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Persönliche Ladung zu Gericht – was tun?

gefragt von Engelchen111Engelchen111 am 19.02.2008 um 18:12 Uhr

Wenn man eine Ladung vom Gericht bekommen hat bei der persönliches Erscheinen gefordert ist, heißt das dann dass der Anwalt gar nichts sagen wird und man alles selber schildern muss. Wozu hat man dann den Anwalt? Was ist wenn man so nervös ist, dass man gar nicht gut reden kann?


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Reply


anonym
beantwortet von dlb1945 am 19. Februar 2008 18:15
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Das heißt, dass du persönlich anwesend sein mußt! D.h. körperlich! Reden mußt du, ausser Namen etc. nichts. Das kann alles dein Anwalt machen!Wenn du nicht körperlich erscheinst, geht es über Geldstrafen, Haftbefehl, zwangsweise Vorführung! Also; hingehen!


regideur
beantwortet von regideur am 19. Februar 2008 18:16
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1.)keine Sogen machen

2.)mit Anwalt beraten

3.)hingehen und wenn gewünscht, Aussage machen

Und immer daran denken: Alles wird gut!


anonym
beantwortet von seepferdchen am 19. Februar 2008 18:22
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Der Anwalt kann trotzdem dabei sein und wird auch die juristischen Anträge wenn nötig stellen, bei einer persölichen Ladung kann der Richter aber dann an die Geladenen auch direkt Fragen stellen, es dient der Klärung des Sachverhalts.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 19. Februar 2008 19:30
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Man muß auf jedenfalls selbst vor Gericht erscheinen! Im schlimmsten Fall kann man polizeilich vorgeführt werden und das wird dann richtig unangenehm!







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