themanonthemoon am 05.11.2009 um 19:03 Uhr
Hallo Ihr Lieben,
habe da mal eine Frage. Wenn man eine EV abgegeben hat und arbeitet. Wieviel Geld vom Nettolohn darf man behalten, also wo liegt die Pfändungsgrenze? Einzelperson, nicht verheiratet und keine Kinder!!!
Und also Zusatzfrage: Werden Fahrtkosten auf die Pfändungsgrenze draufgeschlagen oder muss man die vom Pfändungsfreibetrag bezahlen.
Ich danke Euch!

Die Pfändungsgrenzen richten sich nach den unterhaltpflichtigen Personen, d.h. die Personen, die du zu versorgen hast.Wenn du über der Pfändungsgrenze liegst, dürfen sie nur siebenzehnetel pfänden. Mußt du googlen, die genaue Adresse weiß ich nicht.
http://www.bmj.de/files/-/887/Pfaendungsfreigrenzen%20April2007.pdf