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Pfändbares Einkommen wenn beide Ehepartner arbeiten

gefragt von chocolate27 am 17.06.2009 um 18:45 Uhr

Guten Abend zusammen,

ich spiele mit den Gedanken Privatinsolvenz zu melden, bzw. ich muss sogar. Ganz so dramatisch sind unsere schulden nicht, so um die 15.000€ zumindest nicht dramatisch genug für ein Privatinsolvenz. Doch eine andere Wahl bleibt uns wohl nicht weil wir unsere schulden auch nicht raten abzahlen können da unser Einkommen dazu nicht ausreicht.

Die Pfändungstabelle habe ich mir bereits angeguckt. Mein Mann hat einen geringen Einkommen und ich fange dieses Jahr in August eine Ausbildung an. Meine Frage ist, zähle ich dann als Unterhaltberechtigte Person oder wie würde das genau laufen? Ich kriege ja in der Ausbildung nicht wirklich viel an Geld.

Was ich auch gerne wissen würde ist, hat das später nach 7 Jahren auch einen Negativen einfluss auf unsere Bonität? Wie sieht es mit Kreditwürdigkeit aus nach der Insolvenz? Ich bedanke mich jetzt schon für eure antworten...

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Gehalt x 1.485 Privatinsolvenz x 629 Pfändung x 308

Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 17. Juni 2009 18:50
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kann man diese Dinge nicht stunden,heisst du musst es zurückzahlen wenn du Geld hast,wäre doch nur richtig,denn das Geld hast du ja auch genommen,obwohl du wustest,dass du kein Einkommen hast.Ist doch sogar Betrug!!!

Kommentar von chocolate27 am 17. Juni 2009 18:54

NEIN das ist kein Betrug weil zu dem Zeitpunkt haben wir doppelt so viel Einkommen gehabt, ist doch klar sonst hätten wir nichts bzw. nicht so viel bekommen!


annettqueck
beantwortet von annettqueck am 17. Juni 2009 18:50
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ein schuldenberater kann euch da weiterhelfen.


LadyJeanny
beantwortet von LadyJeanny am 17. Juni 2009 18:48
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die einzige Frage die ich dir beantworten kann ist dass nach 6 jahren keinerlei überbleibsel deine bonität schaden könnten. deine weste wäre sozusagen wieder reinweiß.

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 17. Juni 2009 18:51

dann kann man ja fröhlich weiter andere Leute Geld verzocken,das kann und darf doch nicht sein!!!??

Kommentar von mausi4646 am 17. Juni 2009 18:52

DH, DH, DH

Kommentar von chocolate27 am 17. Juni 2009 18:59

Lieber Masoud einfach lächerlich was du da für ein Müll von dir gibst! Würde es sich hier um Betrug gehen, würden die betroffenen schon eine Klage einreichen! Es gibt eben ein Grund dafür das der Staat den Überschuldeten menschen eine zweite Chance gibt!

Ich hoffe das du selber in die selbe Situation geräts denn keiner ist vor Verlust seiner Arbeitsstelle sicher! Auch du nicht!

Kommentar von thomaszg2872 am 18. Juni 2009 17:05

allerdings gibt es bis zur nächsten privatinsolvenz eine sperrfrist von zehn jahren.


Bowlinghexe
beantwortet von Bowlinghexe am 17. Juni 2009 18:51
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privatinsolvenz kann dein mann alleine einreichen er darf dann 990 € für sich behalten und die schufa einträge löschen sich erst 3 jahre nach ablauf der insolvenz

Kommentar von chocolate27 am 17. Juni 2009 18:56

Das würde ja garnicht gehen weil das unsere gemeinsame schulden sind, damit wären meine schulden nicht bereinigt.

Kommentar von chocolate27 am 17. Juni 2009 19:04

Die Frage ist so gemeint:

  1. Bei dem Lohn von meinem Mann kann man wenn es keine unterhaltberechtigte Personen gibt 108,40 € Pfänden.

  2. Bei einer unterhaltberechtigte Person ist es aber 0€.

Müssen wir jetzt mit Variante 1 Rechnen wegen meine ausbildungsvergütung oder doch mit der Variante 2?

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 17. Juni 2009 19:12

du bist doch unterhaltsberechtigt also nr.2

Kommentar von Simple_avatar9smallBowlinghexe am 17. Juni 2009 19:05

dann macht gemeinsam aber ich weis das mann als einzelperson 990 vom verdienst in der insolvenz behalten kann aber bei 15 tausend macht mann eh keine die bekommt mann zu zweit auch so in den griff


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