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Pfandrecht eintreiben in Form von einer einmaligen Teilzahlung und den Rest in Raten

gefragt von sunrise66 am 16.09.2009 um 10:43 Uhr

Ich bin in Besitz eines Pfandrechtes in Höhe von 25.000,-- . Da ich das Geld jetzt benötige, werde ich dem Schuldner folgendes anbieten. 1. Zahlung Euro 10.000,-- Restliche 15.000,-- in Raten Hat jemand von euch Tipps bzw. ein vernünftiges Muster für einen derartigen Vertrag? Kann ich die restliche Summe anhand einer Lebensversicherung absichern (bin jetzt bezugsberechtigt, das soll dann trotz Scheidung so bleiben)?


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 16. September 2009 15:38
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Den Vertrag kannst Du ganz formlos aufsetzen und abschliessen, am besten noch durch die Unterschrift eines Zeugen, damit der Schuldner nicht behaupten kann die Unterschrift wäre gefälscht. Zum Notar brauchst Du damit nicht, ein Pfandrecht, wie Du schreibst, hast Du ja schon (ist es ein vollstreckbarer Titel?).
Ein Notarielles Schuldanerkenntnis mit dem vereinbarten Zahlungsplan wäre natürlich optimal wenn sich der Schuldner darauf einlässt. Kostet natürlich erstmal wieder Geld was Du dem Schuldner evtl. mit anrechnen könntest.
Das könnte der Notar so gestalten, dass Du damit einen vollstreckbaren Titel in den Händen hast.
Die Absicherung über eine Risiko-LV ist gut nur sollte geregelt sein, dass das Bezugsrecht bis zur Tilgung der Schuld nicht geändert werden kann.
Was versteht Du unter Pfandrecht?

Kommentar von sunrise66 am 16. September 2009 16:34

Pfandrecht ist eine grundbücherlich gesicherte Verbindlichkeit. In meinem Fall war die Liegenschaft ein forstwirtschaftlicher Grund, welcher mittlerweile veräussert wird. Meine Verbindlichkeit bleibt weiterhin zwar aufrecht, muss aber nun in dieser Form geltend gemacht werden. Ist nicht optimal, aber ansonsten wäre die Bank meines Mannes ins Grundbuch gegangen (nachdem sie erfahren hatte, dass der Wald verkauft wird), ich habe im Gegenzug allerdings eine Bürgschaft los (ist auch eine Erleichterung). Vielen Dank für deine ausführliche, hilfreiche Erläuterung. Anm. der Notar meinte heute vormittag, ich solle einfach selbst machen, das wäre am günstigsten. Auch ein konsultierter Rechtsanwalt gab mir keine erquickliche Antwort! Vielen, vielen Dank!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 16. September 2009 17:19

Aber hallo mal.
Wenn es ein grundbuch gesichertes Recht ist, ist es doch ganz einfach. Wenn der Wald verkauft wird fliesst Geld und Du gibst Deine Löschungsbewilligung nur gegen Zahlung. Ist doch ganz einfach.
Verzichte nicht auf das Grundpfandrecht gegen irgendeinen Vertrag über Zahlungsverpflichtungen die Du letztendlich vielleicht nicht einklagen kannst weil der Schuldner kein Geld hat.


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HHSthp
beantwortet von HHSthp am 16. September 2009 10:47
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Recht haben, heißt bekanntlich, dass man auch automatisch Recht bekommt.
Man kann also leicht auf der Berechtigung "sitzen bleiben", weil beim Schuldner nichts zu holen ist.

Kommentar von A5ae7ec70b00afe352edd71dfd92cf71smallHHSthp am 16. September 2009 10:50

sorry, meinte natürlich, dass man nicht automatisch** Recht bekommt!

Kommentar von sunrise66 am 16. September 2009 11:44

Servus, diese Tatsache ist mir sehr bewusst, doch deshalb kann ich auch nicht die Hände in den Schoß legen und warten, dass von selbst ein Wunder geschieht!Ich will etwas, daher muss ich es auch (mit Recht) einfordern, die Frage war, in welcher ordentlichen Form! Mal sehen ...



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