Pfändung eines Verwandten richtet sich an die falsche Adresse - was kann man dagegen machen?
Hallo Leute,
ich bin 18 Jahre alt und lebe mit meinem erwachsenen Bruder und meiner Oma in einer Wohnung. Mein Onkel hat sich durch seine Firma verschuldet, er war einst Geschäftsführer, hat die Firma aber nun weiterverkauft; die Pfändung steht bald an. Nun ist wegen jener Pfändung vom Gericht ein Brief an unsere Wohnung verschickt worden.
Die Sache ist die: Mein Onkel gab mal vor vielen Jahren unsere Wohnung als Postaddresse für seine inzwischen "weiterverkaufte" Firma an, weil seine eigene Wohnung wegen eines Kurzschlusses niedergebrannt ist. Dabei war unsere Wohnung nie der Geschäftssitz seiner Firma und auch nie der Haupt- oder Nebenwohnsitz meines Onkels. Es befinden sich keine Wertgegenstände meines Onkels in unserer Wohnung und allgemein keine Sachen, die sein Eigentum sind. Außerdem besitzt mein Onkel genug Wertgegenstände in seiner eigenen Wohnung, die verpfändet werden können. Meine Oma bezieht Rente und hat keine finanzielle Verbindung zu meinem Onkel. Es wurden weder Bürgschaften noch sonstige Rechtsgeschäfte mit meinem Onkel eingegangen. Die einzige Verbindung, die es gibt, ist diese ehemalige Postadresse. Dass dieser Brief trotzdem an unsere Wohnung adressiert wurde, beunruhigt mich. Mein Onkel hat auf den Brief geantwortet und gesagt, dass er nicht mehr Geschäftsführer der Firma ist und dass die Schulden der Firma mitsamt des Vermögens nun dem neuen Geschäftsführer zuzurechnen sind. Er hat allerdings leider nichts davon geschrieben, dass die Adresse falsch wahr.
Was kann ich dagegen tun? Muss ich mich vor einer Pfändung in dieser Wohnung schützen? Eigentlich müsste das Gericht doch wissen, wo der Firmensitz und der Wohnsitz des Geschäftsführers sich befinden!
8 Antworten
Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und etwas pfänden will, verweigert ihm den Eintritt. Macht ihm klar, dass die von ihm gesuchte Person hier nicht wohnt.
Wenn ihr wollt, könnt ihr die aktuelle Adresse des Onkels angeben.
Der Vollstreckungsbescheid verschafft dem Gerichtsvollzieher nicht automatisch Zutritt zu eurer Wohnung. Das Hausrecht nehmt immer noch ihr wahr.
Weiter richtet sich der Vollstreckungsbescheid gegen deinen Onkel und dessen Vermögen und nicht gegen dein Vermögen oder das deines Bruders oder deiner Oma.
Man kann weitere Komplikationen vermeiden, indem man den (ungeöffneten) Brief einfach ans Gericht bzw. an den Gerichtsvollzieher zurückschickt mit Bemerkung, dass besagte Person nicht dort wohnt. Wie das dann weitergeht, ist dann nicht mehr euer Problem.
Es einfach auszusitzen, bis der GV vor der Tür steht, bedeutet ja unnötig Stress.
Eigentlich müsste das Gericht doch wissen, wo der Firmensitz und der Wohnsitz des Geschäftsführers sich befinden!
Das Gericht muss überhaupt nichts wissen, denn die Beschlüsse werden auf Antrag des Gläubigers erlassen, der die Adresse anzugeben hat. Wenn der Schuldner dort nicht mehr wohnt, wurde der Beschluss auch nicht ordnungsgemäß zugestellt. Da der Onkel aber - vermutlich durch Weiterleitung - in den Besitz des Schriftstücks gelangt ist, ist dieser Mangel geheilt. Ihr Dritten habt mit dieser Angelegenheit nichts zu tun. Es ist aber angebracht, das Gericht darauf aufmerksam zu machen.
Kläre das doch einfach mit dem Gericht ab,kann aber auch egal sein ,ihr haftet ja nicht für die Schulden deines Onkel.Du solltest nur bei Gericht Bescheid geben ,das besagte Person niht unter der Adresse zu erreichen ist.
Niemand wird euch irgendetwas wegnehmen!
Wenn tatsächlich ein Gerichtsvollzieher auftaucht, dann ist der Sachverhalt ja schnell geklärt und alles geht seinen weiteren Gang.
Schreibe eine "Versicherung an Eides Statt" mit dem in Deiner Frage fett gedruckten Text an das Amtsgericht, zu Händen des Richters, der die Pfändungen angeordnet hat.
Wenn das nichts nützt, müsst Ihr einen Anwalt beauftragen, das zu klären.
Ist ja lästig... :(