Persönliches Erscheinen beim Arbeitsgericht

3 Antworten

Beim ersten Termin (auch Güte-Termin) ist es nicht notwendig dazu zu erscheinen, das kann dein Anwalt allein. Manchmal ist es aber sinnvoll, manchmal aber auch riskant, zu dem Termin zu gehen. Spreche das mit deinem Anwalt ab...

Hallo,

in der Ladung vom Gericht steht immer genau drin, ob die Parteien, also Kläger und Beklagter, erscheinen sollen oder nicht.

Wenn Dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde vom Gericht, dann musst Du erscheinen. Ist dies nicht angeordnet worden, dann kannst Du an dem Termin teilnehmen, musst aber nicht. Dann ist es ausreichend, wenn Dein Anwalt den Termin für Dich wahrnimmt.

Lg weidekaetzchen

Wenn der Richter persönliches Erscheinen anordnet musst Du hin .. ansonsten nicht ....