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Pfändung der Abfindung: Wird die gesamte Abfindung zur Tilgung der Schulden genutzt?

gefragt von warmboots am 29.09.2009 um 8:54 Uhr

Meine Schwester hat von ihrem Arbeitgeber aufgrund der Kündigung eine Abfindung erhalten. Da sie allerdings auch Schulden hat, wird wahrscheinlich die Abfindung direkt gepfändet. Meine Frage ist nun natürlich, ob die gesamte Abfindung zur Tilgung der Schulden genommen wird oder ob sie wenigstens einen kleinen Teil der Abfindung einbehalten darf zur eigenen Verwendung?


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anonym
beantwortet von bankerberlin am 29. September 2009 09:14
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Deine Schwester hat ja einen Pfändungsfreibetrag im Monat, der richtet sich im Normalfall nach Familienstand und Anzahl der Kinder, liegt aber mindestens bei 951€. Die Pfändung würde so oder so über ein Gericht oder eine Bundesbehörde (z.B. Zoll oder Finanzamt) gehen, dann hat sie die Möglichkeit beim Amtsgericht diesen Pfändungsfreibetrag zu beantragen und dann kann sie über diesen Betrag verfügen!


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turalo
beantwortet von turalo am 29. September 2009 08:55
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Ihr bleibt davon wohl nichts übrig. Die Gläubiger freuen sich schon. Es ist nun einmal so, daß man für Schulden gradezustehen hat.


ChrisTralins
beantwortet von ChrisTralins am 29. September 2009 08:56
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Wenn die Schulden sehr hoch sind, wird die Bank wohl kaum Rücksicht nehmen auf den erforderlichen Spielraum um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihr müßt hier einen Anwalt einschalten, der dies ggf. gerichtlich feststellen lassen muss. Es ist jedem seine Sache, denn wer Schulden macht muss auch dafür Sorge tragen, dass sie zurückgeführt werden müssen!


Praline
beantwortet von Praline am 29. September 2009 08:58
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Ja, so ist es! Wer Schulden macht - sollte auch bezahlen!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 29. September 2009 09:09
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Abfindungen sind bis zur Höhe der Forderung des oder der Gläubiger ohne Selbstbehalt pfändbar!


anonym
beantwortet von Unwissender2 am 29. September 2009 09:13
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Ich denke dabei kommt es darauf an ob DEINE SCHWESTER sich schon um eine Privatinsolvenz bemüht hat. in dem Falle steht ihr sehr wohl ein Teil der Abfindung zu, der sich aus dem Freibetrag zur Lebenserhaltung und der zu erwartenden Einkünfte errechnet. hat sie sich allerdings noch nicht zu einer PrivInsolv. entschlossen, sollte sie das unbedingt nachholen. Hilft in dem Fall wohl nicht mehr, hält aber in Zukunft Gerichtsvollzieher und Gläubiger im Zaum.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 29. September 2009 14:42
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Ihr bleibt auch im Monat der Abrechnung (derAbfindung) auch nur der pfändungsfreie Betrag, mehr leider nicht.


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