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Personalrabatt an Freunde weitergeben?

gefragt von Maingoval am 06.06.2009 um 11:07 Uhr

Darf man eigentlich einen Personalrabatt an Freunde weitergeben, also praktisch etwas auf den eigenen Namen kaufen und dann weitergeben? In welchem Rahmen ist das erlaubt?

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Beruf x 14.553 Arbeit x 14.474 Einzelhandel x 224 Rabatt x 145 Mitarbeiterrabatt x 2 Personalrabatt x 2

miramanee
beantwortet von miramanee am 6. Juni 2009 11:08
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Das ist nur dann erlaubt, wenn Du die Ware einkaufst und außer Haus weitergibst, also Du den Laden selbst verlassen hast. Du darfst aber nicht an der Kasse für Freunde Deinen Personalrabatt verrechnen. Das wäre ein Kündigungsgrund.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. Juni 2009 11:08
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Das sagt dir sehr gerne dein Arbeitgeber, denn der hat das geregelt.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 6. Juni 2009 11:08
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Wo kein Kläger, da kein Richter.


anonym
beantwortet von berndschmitz am 7. Juni 2009 10:19
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Im Arbeitsvertrag nachsehen oder Deinen Arbeitgeber fragen. Viele Firmen wollen gerade diesen Effekt, weil sonst der Umsatz bei der Konkurrenz landet. In Zeiten von Hochkonjunktur wird allerdings die Kontrlle wieder schärfer.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. Juni 2009 11:17
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Der Personalrabatt ist eine Vergünstigung, die nur dem Betriebsangehörigen und seine Familie zu Gute kommen soll.

Es soll damit nicht der Beliebtheitsgrad des Mitarbeiters bei seinen Freunden gefördert werden.

Ein Mißbrauch kann unter Umständen zu einer Abmahnung führen.


mulan72
beantwortet von mulan72 am 6. Juni 2009 11:16
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Das kommt auf den Arbeitgeber an. Ich war schon bei firmen tätig da hatte es nichts gemacht und ich hatte schon Arbeitgeber da durfte man es gar nicht. Am besten nachfragen. Nur so kannst du dir sicher sein das du keine probleme bekommst


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. Juni 2009 11:13
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Der Personalrabatt ist eine geldwerte Leistung die vom Arbeitnehmer zu versteuern ist; ist der Rabatt mehr als 4 % gibt es einen jährlichen Freibetrag von ca. 1.200 Euro; darüberhinaus ist der Personalrabatt vom Arbeitgeber zu erfassen und vom Arbeitnehmer zu versteuern; was der Einzelne damit macht ist seine Sache; versteuern muss aber der der ihn bekommt auch wenn er diese Waren an Dritte weitergibt.


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