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Pfändung vom Gerichtsvollzieher

gefragt von Prya27Prya27 am 16.09.2008 um 20:36 Uhr

Eine Freundin ist vor knapp einen Monat bei Ihrem Freund eingezogen. Leider hat dieser eine Rechnung nicht beglichen und nun stand eines Tages die Gerichtsvollzieherin vor der Tür. Meine Frage lautet, darf die Gerichtsv. die Wertgegenstände meiner Freundin pfänden oder ist diese nicht haftbar für diese Schuld Ihres Freundes da Sie ja noch keine Eheähnliche Gemeinschaft führen, dies zählt ja erst laut meines Wissens ab dem 1 Jahr. Oder muss sie sich keine Gedanken machen?


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anonym
beantwortet von zetix am 16. September 2008 20:42
2x
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Sie muß sich keine Gedanken machen. Das müßte Sie nicht mal bei einer eheänlichen Gemeinschaft oder einer Ehe.

Man könnte höchstens von Ihr verlangen, daß Sie an Eides statt versichert, daß es Ihre Sachen sind und nicht die Ihres Freundes. (Das hat nichts zu tun, mit der eidesstattlichen Versicherung, die in die Schufa kommt, es ist mehr eine Art Absicherung, damit das Vermögen nicht hin und her geschoben wird)

Jeder haftet für seine Schulden selbst, soweit man nicht als Paar von Anfang an dafür eintritt.

Sie sollte aber beim Termin der Pfändung dabei sein, um den GV zu erklären und ggf. eidesstattlich zu versichern, daß es Ihre Sachen und nicht die Ihres Freundes sind.

Kommentar von jotde01 am 16. September 2008 20:45

ja, so isses....DH


miccy
beantwortet von miccy am 16. September 2008 20:38
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Du mußt beweisen können,das es nicht Deine Sachen sind,ansonsten kann er es erstmal pfänden.


kaffeehexe
beantwortet von kaffeehexe am 16. September 2008 20:38
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wenn sie glaubhaft versichert dass es ihre gegenstände sind sind sie geschützt


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. September 2008 20:39
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Sie darf nur Gegenstände des Schuldners pfänden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. September 2008 20:40
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Der Gerichtsvollzieher darf die Gegenstände der Freundin nicht pfänden; erforderlichenfalls widersprechen.

Mit der Eheähnlichen Gemeinschaft hat das nichts zu tun; selbst dann darf er es nicht. Die Annahme, eine Eheähnliche Gemeinschaft zähle erst ab einem Jahr, ist falsch.





wolle59
beantwortet von wolle59 am 16. September 2008 20:40
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Hoffentlich habt ihr die Quittungen für das was ihr gehört. Sonst sieht es schlecht aus, das zu beweisen. Der Vollzieher nimmt alles verwertbare mit um die Schuld zu tilgen.

Kommentar von A941e980a20910b6a56c94bee30d2063smallPrya27 am 16. September 2008 20:46

JA hat sie ausser für die stereo anlage, die hat sie von Ihrer Mutter geschenkt bekommen. Aber es gibt einen Kaufbeleg darüber


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 16. September 2008 20:44
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Der Gerichtsvollzieher pfändet nicht die Sachen Deiner Freundin. Sonst erst mal mit Ihm reden... L.G.


anonym
beantwortet von pipapu am 18. September 2008 10:44
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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.


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