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Pfändung durch das Finanzamt: Wie eine Aufhebung der Kontopfändung beantragen?

gefragt von checker70 am 25.09.2009 um 17:51 Uhr

Bei einem guten Freund von mir wird durch das Finanzamt das Konto gepfändet. Natürlich möchte er dies verhindern. Welche Möglichkeiten hat er, die Kontopfändung seitens des Finanzamts aufzuheben? Habt ihr Ratschläge für ihn?


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thommy12
beantwortet von thommy12 am 26. September 2009 21:42
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Also erstens kann er dies nicht mehr verhindern, da es ja schon passiert ist. Sicher sollte sich das Finanzamt an vieles halten, es tut es aber meist nicht. Das FA ist eine der unangenehmsten Gläubigerin, die es in Deutschland gibt. So ist man auf das Gutwill der Herrschaften angewiesen. Eine Möglichkeit, die Dein Freund hat, ist jetzt zum Finanzamt zur Vollstreckungsstelle zu gehen und sofern er den offenen Betrag nicht auf einmal begleichen kann, eine Vereinbarung zur Begleichung treffen. Dann kann und wird der Beamte die Kontopfändung aufheben. Hier kommt es auf die Kulanz des Beamten an, da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass man die Steuerschuld auf max. 6 Monate stunden kann. Dies ist aber bei manchen Beträgen schwer möglich, wenn man nur "normal" verdient.


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kati30
beantwortet von kati30 am 25. September 2009 17:53
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Er soll die Forderung zahlen und es wird nichts gepfändet


anonym
beantwortet von TanteBertha am 25. September 2009 17:54
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Wenn die Pfandung berechtigt ist, und davon gehe ich beim Finanzamt eigentlich aus, hat er ein Problem. Lediglich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger könnte ihn vll. noch retten.


anonym
beantwortet von murkeltimo am 25. September 2009 17:57
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Ich weiß nicht, ob Dir diese Seite weiterhilft: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=30792 aber versuche es mal, denn für einen Rat braucht man viele Angaben. LG murkeltimo


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. September 2009 17:58
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Steuerrückstände ausgelichen. Danach wird die Pfändung aufgehoben. Wo soll da ein Problem sein? Steuern müssen wir schließlich fast alle zahlen!


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 25. September 2009 19:55
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er kann gar nichts machen das kann nur das finanzamt. zum f. gehen. dort in die vollstreckungstelle. das ruhen der pfändung und ratenzahlung beantragen und einkommensnachweise und ausgabenbelege mitnehmen. geschickt verhandeln dann kriegt er´s konto wieder frei. mfg-


timey
beantwortet von timey am 25. September 2009 23:45
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Sobald du der Bank einen Überweisungsauftrag an das Finanzamt in der geforderten Höhe in Auftrag gibst, kann die Bank dir SOFORT das Konto wieder freigeben.


anonym
beantwortet von ramsau am 26. September 2009 13:29
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Hallo checker 70,

Da das Finanzamt sich auch an die gesetzliche Pfändungstabelle gem. § 850 c ZPo zuhalten hat, kann Ihr Freund mit aussagefähigen Unterlagen (Einkommensnachweis, Bescheid über ALG, Kontoauszug, eventl. Kindergeldnachweis etc.) zum Fiananzamt hingehen und eine Kontofreigabe beantragen. In dieser Freigabe sollte der Pfändungsfreie Betrag mit eingesetzt werden, damit die Bank erkennen kann welchen pfändungsfreien Betrag Sie frei geben dürfen.

Alles Gute für Ihren Freund


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