Wenn man eine Ladung vom Gericht bekommen hat bei der persönliches Erscheinen gefordert ist, heißt das dann dass der Anwalt gar nichts sagen wird und man alles selber schildern muss. Wozu hat man dann den Anwalt? Was ist wenn man so nervös ist, dass man gar nicht gut reden kann?
Das heißt, dass du persönlich anwesend sein mußt! D.h. körperlich! Reden mußt du, ausser Namen etc. nichts. Das kann alles dein Anwalt machen!Wenn du nicht körperlich erscheinst, geht es über Geldstrafen, Haftbefehl, zwangsweise Vorführung! Also; hingehen!

1.)keine Sogen machen
2.)mit Anwalt beraten
3.)hingehen und wenn gewünscht, Aussage machen
Und immer daran denken: Alles wird gut!
Der Anwalt kann trotzdem dabei sein und wird auch die juristischen Anträge wenn nötig stellen, bei einer persölichen Ladung kann der Richter aber dann an die Geladenen auch direkt Fragen stellen, es dient der Klärung des Sachverhalts.

Man muß auf jedenfalls selbst vor Gericht erscheinen! Im schlimmsten Fall kann man polizeilich vorgeführt werden und das wird dann richtig unangenehm!