Pfändung eines Verwandten richtet sich an die falsche Adresse - was kann man dagegen machen?

8 Antworten

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und etwas pfänden will, verweigert ihm den Eintritt. Macht ihm klar, dass die von ihm gesuchte Person hier nicht wohnt.

Wenn ihr wollt, könnt ihr die aktuelle Adresse des Onkels angeben.

Der Vollstreckungsbescheid verschafft dem Gerichtsvollzieher nicht automatisch Zutritt zu eurer Wohnung. Das Hausrecht nehmt immer noch ihr wahr.

Weiter richtet sich der Vollstreckungsbescheid gegen deinen Onkel und dessen Vermögen und nicht gegen dein Vermögen oder das deines Bruders oder deiner Oma.

Man kann weitere Komplikationen vermeiden, indem man den (ungeöffneten) Brief einfach ans Gericht bzw. an den Gerichtsvollzieher zurückschickt mit Bemerkung, dass besagte Person nicht dort wohnt. Wie das dann weitergeht, ist dann nicht mehr euer Problem.

Es einfach auszusitzen, bis der GV vor der Tür steht, bedeutet ja unnötig Stress.

Eigentlich müsste das Gericht doch wissen, wo der Firmensitz und der Wohnsitz des Geschäftsführers sich befinden!

Das Gericht muss überhaupt nichts wissen, denn die Beschlüsse werden auf Antrag des Gläubigers erlassen, der die Adresse anzugeben hat. Wenn der Schuldner dort nicht mehr wohnt, wurde der Beschluss auch nicht ordnungsgemäß zugestellt. Da der Onkel aber - vermutlich durch Weiterleitung - in den Besitz des Schriftstücks gelangt ist, ist dieser Mangel geheilt. Ihr Dritten habt mit dieser Angelegenheit nichts zu tun. Es ist aber angebracht, das Gericht darauf aufmerksam zu machen.

Kläre das doch einfach mit dem Gericht ab,kann aber auch egal sein ,ihr haftet ja nicht für die Schulden deines Onkel.Du solltest nur bei Gericht Bescheid geben ,das besagte Person niht unter der Adresse zu erreichen ist.

Niemand wird euch irgendetwas wegnehmen!

Wenn tatsächlich ein Gerichtsvollzieher auftaucht, dann ist der Sachverhalt ja schnell geklärt und alles geht seinen weiteren Gang.

Schreibe eine "Versicherung an Eides Statt" mit dem in Deiner Frage fett gedruckten Text an das Amtsgericht, zu Händen des Richters, der die Pfändungen angeordnet hat.

Wenn das nichts nützt, müsst Ihr einen Anwalt beauftragen, das zu klären.

Ist ja lästig... :(