40

Du kapierst den Unterschied nicht ganz. Ein reines Pfefferspray ist und bleibt verboten. Tierabwehrspray ist erlaubt. Und weiter unten wirst du sehen wieso das wichtig ist. Es gibt in D genug Altbestände die nicht vom Schwarzmarkt kommen sondern von Bürgern die absolut keinen blassen Schimmer vom WaffG haben. Und ja ich habe auch schon in div Läden Pfefferspray ´s gesehen und zwar ohne Kennzeichnung. Sprich wenn der Käufer nicht in einen Fachladen geht kann er durchaus noch ungekennzeichnete Spray´s erhalten.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 09:46

Als Ergänzung. Es ist völlig schnuppe wo du das Teil kaufst und als was du es einsetzen willst. Sobald du ein Pfefferspray hast wo nicht explizit drauf steht Tierabwehrspray, hast du ein Problem. Da kannst du der Polizei dann zig mal vor Jammern "der Typ im Laden hat gesagt das ist ok" oder "ich wollte es doch nur nutzen um den beißenden Nachbarhund zu verjagen".Die Anzeige kassierst du zu 100%

Kommentar von TanjaHaller am 21. Juni 2009 04:39

Es muss als http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html/ Tierabwehrspray gekennzeichnet sein.

Kommentar von Sabrina1975 am 3. Mai 2009 18:30

"Als Tierabwehrsprays deklarierte Pfeffersprays (in Deutschland die Regel) Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Der Einsatz gegen Menschen ist nur bei Notwehr erlaubt" (Quelle: www.abwehrspray.com)


mbmama
beantwortet von mbmama am 1. Mai 2009 20:15
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Ich trag es mit mir rum. Wenn ich spät am Abend nach Hause komme und mir ein Wüstling auflauert, ist es mir in dem Moment vollkommen Rille ob es erlaubt ist oder eben nicht. Da zählt für mich nur der Selbstschutz.

Kommentar von A3e27d18963ba92fdfc9b6a49c105682smallpattimarie1 am 1. Mai 2009 20:22

DH!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 09:47

Dann kauf dir schlichtweg ein Tierabwehrspray und alles schick.


anonym
beantwortet von freeyourmind am 1. Mai 2009 20:14
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Ist ab 18 Jahren erlaubt.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 1. Mai 2009 20:14
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ist nur in der Küche zum Kochen erlaubt

Kommentar von Default am 1. Mai 2009 20:16

LOL-DH


anonym
beantwortet von Konjunktiv am 1. Mai 2009 20:15
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Pfefferspray ist NICHT verboten.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 1. Mai 2009 20:16
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Es ist nicht verboten, was verboten ist der Einsatz gegen Menschen, zur Tierabwehr darf man es aber mit sich führen. In einer echten Notwehrsituation darfst du es aber auch gegen eine menschliche Angreifer einsetzen wenn es das sanfteste Mittel ist um eine Angriff sofort und effektiv zu unterbinden.

Kommentar von 54380068def9e74919da2f6c87f4db62smallschmollmund am 1. Mai 2009 20:24

wenn du dies nicht x-mal vorher geübt hast-kann das sehr böse ausgehen.das sanfte Mittel ??!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 1. Mai 2009 20:37

Absoluter Käse. Pfefferspray unterbindet einen Angriff nicht sofort. Je nach Mensch kann es 60 Sekunden dauern bis das Zeug wirkt, wenn es wirkt. Bei Betrunknen und Junkies wirkt es in vielen Fällen gar nicht.

Kommentar von Drachentoeter am 1. Mai 2009 21:56

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern nur das sie das Zeug in einer Notwehrsituation einsetzen darf. Wenn ich etwas besser in der Tasche habe um den Angriff zu unterbinden werde ich es sicher eher als diese Pfefferspray einsetzen, den ich halte von dem Zeug auch nicht viel

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 09:33

Zitat von Dir "das sanfteste Mittel ist um eine Angriff sofort und effektiv zu unterbinden" Und das ist nun mal falsch. Es ist effektiv sobald es wirkt aber es wirkt nun mal nicht sofort.

Kommentar von Drachentoeter am 2. Mai 2009 14:45

Es macht nicht sofort Kampfunfähig, aber überraschen eingesetzt dürfte es schon einem die Chance geben dem Angriff aus weichen. Eine Schusswaffe stoppt auch nicht unbedingt sofort einen Angriff. Ich darf in einer Notwehrsituation eine Angriff hart stoppen wenn ich das etwas sanfter tue wird mir das mit Sicherheit nicht negativ ausgelegt und nur darum geht es. Es geht immer um die Mittel die ich in diesem Moment zur Verfügung habe, was würdest du den in so eine Fall einsetzen?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 16:21

Es geht nicht darum was ich einsetzen würde es geht darum das du in deinem ersten Kommentar was erzählst von sofort und effektiv. Und das ist nun mal Schwachsinn. Eine Schusswaffe hat wenigstens die Wirkung das bei 95% der getroffnen sofort Schmerzen einsetzen und der Schreckeffekt ist mit Sicherheit auch um einiges größer bei einer eingesetzen Schusswaffe als bei einem Spray. Was ich nutze? Hände und Füße. Eine schallende Ohrfeige überrascht einen Angreifer mehr als das Spray. Schreien, treten, schlagen und kratzen sind auch um einiges effektiver. Die meisten Täter suchen sich Opfer die sie als leichte Beute empfinden. Das bestärk ich indem ich mich auf Hilfsmittel verlasse und veringer ich indem ich mich lautstark und handfest wehre.

Kommentar von Drachentoeter am 2. Mai 2009 17:59

Wir sind uns einig, die frage war aber ob Pfefferspray erlaubt ist und nicht was ist die beste Methode sich zu verteidigen.Die Effektivste Methode einen Angriff zu entgehen ist meiner Meinung nach weg laufen, blöderweise hätte ich gerade diese Option nicht und Pfefferspray halte ich selber auch für ungeeignet.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 18:26

Und die Frage wurde beantwortet. Pfefferspray ist nicht erlaubt im Gegensatz zu Tierabwehrspray. Fast selber Inhalt rechtlich aber anders eingestuft.


Rose4440
beantwortet von Rose4440 am 1. Mai 2009 20:14
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Pfefferspray ist ein erlaubtes und probates Mittel insbesondere für Frauen, sich vor bösen Buben zu schützen.

Kommentar von 54380068def9e74919da2f6c87f4db62smallschmollmund am 1. Mai 2009 20:25

wie ich schon sagte können dies 80% nicht richtig handhaben wenns drauf ankommt.Traurig einige spühten sich in der Hektik sogar selber an

Kommentar von Drachentoeter am 1. Mai 2009 22:12

Jeder der etwas von Selbstverteidigung versteht wird eher von Pfefferspray abraten weil es zum einen einen Angriff nicht sofort unterbindet und zum anderen weil es auch sehr gefährlich für den Benutzer ist.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 1. Mai 2009 20:20
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Pfefferspray ist zur Tierabwehr erlaubt. Aber auch ein "Böser" kann wie ein wildes Tier auf einen losgehen. Letztendlich zählt meine Gesundheit mehr, als die eines Angreifers. Und dran denken: auf die Stirn der Bestie spritzen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 1. Mai 2009 20:14
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Der Erwerb ist nicht verboten, sondern lediglich der einsatz gegen Menschen.


anonym
beantwortet von Benjamin am 1. Mai 2009 20:15
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Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 1. Mai 2009 20:17
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unter 18 Jahren ja......


anonym
beantwortet von Darkwonder am 1. Mai 2009 20:22
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Ist erlaubt.


Romjia
beantwortet von Romjia am 1. Mai 2009 20:23
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Und wieder überall nur Halbwahrheiten. Der Erwerb, Besitz und das Führen von Pfefferspay ist in D nur dann erlaubt wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Ist es nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist es eine verbotene Waffe. Da ist es auch Wurst ob man es nur gegen Tiere einsetzen wollte. Fehlt die Kennzeichnung ist es verboten.

Kommentar von Drachentoeter am 1. Mai 2009 22:07

Auch nicht ganz korrekt ich darf in einer echten Notwehrsituation sogar eine illegale Waffe einsetzen. Das einzige was mir passieren kann ist das ich für den unerlaubten Besitz bestraft werde. Wenn ich also z.B. eine Pistole bei mir führe, obwohl ich keine Waffenschein habe dann darf ich sie in einer Notwehrsituation nutzen ohne dafür bestraft zu werden. Das einzige was mir passiert ist das ich wegen illegalem Waffenbesitz dran bin.

Kommentar von Drachentoeter am 1. Mai 2009 22:09

Bei dem Pefferspray bin ich davon ausgegangen das es legal erworben wurde, also muss es eines das zur Tierabwehr erlaubt ist sein.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 2. Mai 2009 09:39

Lesen und verstehen. In einer Notwehrsituation darfst du alles einsetzen was du hast. Darum ging es aber gar nicht. Es geht um Erwerb, Besitz und Führen. Komm in eine Polizeikontrolle mit einem Pfefferspray das nicht korrekt als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist und du bist dran. Im übrigen wenn du eine Pistole mit dir führst ohne Erlaubniss und diese zur Notwehr nutzt, bleibt rein rechtlich die Notwehrsituation bestehen und das benutzen ist gerechtfertigt. Das Führern und Besitzen vor der Notwehrsituation bleint strafbar. Du bekommst also sehr wohl danach noch eins auf den Deckel weil du das Teil hattest. Gerade bei Schusswaffen wird da nirgendwo ein Auge zugedrückt. Und ich gehe nicht einfach davon aus das etwas irgendwo legal erworben wurde. Wie sah denn das WaffG vor 4 Jahren aus? War da ein Pfefferspray ohne Kennzeichnung als Tierabwehrspray schon verboten? Weißt du wie viele Leute noch alte Spray´s zu Hause stehen haben und gar nicht wissen das sie die nicht mehr mit rumtragen dürfen?


attione84
beantwortet von attione84 am 1. Mai 2009 20:23
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Ist nicht Verboten du darfst es nur nicht auf Menschen richten.Lg


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