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Pfändungsgrenze bei einer EV?

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 05.11.2009 um 19:03 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

habe da mal eine Frage. Wenn man eine EV abgegeben hat und arbeitet. Wieviel Geld vom Nettolohn darf man behalten, also wo liegt die Pfändungsgrenze? Einzelperson, nicht verheiratet und keine Kinder!!!

Und also Zusatzfrage: Werden Fahrtkosten auf die Pfändungsgrenze draufgeschlagen oder muss man die vom Pfändungsfreibetrag bezahlen.

Ich danke Euch!

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EV x 33 Pfändungsgrenze x 20 Eidestattliche Versicherung x 7

paps1959
beantwortet von paps1959 am 12. November 2009 19:10
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cateye31
beantwortet von cateye31 am 5. November 2009 19:09
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Die Pfändungsgrenzen richten sich nach den unterhaltpflichtigen Personen, d.h. die Personen, die du zu versorgen hast.Wenn du über der Pfändungsgrenze liegst, dürfen sie nur siebenzehnetel pfänden. Mußt du googlen, die genaue Adresse weiß ich nicht.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 5. November 2009 19:06
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Bis 990,- Euro ist nichts pfändbar.


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