Hallo,
ich hab gerade bei http://www.met-honigwein-shop.de/ Honigwein gekauft, also Alkohol ab 16. Jetzt verlangen sie in der Bestätigungsmail eine Kopie meines Personalausweises. Als ich vor kurzer Zeit Bier für ein Geschenk kaufen wollte, verlangte da niemand was. Ich bin auch schon 16, nur hab ich jetzt meine Bedenken, was man mit so einer Kopie anstellen könnte. Ist es Verboten, solch eine Kopie zu verlangen? Ich geb ungern eine Kopie an einen Versandhandel, von dem ich noch nie bestellt habe.

der versandshop ist ok, ahbe dort auch shcon bestellt. Kannste ohne bedenken den ausweis schicken. Die müssen ja sehn das du 16 bist.

Was sollen Sie denn damit anfangen? Das Bild ist unscharf, die Kopie schwarz-weiß... Ich denke nicht, dass man damit großartig Schindluder treiben kann. Es geht bestimmt nur um Dein Geburtsdatum und dass die abgesichert sind.

Das finde ich vollkommen in Ordnung, dass die eien Kopie vom Ausweis verlangen. So sichern sie sich ab, dass keine Minderjährigen, bzw. Kinder unter 16 bestellen. Und mit der Ausweiskopie können sie nichts anfangen.
Würd ich auch nicht machen - kauf besser woanders, oder eventuell haste nächste Woche einen Kredit eröffnet (und weisst nix davon)...;-)

Wer seine Daten sooo einfach raus gibt, dem wünsche ich, dass er mal so richtig reinfällt!
Es gibt nichts, aber auch gar nichts im Internet was es nicht auch so schon immer gab oder immer noch gibt - ohne Internet!!!!
Es sind nur mehr kriminelle Elemente, die Hälfte davon aus dem Ausland, die da abkassieren! Man sieht die doch nicht!
Wer sollte denn alle online Versender kontrollieren, so dumm kann keine Behörde der Welt sein, nur um lauter Dumme zu schützen, die da betrogen werden?!
Wer sich n handy oder irgendein Teil f. 100 Euro schon im Internet bestellt im Glauben, Geld zu sparen, der bestellt immer wieder und fast JEDER fällt mal rein, manche öfter, manche immer wieder!
Und dann bleibt unterm Strich nur die Ausrede: ich war zu faul, zu bequem um überhaupt das Haus zu verlassen um was zu kaufen - oder man wohnt in der Ostzone und kauft sowieso gerne bei Polen, die betreiben nämlich jede Menge Online-Handel! Aber dann ist es ja ok, wenn einer das will!
klapp , klapp, klapp.
so einen unfundierten "Behüt-mich-vor-der-Gegenwart"-Populisten-Heb-mich-hoch-dass-ich-Stammtischniveau-erreiche-Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen! Und so viele Ausrufezeichen!!!! in So!! EINEM!!! Post auch schon lang nicht mehr!
1. Der Händler ist verpflichtet, sich das Alter nachweisen zu lassen. Genau wie jeder Tankstellenverkäufer und jede Supermarktkassiererin den Ausweis zeigen lassen muss, wenn sie Alkohol an jung aussehende Kunden verkauft.
2. Wer soooo einen Quatsch schreibt, dem wünsche ich, dass er mal so richtig auf den Versandhandel angewiesen ist.
3. Führt der E-Commerce die Distanzhandelsbranche seit einiger Zeit an. Und "e-Commerce" heißt ist nur Otto, Tchibo und Conrad.de, sondern auch die vielen tapferen Spezialversender, die im stationären Handel nicht den Hauch einer Überlebenschance hätten.
Verboten ist das nicht, aber ich hätte schon meine Probleme damit meinen Perso durch die Welt zu schicken. WENN ich das machen würde würde ich zumindest einige Daten unkentlich machen oder gleich ein Bild aus dem Intrnet nehmen.

Hi, wenn sich der Internet-Shop so dagegen schützen möchte, dass er nicht an minderjährige verkauft, dann ist das vergebliche Mühe, da du ja auch im Namen eines anderen bestellen könntest. Also überleg dir, ob du deine Perso-Kopie so einfach durch die Gegend schickst. Aber der Laden ist schon in Ordnung. Es gibt allerdings nur zwei Wege, wie sich ein Händler rechtssicher davor schützen kann, nicht an Minderjährige Alkohol zu verkkaufen. a) Geschlossene Benutzergruppe, d.h. der Nutzer muss sich via PostzIdent oder einem anderen verifiziertem Verfahren regisrieren alssen, wobei seinen Identität zweifelsfrei geklärt wird, oder b) Bei der Auslieferung werden die Personalien durch den Überbringer überprüft, diesen Service bietet allerdings als einziger Paketdienst z.Z. UPS an. Denn: Bei der Übergabe muss feststehen, dass kein Minderjähriger die Waren in Empfang nimmt, nicht bei der Bestellung. Gruß Mel.
Moin,
kurz zu mir:
Ich bin ebenfalls Inhaber eines Internetversandes alkoholischer Getränke. Bei uns wird ebenfalls jeder Besteller von Alkoholika um die Zusendung des Personalausweises gebeten. Wie sonst (abgesehen von dem zeitaufwändigen Postidentverfahren) sollte ein Versand von alkoholischen Getränken das Jugendschutzgesetz einhalten? Wie sollte sich ein Waffenhändler (Deko-, Schaukampfwaffen etc.) von seiner Kundschaft das Alter anzeigen lassen?
Des Weiteren ist es mir nicht klar, was ich mit dem Personalausweis sonst anfangen sollte.
Zum Schluß noch eines. Fällt mir auf, daß der eingescannte Personalausweis ein gefaktes Bild aufweist oder irgendetwas unkenntlich gemacht wurde wird der Kunde nicht beliefert, da ich davon ausgehen muss, daß hier etwas nicht stimmt.
Viele Grüße
Jens Wolpert