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Pfefferspray im Gegensatz zu Tränengas verboten?

gefragt von tusnelda96 am 28.11.2008 um 15:20 Uhr

Wann immer ich alleine oder nachts unterwegs bin, habe ich mein Pfefferspray dabei. Eine Bekannte meinte neulich, dass Pfefferspray im Gegensatz zu Tränengas verboten sei. Ehrlich gesagt weiß ich das nicht und kenne auch nicht die genauen Unterschiede. Weil mein Spray bald abläuft muss ich mir demnächst ein neues bestellen – wozu ratet ihr mir?

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Recht x 35.291 Selbstverteidigung x 126 Pfefferspray x 65 Tränengas x 4

anonym
beantwortet von kahleatta am 21. Dezember 2009 15:44
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Ich rate zu Pfeffer, da gas bei einigen Patienten nicht wirkt. z.B. wenn jemand stark auf Droge ist. Pfefferspray kekommst Du bei http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-h19-Selbstverteidigung.html?si...

Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

Quelle: Wikipedia


blackeagle91
beantwortet von blackeagle91 am 14. April 2009 19:01
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ehhhm also ich überlege mir auch ein pfefferspray zu zulegen da ich vor 2 wochen von einer gruppe türken krankenhausreif geschlagen worden bin. da ich nunmal nicht der typ für prügeleien bin und mich normalerweise aus so etwas raushalte suche ich nun einen geeigneten schutz falls ich wieder in so eine situation geraten sollte.

Da muss ich ehrlicherweise sagen das der kauf bei mir zur puren abwehr gegen menschen und nich zu abwehr von tieren gedacht ist.

inwiefern bin ich da jetzt rechtlich bestrafbar wenn ich dieses spray in dem falle von notwehr (z.B. mehrere Leute die einen zusammen schlagen wollen) einsetze?


anonym
beantwortet von Margosto am 1. Januar 2009 10:21
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Beides, egal ob CS-Gas oder Pfefferspray, ist für den Einsatz gegen Menschen verboten!

Wirklich raten kann ich Dir nur zu einem: Es gibt (auch speziell für Frauen) Kurse, in denen Dir vermittelt wird, wie Du Dich in Gefahrensituationen verhalten musst. Dieses beinhaltet Dein Auftreten, die Reaktion sowie auch Abwehrmaßnahmen gegen einen Angreifer. Dort wird Dir auch gezeigt, wie sich jeder recht effektiv verteidigen kann und auch wie aus "normalen" Gegenständen wie z.b. einem Schlüsselbund eine effektive Waffe werden kann.

Erkundige Dich einfach mal direkt bei der Polizei, die können Dir sicher Kurse empfehlen.


HaRoLu
beantwortet von HaRoLu am 1. Dezember 2008 13:18
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Zum Thema Tierabwehr- / Pfefferspray gibt es ein Do0kument des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (August 2007, Seite7): http://www.polizei-bw.de/praevention/Documents/gewalt/BROSCHUERE-JugendtypischeWaffenund_Gegenstaende.pdf

P.S. Weitere Infos über Google-Suche mit Suchkriterien "Pfefferspray Rechtsprechung Gesetz" mit Auswahl "Seiten aus Deutschland".


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 28. November 2008 16:13
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Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung).

Quelle: Wikipedia

Kommentar von Margosto am 1. Januar 2009 10:08

Da muß ich Dich leider korrigieren. Der Einsatz gegen Menschen ist grundsätzlich verboten (daher auch auf jeder Dose der ausdrückliche Hinweis)! Abgesehen davon, habt Ihr solchen Spray mal benutzt? Ich habe es mal im Freien getestet. Auch mit ausgestrecktem Arm und bei Windstille habe ich selbst genug davon abbekommen, daß ich es kein zweites Mal versuchen werde!

Kommentar von Drachentoeter am 16. März 2009 12:25

Der Einsatz gegen Menschen ist genau so verboten wie der Einsatz von Schusswaffen gegen Menschen. In einer echten Notweh oder Nothilfe Situation ist der Einsatz aber nicht strafbar, wenn eine Angriff nur so gestoppt werden kann.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 28. November 2008 16:10
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Auf der Pfefferspray-Dose steht doch sicherlich "nur zur Tierabwehr zugelassen" (oder etwas ähnliches).

Pfefferspray (und ähnliche Reizstoffe/Reizstoffsprühgeräte) unterliegen strengen Richtlinien (siehe Anlage 2, 1.3.5 Waffengesetz). Sie sind in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen und Du solltest es auch nur zur Tierabwehr bei Dir tragen. (wenn es in einer wirklichen Notwehr Situation dann doch gegen einen Menschen eingesetzt wird, Du es aber grundsätzlich zur Tierabwehr bei Dir trägst, ist das nicht ganz so schlimm)

Kommentar von Margosto am 1. Januar 2009 10:11

Kommt darauf an, was Du mit "nicht ganz so schlimm" meinst. Im dümmsten Fall hast Du eine Strafanzeige am Hals, also lieber Finger weg.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 1. Januar 2009 15:50

Du solltest schon den gesamten Text bewerten und nicht nur die vier Wörter "nicht ganz so schlimm".

Wenn das Pfefferspray zum Zwecke der Tierabwehr mitgeführt wird und dann in einer echten Notwehr-Situation gegen eine Person eingesetzt werden sollte, ist dies gerechtfertigt.

Wird das Pfefferspray zu irgeneinem anderen Zweck mitgeführt und/oder es liegt keine Situation vor die Notwehrmaßnahmen rechtfertigt, ist selbstverständlich mit Konsequenzen in Form einer Strafanzeige wg. gefährlicher Körperverletzung zu rechnen, weil das Handeln dann eben nicht rechtmäßig sein kann.


Kabark
beantwortet von Kabark am 28. November 2008 15:22
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Pfefferspray (zur Tierabwehr) ist erlaubt, Tränengas nicht. Jedenfalls nicht ohne kleinen Waffenschein.


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